Produkte Fotografieren

3. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mb-grille
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
Produkte Fotografieren

Hallo,

folgendes Problem:
ein Auftraggeber trit an einen Fotodesigner heran und möchte von einem Produkt welches der Auftraggeber gewerblich verkaufen will, Produktfotos erstellt haben.
Aus Kostengründen erwirbt der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht, so dass der Fotograf die Möglichkeit hätte, Lizenzen für das erstellte Lichtbild auch für andere Interessenten zu verkaufen.

Nun wird das Bild von einer anderen Person kopiert, und im Internet zum Verkauf des Produktes genutzt, ohne den Fotografen zu fragen.

Der Fotograf beruft sich auf das Urheberrecht, und verlangt Schadensersatz.

Als Antwort kommt, dass der Urheberrechtsverletzer keinen Schadensersatz leisten wird, da der Fotograf gegenüber dem Produktdesigner nicht berechtigt sei, dessen gestaltetes Produkt im Wege der Fotografie wirtschaftlich zu verwerten.

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Hier also die Frage: muss der Produktfotograf erst die Erlaubnis des Produktdesigners einholen um ein Produkt fotografieren zu durfen?[/color]

Vielen Dank für die Info.


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mb-grille
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo .. danke für die Antwort.

Der Auftraggeber könnte ein Händler sein, der eine Palette eines Produktes von Hersteller X/Y kauft und diese natürlich verkaufen will.

Ich frage mich aber, ob es hier einen unterschied gibt:
1.) eine Person erstellt ein Foto von seinem Auto und nutzt dieses um zum Beispiel dieses Auto zu verkaufen, oder auf seiner privaten Homepage zu zeigen, welches sein lieblingsauto ist.

2.) ein Fotograf erstellt ein Foto von einem Audi, um ein cooles Foto zu erstellen welches sich gut verkaufen läßt.

im letzeren Fall wird gewerblich gehandelt und die Gestaltung des Autos wird teilweise einen Einfluss haben.

Ist dieses Thema gesetzlich geregelt?
Gibt es bei der Fotografie sowas wie das "Recht zu Zitieren"?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Der Fotograf beruft sich auf das Urheberrecht, und verlangt Schadensersatz.

Als Antwort kommt, dass der Urheberrechtsverletzer keinen Schadensersatz leisten wird, da der Fotograf gegenüber dem Produktdesigner nicht berechtigt sei, dessen gestaltetes Produkt im Wege der Fotografie wirtschaftlich zu verwerten.


Der Fotograf hat hier recht. Die Antwort ist eine lahme Ausrede - dnn selbst wenn sie stimmt, hat der Fotograf immer noch sein eigenes Urheberrecht - selbst an einem zu Unrecht geknipsten Objekt!

Und das Unrecht gibt es hier nicht, da das geschützte Design nur als Geschmachsmuster geschützt sein kann für ein Produkt, nicht aber für ein Foto von diesem Produkt!

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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