Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich habe heute ein Nahrungsergänzungsmittel erhalten, auf welchem weder die Anschrift des Herstellers, noch ein ean-code usw. angegeben war.
Es ist zwar ein Etikett auf der Verpackung, aber ansonsten weist das Produkt diverse Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz § 6 (Kennzeichnungspflicht) auf.
Meine Frage ist nun eigentlich jene:
Wie soll ich nun vorgehen?
Produktischerheitsgesetz - Weder Anschrift noch ean-code auf Produkt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Verkäufer kontaktieren und Artikel wegen Mängel reklamieren.
Auf Nachbesserung oder Rückgabe bestehen.
Das ProdSG gilt doch gar nicht für Nahrungsergänzungsmittel (§1 Abs. 3 Nr. 4 ProdSG)
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ZitatDas ProdSG gilt doch gar nicht für Nahrungsergänzungsmittel (§1 Abs. 3 Nr. 4 ProdSG) :
aber natürlich unterliegen lebensmittel, wie auch nahrungsergänzungsmittel dem ProdSG...
richtig lesen:
"...die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,"
Update:
Die Sache wird immer bunter.
Nachdem ich mich an den Kundensupport gewendet habe, hat dieser sich angeblich an den Hersteller gewandt. Der Hersteller hat angeblich nun folgendes gesagt -
Zitat:
"With regards to them being made in the USA they used to be, they are now manufactured in the EU. We have just not updated the labels as yet, as we have many labels still to run through
Is it worth me printing labels especially for him or do you think he will wait until we can make new labels."
Hier sieht man nun, dass der angebliche Hersteller/Zwischenhändler nur sehr schlechtes Englisch spricht/schreibt. Angeblich sei das neue Label noch nicht auf den Produkten. Allerdings sind auf den - angeblich - alten Labels ja auch nicht die nötigen Informationen enthalten.
Wie gesagt, fehlt auch der ean-Code. Dieser kann doch nachträglich dem Produkt gar nicht zugeordnet werden.
So ein Schwachsinn ist mir noch nicht untergekommen.
An welche Behörde usw. kann man sich in einem solche Fall wenden?
Zitat:"...die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,"
Da steht: Dieses Gesetz gilt nicht für ... 4. Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs und Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,
Das "die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen" bezieht sich auf "Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren" und nicht auf "Lebensmittel". Lebensmittel sind immer vom ProdSG ausgenommen. Denn für Lebensmittel gilt das LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch), die LMKV (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung) usw.
Zitat:An welche Behörde usw. kann man sich in einem solche Fall wenden?
Dafür müsste man wissen, wo der Hersteller / Inverkehrbringer / Importeur sitzt.
ohje, das ist wohl das forum der ahnungslosen und möchtegern juristen.
naja... werde schon selber fündig.
danke für nichts.
So wie es aussieht verstehst du das was du findest aber nicht. drkabo hat völlig recht. Lebensmittel unterliegen nicht dem Produktsicherheitsgesetz!Zitatnaja... werde schon selber fündig. :
Es gibt dazu hunderte von Ausführungen. Hier nur mal eine einzige:
http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/08_Rechtsvorschriften/00_Verbraucherprodukte/verbraucherprodukte_grundlagen_node.html
Zitat:Lebensmittel und Futtermittel sind daher, genauso wie Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel oder Antiquitäten vom ProdSG ausgenommen.
Keine Ursache.Zitatdanke für nichts. :
Die Angaben welcher auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmittel benötigt werden, sind natürlich in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) geregelt. Dies sind die, welche die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorschreiben plus die die in §4 der vorgenannten Verordung verlangt werden.
Strafbestimmungen finden sich in §6 der NemV und richten sich nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
-- Editiert von FareakyThunder am 13.01.2017 17:18
ZitatDie Angaben welcher auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmittel benötigt werden, sind natürlich in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) geregelt. Dies sind die, welche die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorschreiben plus die die in §4 der vorgenannten Verordung verlangt werden. :
Strafbestimmungen finden sich in §6 der NemV und richten sich nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
Anlaufstelle bei einer Anzeige ist die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden.
NRW delegiert dies im Falle von Endverbraucher weiter an die Kreisbehörde https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz-ernaehrung/wer-macht-was/amtliche-lebensmittelueberwachung/untersuchungsaemter/
ZitatWie gesagt, fehlt auch der ean-Code. Dieser kann doch nachträglich dem Produkt gar nicht zugeordnet werden. :
Na und?
Niemand ist verpflichtet sein Produkt mit einem EAN-Code auszustatten, von daher ist das irrelvant.
ZitatAn welche Behörde usw. kann man sich in einem solche Fall wenden? :
An das örtliche Gewerbe-/Gesundheitsamt.
ZitatWe have just not updated the labels as yet, as we have many labels still to run through :
Es gibt meines Wissens nach keine Ausnahmegenehmigung weil man noch zu viele alte Etiketten auf Lager hat.
Die Pflichtinformationen haben ab dem ersten Produkt in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vorhanden zu sein.
Zitatohje, das ist wohl das forum der ahnungslosen und möchtegern juristen. :
Schon merkwürdig, wie schnell manche Leute die eigenen Defizite auf andere projezieren ...
Zitatnaja... werde schon selber fündig. :
Nutzlos, da man ja ganz offenbar überhaupt nicht versteht was man da so findet ...
Das praktische Problem wird sein, dass in den meisten Bundesländern die Lebensmittelüberwachung auf kommunaler Ebene angesiedelt ist. D.h. es gibt keine "zentrale Stelle", wo man sowas melden kann, sondern für jeden Landkreis eine eigene Stelle.
Und so lange nicht klar ist, wer "Inverkehrbringer" im Sinne des Gesetzes ist und in welchem Landkreis der angesiedelt ist, wird sich niemand zuständig fühlen.
Zitat:ohje, das ist wohl das forum der ahnungslosen und möchtegern juristen.
Ich weiß nicht, was mich gerade mehr interessiert:
- welche juristische Qualifikation der Fragesteller hat, oder
- was ein Lebensmittel, ist, "dass mit der künftigen Reproduktion zusammenhängt".
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