Hallo und ein Frohes Neues allen Lesern und Helfern nun zu meiner Frage ich bin Momentan dabei ein Erotik Portal aufzubauen mit Amateur aufnahmen und Semiprofessionellen Bildern
Hiermit Arbeite ich mit Amateuren und Otto Normalverbrauchern das ich meine Einahmen Versteuern muss und die Sache als Gewerbsmäßige Tätigkeit gilt ist mir vollkommen klar. Wie ist es aber mit den Modellen diese erhalten teils Einmahlzahlungen Teils aber auch nur Provisionen.
Müssen diese ein Kleingewerbe Anmelden? Oder reicht die Angabe der Erträge in der Steuererklärung?? Weil bei vielen großen Portalen dies nicht Vorgeschrieben ist ich es aber Steuerlich sehr Wacklig finde
Was muss Meine Provisionsabrechnung alles Enthalten ? wenn die Person ein klein Gewerbe oder kein Gewerbe angemeldet hat ist die UST komplett von mir zu Tragen wenn ich das Richtig weis???
Danke im Voraus für eure Hilfe
Provison und Gewerbeanmeldung bei Amateuren
1. Januar 2009
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Frage vom 1. Januar 2009 | 14:16
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Provison und Gewerbeanmeldung bei Amateuren
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2009 | 11:26
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
kann mir keiner Helfen?
#2
Antwort vom 3. Januar 2009 | 21:36
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Alles was ich in diesem Zusammenhang finden konnte, ist der Hinweis auf ein Urteil des BFH vom 08.06.1967 nach dem ein Fotomodell Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat.
Und jetzt?
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