Hi Leute,
ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist das Herstellerlogo auf Ebay zu verwenden, wenn man dort von dem jeweiligen Hersteller etwas gebraucht und privat verkauft.
Wenn es nicht erlaubt ist: Dürfte ich dann, sofern auf dem Produkt auch das Logo abgebildet ist, dieses fotografieren und verwenden, da ich das Bild dann ja selbst gemacht habe?
Ich schätze ersteres ist nicht erlaubt, aber zweiteres. Allerdings möchte hier noch einmal nachfragen um sicherzugehen.
Gruß
Produkt auf Ebay verkaufen - Herstellerlogo verwendbar?
9. Oktober 2017
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Frage vom 9. Oktober 2017 | 17:19
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 9x hilfreich)
Produkt auf Ebay verkaufen - Herstellerlogo verwendbar?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 10:51
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
grundsätzlich ist die Verwendung eines Herstellerlogos zulässig.
Ein andere Punkt ist aber das Urheberrecht (an dem konkreten Bild), da muss man sich schlau machen.
Viele Hersteller stellen ihre Logos zwecks Werbung kostenlos zur Verfügung, dabei muss man aber die Bedingungen im Detail anschauen (auch Online, auch Ebay u.s.w.).
Stefan
#2
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 13:32
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist das Herstellerlogo auf Ebay zu verwenden, wenn man dort von dem jeweiligen Hersteller etwas gebraucht und privat verkauft.
Ja. Sowohl Ansprüche aus dem Markenrecht als aus dem Designschutz als auch aus dem Urheberrecht sind insoweit "erschöpft".
Was man nicht tun darf: den Eindruck erwecken, man sei ein "offizieller Vertragshändler" o.ä. des Herstellers, ohne das auch tatsächlich zu sein.
Solange die Nutzung nur beschreibend oder illustrierend geschieht, ist das unproblematisch. Mit der Verwendung eines selbstgemachten Fotos des Produktes, das klar und deutlich das Herstellerlogo zeigt, ist man in der Hinsicht natürlich auf der sicheren Seite, da gibt's dann gar nichts zu diskutieren.
Wenn man seine Ebay-Auktion für das iPhone plakativ mit drei großen Apple-Logos garniert, könnte das zu Streitigkeiten führen. Die kann man auf obige Weise von vornherein vermeiden.
(Nur am Rande: die Wortmarke "Apple" ist genauso geschützt wie die Bildmarke des angebissenen Apfel-Logos... Der praktische Unterschied ist hier nur, daß man ein iPhone - auch das eine geschützte Wortmarke - ohne das Wort "iPhone" zu benutzen nicht beschreiben kann, während das ohne eine Extra-Verwendung des Apple-Logos durchaus schon funktioniert...)
-- Editiert von eh1960 am 10.10.2017 13:34
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 17:08
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 9x hilfreich)
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