Provison und Gewerbeanmeldung bei Amateuren

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Slider1982
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Provison und Gewerbeanmeldung bei Amateuren

Hallo und ein Frohes Neues allen Lesern und Helfern nun zu meiner Frage ich bin Momentan dabei ein Erotik Portal aufzubauen mit Amateur aufnahmen und Semiprofessionellen Bildern
Hiermit Arbeite ich mit Amateuren und Otto Normalverbrauchern das ich meine Einahmen Versteuern muss und die Sache als Gewerbsmäßige Tätigkeit gilt ist mir vollkommen klar. Wie ist es aber mit den Modellen diese erhalten teils Einmahlzahlungen Teils aber auch nur Provisionen.

Müssen diese ein Kleingewerbe Anmelden? Oder reicht die Angabe der Erträge in der Steuererklärung?? Weil bei vielen großen Portalen dies nicht Vorgeschrieben ist ich es aber Steuerlich sehr Wacklig finde

Was muss Meine Provisionsabrechnung alles Enthalten ? wenn die Person ein klein Gewerbe oder kein Gewerbe angemeldet hat ist die UST komplett von mir zu Tragen wenn ich das Richtig weis???


Danke im Voraus für eure Hilfe

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slider1982
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

kann mir keiner Helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Alles was ich in diesem Zusammenhang finden konnte, ist der Hinweis auf ein Urteil des BFH vom 08.06.1967 nach dem ein Fotomodell Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen