Prozess computerbetrug

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozess computerbetrug

Guten Tag,

mein Mann hat nun im März einen Prozess wegen Computerbetrug nach
§263 Abs.1 53 StGB . (Erbeuteter Betrag 3070€)

1.) Was ist den darunter zu verstehen.
2.) Welche Strafe ist zu erwarten.
3.) Wann erfolgt denn dann für mich die Zustellung zur Zeugen Aussage vor Gericht?

Er wurde bereits wegen Betrug verurteilt, eine Geldstrafe in. Höhe von 250€ welche seit 1 Jahr bezahlt ist.

Vielen Danke im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun in der Anklage Schrift wurde ich als Zeugin genannt. jedoch im Schreiben zum Prozess steht nur noch der Name meines Mannes sowie dem geschädigten.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wann erfolgt denn dann für mich die Zustellung zur Zeugen Aussage vor Gericht? Entweder später oder gar nicht - es kann ja sein, daß das Gericht auf Ihre Aussage verzichten will.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun da im Schreiben zur Ladung des Prozesses nur sein Name und der Name des geschädigten stand, nehme ich an das nur diese beiden zum Prozess müssen. Da der Prozess ja bereits Anfang März ist, vermute ich das nun eine Zustellung zur Zeugen Ladung zu spät wäre.

2.) Sollte es zur Bewährung kommen was ich sehr hoffe, ist es dann überhaupt möglich das ich mit meinem Mann im April für 6 Tage ins Ausland kann? Oder fällt sowas grundsätzlich ganz weg.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Nö, für eine Ladung ist es noch nicht zu spät. Das kann ratz fatz gehen. Nur, wenn die Beweislage eindeutig ist, verzichtet man gerne auf Zeugen, die ohnehin ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, sei es, weil sie verwandt sind, sei es, weil sie sich auch selbst nicht belasten müssen.

Urlaub ist durch eine Bewährungsstrafe in der Regel nicht ausgeschlossen.

Kleiner Tipp: es macht sich bei Strafgerichten unheimlich gut, wenn der Schaden zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung schon reguliert ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go457337-94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Schaden wurde schon reduziert auf 2500€.

Da ich mehr nicht zahlen kann...

Also kann ich problemlos mit ihm für einige Tage ins Ausland das ist sehr gut.

0x Hilfreiche Antwort

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