Provokation und Beleidigung

1. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Charlesten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Provokation und Beleidigung

Hallo!

Es geht um einen Streit mit einem Nachbar. Ich dachte dieser hätte auf meinem Parkplatz geparkt, deswegen bin ich zu ihm hin. Es hat sich herausgestellt, dass es nicht sein Auto war. Er war genervt von dem Missverständnis und hat mir dumme Kommentare deswegen gegeben. (Aber keine Beleidigung, eher sowas wie "versteh halt nächstes mal mehr" oder "Pech wenn du's nicht verstehst") Mit diesem Nachbar habe ich mich nie verstanden, wir konnten uns nie leiden.

Der richtige Autobesitzer stand in der Nähe und hat dann meinen Parkplatz geräumt. Als ich dann einparken wollte, stand meine Freundin am Fenster und ich habe ihr die Situation erklärt. Dabei habe ich aber den Nachbar als dick/fett bezeichnet und eine "Bauchgeste" dazu gemacht. Ich habe aber mit meiner Freundin auf einer anderen Sprache gesprochen. Der Nachbar hat das von seinem Balkon aus mitbekommen.

Als ich dann in meine Wohnung gehen wollte, kam der Nachbar raus und hat mir megrmals gedroht mich krankenhausreif zu schlagen und am Ende hat er mich auch angespuckt.

Ich war schon bei der Polizei deswegen, habe aber nicht gesagt, dass ich den Nachbarn als fett bezeichnet habe.


Kann ich nun auch wegen Beleidigung oder Provokation eine Strafanzeige bekommen?

-- Editiert von Charlesten am 01.11.2017 08:08

-- Editiert von Moderator am 01.11.2017 12:25

-- Thema wurde verschoben am 01.11.2017 12:25

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

"Provokation" ist keine Straftat. Beleidigung schon. Warum war der Nachbar denn plötzlich so aufgebracht, wenn er nichts verstanden hat und die Sache ja eigentlich schon erledigt war ?!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120302 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Warum war der Nachbar denn plötzlich so aufgebracht, wenn er nichts verstanden hat und die Sache ja eigentlich schon erledigt war ?!

Offensichtlich war die quer über den Parkplatz getätigte Beleidigung trotz "anderer Sprache" für den Beleidigten gut verständlich .

Wenn man schon unbedingt andere beleidigen muss, dann sollte man so intellgent machen, das es in den eigenen vier Wänden bleibt ...





-- Editiert von Harry van Sell am 01.11.2017 14:08

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Offensichtlich war die quer über den Parkplatz getätigte Beleidigung trotz "anderer Sprache" für den Beleidigten gut verständlich
.

Das ist eben die Frage, ... bzw. der Widerspruch ... zu dem ich gerne eine Stellungnahme des TE hätte :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Charlesten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denk mal, mein Nachbar wird das wohl verstanden haben auch aufgrund der "Dicke Bauchgeste" die ich gemacht hab. Ich sag auch nicht, dass das richtig von mir war. Mich deswegen anzuspucken, halte ich trotzdem für übertrieben.

Naja, wahrscheinlich wird das ganze von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen da kein öffentliches Interesse oder so. Die haben wahrscheinlich auch keine Lust sich mit sowas zu beschäftigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120302 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Charlesten):
Mich deswegen anzuspucken, halte ich trotzdem für übertrieben.

Volle Zustiimmung.



Zitat (von Charlesten):
Die haben wahrscheinlich auch keine Lust sich mit sowas zu beschäftigen.

Es liegt eher am Personalmangel, das da eine gewisse Anzahl eingestellt werden muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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