Produktkombination neue EAN?

19. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
99schroeder
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Produktkombination neue EAN?

Hallo,

meine Frage wäre, ob ich eine neue EAN vergeben darf, wenn ich 2 Produkte (die jeweils bereits eine EAN besitzen) von 2 verschiedenen Herstellern kombiniere. Beispielsweise ein Stofftier das mit einem schönen Halsband verkauft wird.

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von 99schroeder):
meine Frage wäre, ob ich eine neue EAN vergeben darf,

Nein darfst Du nicht.
Kannst Du auch gar nicht, da die EAN nur durch befugte Stellen vergeben werden darf. Für Deutschland wäre das z.B. die "GS1 Germany GmbH"



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
99schroeder
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die EAN würde ich natürlich bei GS1 kaufen, das ist klar. Die Frage ist, ob ich sie für einem kombinierten Artikel vergeben darf, wobei der einzelne ja bereits eine EAN besitzt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es spricht nichts dagegen den neuen Artikel mit einer neuen EAN zu versehen.

Das ist übliches Vorgehen wenn gebündelte Artikelangeboten werden.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

99schroeder hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von 99schroeder
#5

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie können für den neuen kombinierten Artikel eine neue EAN vergeben. Dass einzelne Bestandteile bereits über eine EAN verfügen steht diesem nicht entgegen.

Eine EAN können Sie bei der GS1 Germany GmbH beantragen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von J. Geike):
Sie können für den neuen kombinierten Artikel eine neue EAN vergeben.


Nein nicht können, er muss, wenn der Artikel mit einer einer GTIN (EAN gibt es nicht mehr!) versehen sein soll, zwingend eine neue GTIN für den Artikel vergeben.

Gleiches gilt auch bereits bei geringen Änderungen der Zusammensetzung eines Artikels.
Als Beispiel, bestückt der große Nugatcremehersteller seine Zuckerpaste mit 2 % weniger Zucker als zuvor, benötigt das Produkt eine neue GTIN.

Edit: Die Zitierfunktion spinnt etwas bei Zitaten von Antworten eines Anwalts.....

-- Editiert von spatenklopper am 20.11.2017 12:29

-- Editiert von spatenklopper am 20.11.2017 12:29

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

man darf sogar für identische Produkte unterschiedliche Nummern vergeben (etwa, wenn man den Hersteller/Großhändler nicht bekannt geben möchte); die Eindeutigkeit gilt nur in die eine Richtung.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

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