Produkthaftung leitender Angestellter

18. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
sivon
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 12x hilfreich)
Produkthaftung leitender Angestellter

Hallo zusammen,
folgende Frage zum Produkthaftungsgesetz:
Inwiefern kann ein Produktionsleiter zur Produkthaftung produzierter Güter herangezogen werden?
Rahmenbedingungen:
1) erfüllt m.E. nicht die Kriterien für leitende Angestellte in Bezug auf selbständiges Einstellen & Entlassen, Gehaltserhöhungen sowie Prokura (darf das nicht, und unterschreibt es auch jeweils nicht) und auch kein Freizeichnungsrecht innerhalb eigener Budgets (ernsthaft)
2) arbeitet auch nicht als iV oder ppa
3) ist nicht QS/QM oder Technik/Entwicklung vorgesetzt
4) befindet sich auf dritter Stufe nach dem Geschäftsführer (GF - Produktmanager - PL)

Vielen Dank für jede Hilfe

Sivon

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
erfüllt m.E. nicht die Kriterien für leitende Angestellte in Bezug auf selbständiges Einstellen & Entlassen, Gehaltserhöhungen sowie Prokura (darf das nicht, und unterschreibt es auch jeweils nicht) und auch kein Freizeichnungsrecht innerhalb eigener Budgets (ernsthaft)


Das wäre ja auch eine sehr enge Definition von "leitender Angestellter". Immerhin unterscheidet man in den meisten Firmen zwischen fachlicher und disziplinarischer Führung. In der Firma meiner Freundin z.B. ist Einstellen und Feuern allein Sache des Vorstandes; die Abteilungsleiter dürfen das nicht eigenmächtig, auch nicht die, die über Millionenbudgets entscheiden. (Ist halt Firmenpolitik.) Gehaltserhöhung ist wiederum Sache der Personalabteilung (unternehmensweite Vergleichbarkeit der Gehälter etc.) usw.

Geht es um Regreßforderungen der Firma? Persönlich gegenüber dem Kunden haftet der Betreffende in der Regel AFAIK nicht.

-- Editiert am 18.01.2011 15:27

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jo.H123
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo, wie du vielleicht gelesen hast, gibt es Fälle, wo Baggerfahrer für das "anbaggern" eines Erdkabels zumindest partiell gehaftet haben. Ich will damit sagen, wenn jemand grob fahrlässig oder vorsätzlich Dinge tut, ist er nach meiner "etwas laienhaften" Kenntnis fast immer haftbar machbar. Wenn beides in deinem Fall nicht der Fall ist, käme als nächst schwächere Stufe ein fahrlässiges Verhalten in Betracht. Deshalb wäre es gut, wenn dir bekannt ist, dass ein Produkt mangelbehaftet ist oder potentiell sein könnte, wenn du das ggü. einer vorgesetzten bzw. der verantwortlichen Stelle nachweisbar kund tust (z.B. email schreiben und Kopie daheim hinlegen). Sollte dir die "vollständige Verantwortung" für die Produktion übertragen worden sein (wie es z B gerne bei Fuhrparkleitern für die LKWs wird) dann bist du schon eher in einem Dilemma. Aber ist das bei dir der Fall? Geht es eher um Risiken im Produktionsprozess oder Produktmängeln oder Folgeschäden aus Produktmängeln?

... bin kein RA ... also keinerlei Anspruch auf Korrektheit meiner Meinung ... aber hat man das bei RAe(?), meine Erfahrung nein

1x Hilfreiche Antwort

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