Probleme mit sky -> inkasso -> Anwalt was tun ?

15. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)
Probleme mit sky -> inkasso -> Anwalt was tun ?

Hallo liebe forenmitglieder.

ich habe folgendes problem.

am 28 september 13 ist mein vertrag mit sky durch Kündigung beendete gewesen.
soweit sogut - in dem glauben hin das ich von sky einen rücksendeschein für den Receiver und smartcard bekomme habe ich alles schön verpackt und auf den schein gewartet ( im Nachhinein bin ich ja selbst schuld hätte ich die 6,90 investiert).

am 20.12.13 habe ich eine 2. Mahnung bekommen ich solle bitte die Sachen binnen 14 tagen zurücksenden. ich möchte anbei erwähnen das es keine erste Mahnung gab das Zubehör zurückzusenden.

in der zeit bin ich umgezogen durch den Umzug und alltagsstress vergas ich leider den Receiver zurückzusenden. am 18.1.14 habe ich den brief wieder gesehen und habe mich dann sofort auf die Socken gemacht und habe es mit sendeverfolgung zur post gebracht und abgesendet um Probleme zu vermeiden.

als ich wieder zuhause war hatte ich natürlich schon post von einer inkassofirma namens infoscore. das schreiben wurde allerdings am 15.1 geschrieben.

darin steht
-hauptforderung aus dienstleistungsvertrag 75,00EUR
-verzugszinsen vom 10.1.2014- 25.01.2.14 0,15EUR
-Inkassokosten, max 1,3 gebühr+auslagen+ggf. ist analog rvg 70,20EUR
-Ermittlungskosten 1,29EUR

Gesammtforderung stand 25.1.2014 146,64EUR

Diese sollte ich bis zum 25.1.14 bezahlen

da ich ja alles abgesendet habe dachte ich die Sache ist geklärt, sky hat laut sendeverfolgung das Paket am 21.1.14 erhalten

heute (15.2.14) Habe ich post von einem Anwalt haas und Kollegen bekommen.

diese wollen 195,50 von mir sollte ich bis zum 23.2 nicht zahlen wollen sie noch
rechtsanwaltgebühren 54euro und Gerichtskosten 32euro.

sichtlich eingeschüchtert von dem brief habe ich angerufen und gesagt das ich den Receiver samt smartcard schon zurückgesendet habe und ich den einlieferungs beleg habe. die doch sehr unfreundliche dame verwies mich auf ihre homepage das ich dort den einlieferungsbeleg hochladen soll.
dies habe ich nun getan und warte auf Antwort.

nun meine frage - da ich ja selbst schuld an dieser situation bin - soll ich bezahlen oder was ratet ihr mir ? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und eine Versicherung dafür habe ich auch nicht.

Post vom Inkassobüro?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Dame war nur ein weisungsgebundener Call Agent ;)

Nicht mehr anrufen

Erst mal cool bleiben und auf das RA Schreiben warten

Abgesehen davon sind Inkassogebühren GRUNDSÄTZLICH nicht zusätzlich zu den Anwaltsgebühren erstattungsfähig

Die Inkassokosten sind ebenfalls nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt

Lies Dich auch mal hier ein

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Am Besten Du postest wieder wenn die kanzlei schreibt







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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 15.02.2014 11:51

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Aber die Tatsache besteht ja das ich aus eigenverschulden die Sachen zu spät zurück gesendet habe. Eine Bestätigung von sky habe ich auch nicht bekommen dass sie es erhalten haben.
Muss ich mit der Tatsache des verspäteten versenden mit Konsequenzen rechnen?

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Im Prinzip Nein. Oder steht ein Bußgeld für verspätete Rücksendung in der Preisliste?
Die Berechnung ist durchweg unseriös(Neuwert statt Zeitwert etc.) und in keinster Weise durchsetzbar. Ich hätte den Einlieferungsschein nicht hochgeladen, denn so haben die noch einen Beweis für die säumige Rücksendung.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kann einem alles egal sein. Sky müsste das ganze einklagen. Dazu müssten sie A) begründen, warum das Einschalten eines Anwalts notwendig war, wo doch schon ein Inkassobüro tätig war (verbotene Kostendopplung), B) warum sie etwas einklagen, obwohl sie vom Inkasso oder Rechtsanwalt nie eine Rechnung gestellt bekommen und C) wie Mr.Cool sagt den Zeitwert begründen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Danke, das alles beruhigt mich doch sehr. Ich melde mich sobald ich eine Antwort vom Anwalt bekomme.


Allen Beteiligten vielen dank

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vor allem : Der RA kann ja nur noch die vorgerichtlichen Inkassokosten geltend machen ;)

Rücksendebeleg aufbewaren und nicht entsorgen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo liebe forengemeinde heute habe ich wieder einen Brief von Haas und Kollegen bekommen.

In Kurzform : Mandantin hat mitgeteilt dass eine Gutschrift zu meinen Gunsten gebucht wurde.
Es steht eine Restschuld von 120,41.

11.12.13 Hauptforderung / 75,00
11.01.14 4,37% Zinsen aus 75,00 / 0,02
14.01.14 Ermittlung / 1,29
15.01.14 4,37% Zinsen aus 75,00 / 0,04
Inkassokosten / 70,20
13.02.14 4,37% Zinsen aus 75,00 / 0,26
Ra gebühren 1ra Mahnung / 48,60
14.02.14 saldenminderung. / -75,00

Restschuld per 2.3.14. 120,41

Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß 367 BGB




Was heißt das jetzt konkret für mich? Muss ich das bezahlen?
Hoffe es wird verständlich für euch dargestellt da ich vom Handy aus tippe.

Vielen Dank nochmal an allen die mir helfen


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Was heißt das jetzt konkret für mich? Muss ich das bezahlen?


Nein, denn die Hauptforderung beträgt nunmehr EUR 0.

quote:
11.12.13 Hauptforderung / 75,00
14.02.14 saldenminderung. / -75,00


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" "

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Und wie ist das mit der Restschuld zu verstehen ? Soll ich dem ra was schriftliches mitteilen?
Danke!

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde gar nicht mehr reagieren darauf. Es kommen auf jeden Fall noch einige Bettelbriefe. Irgendwann hört das auf. Ganz selten kommt es hier noch zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, dem man aber einfach widerspricht und in 99,99% der Fälle hört man dann nie wieder etwas.

Wie gesagt: Inkassokosten und Anwaltskosten gleichzeitig zu fordern, ist sowieso verboten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Die Hauptfoferung war in der Höhe auch nie berechtigt. Also wird da nichts mehr kommen, ausser bettelbriefe!

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

habe ich denn irgendwelche Eintragungen in der Schufa oder ähnliches zu befürchten wenn ich das alles ignoriere?

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Normalerweise nicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich denen folgendes Einschreiben schicken: "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien. Ich stelle in Aussicht, sie bei der zuständigen Anwaltskammer und dem zuständigen Aufsichtsgericht wegen Gesetzesverstößen anzuzeigen."

Ich würde dann noch an die zuständige Anwaltskammer einen Hinweis schicken, dass hier verbotenerweise eine Kostendopplung erfolgt und dass man trotz nicht vorhandenem Verzug Verzugsschäden geltend macht und falsche Behauptungen aufstellt, um den eigenen Gewinn zu maximieren.
An das Aufsichtsgericht würde ich schicken, dass das Inkasso das Erbringen ihm zufallender Rechtsdienstleistungen grundsätzlich verweigert und Kostendopplung durch Vertragsanwälte erreicht, um den eigenen Gewinn zu maximieren und dass es gegen §4 Absatz 5 RDGEG vorsätzlich verstößt, sowie auch ohne Vorliegen eines Verzugs tätig wird.

Das mit dem fehlenden Verzug würde ich so begründen, dass sich Inkasso und Anwälte erst deutlich später gemeldet haben, nachdem das längst bei der Post war und dass man Mahnungen o.ä. gar nicht erhalten hatte. Dass man den einen Brief erhalten hat, dafür hat sowieso niemand einen Beweis...

Das wäre, was ich machen würde :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 22.02.2014 09:47

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

hallo liebe forengemeinde - es gibt ein update.

habe folgenden text zur Kanzlei per einschreiben gesendet:
"Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien. Ich stelle in Aussicht, sie bei der zuständigen Anwaltskammer und dem zuständigen Aufsichtsgericht wegen Gesetzesverstößen anzuzeigen."

Darauf habe ich folgenden brief von haas und Kollegen bekommen:



Was ist eure Meinung`? Lieber bezahlen um Problemen aus dem weg zu gehen ?


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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist doch letztlich nur ein Bausteinschreiben. Ich würde es abheften und ansonsten ignorieren. Verändert hat sich nichts. Es folgen noch weitere Bausteinbriefchen.

Wieso lange damit auseinandersetzen? Wenn man eine Diskussion anzettelt, dann bestenfalls zum Spielen. "Werte Anwälte. Ich verweigere ganz grundsätzlich das weitere Gespräch mit Ihnen, da Sie hier vorsätzlich Kostentreiberei und Verstöße gegen das RVG betreiben. Sie können dem Inkassobüro bestellen, dass, wenn es etwas will, es sich gerne direkt an mich wenden kann." Vielleicht würde ich auch ein "Sie können mir gerne die vollständigen Vertragsunterlagen zwischen Sky und dem Inkasso in Kopie vorlegen um die unbegründete Behauptung, es würde jemals ein Schaden entstehen, zu beweisen. Ich bestreite, dass hier überhaupt jemals Schäden entstehen, wenn ein Großkonzern voll automatisierte Mahnbriefe durch eine outgesourcte Mahnabteilung verschicken lässt."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Densch87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

stehe im Moment mit exakt demselben Problem da. Darf man erfahren was aus der Sache geworden ist?

Gruß

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
unknownboy
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 44x hilfreich)

Bekomme bis dato alle zwei Monate, eine letzte Mahnung. Anscheinend trauen sie sich nicht so recht das ganze in die letzte Instanz zu bringen.

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4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
trauen sie sich nicht so recht das ganze in die letzte Instanz zu bringen.
Da es nur um vorgerichtliche Inkassokosten geht ist die Klagefreude extrem gering

https://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/

https://openjur.de/u/552608.html

https://openjur.de/u/353902.html



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 28.10.2014 23:09

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
morgosk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe ein ganz ähnlich gelagertes Problem.
Und deshalb möchte ich zu allererst die Gelegenheit nutzen und mich bei den vielen fleißigen Schreibern für die guten Tips zu bedanken. Ihr habt mir bis jetzt schon sehr geholfen!!!!!!!

So. Jetzt meine Lage kurz erklärt.
Bei mir war es wie schon oft gelesen so, dass ich leider eigenverschuldet (habs zwecks umzug einfach verpennt) den Sky-Receiver nicht zurückgeschickt habe und irgendwann post von Infoscore hatte.
In meiner anfänglichen Panik habe ich sofort gegoogelt und zum Glück euch gefunden.
Nachdem ich mich an die Tips gehalten hatte und entsprechende schreiben an Infoscore geschickt habe (Receiver ging auch sofort zurück) steht der Stand der Forderung nun bei 70,20€ (von ursprünglich 205,2€, schonmal ein Erfolg!).

Allerdings habe ich jetzt zum ersten mal Post vom Rechtsanwalt Haas und Kollegen bekommen. Der Fall wurde wohl übergeben. Fällig sind die 70,20€ Nachdem ich heute auch noch eine SMS bekommen habe, ich sollte in einer dringenden rechtlichen Angelegenheit anrufen, habe ich dies leider auch getan. In dem Gespräch ging es um obige Forderung. Ich war meiner laienhaften Meinung nach allerdings sehr vorsichtig und habe wohl nichts zugegeben.
Ich habe lediglich gesagt mir scheint die Gebühr zu hoch und wollte die zusammensetzung wissen. Allerdings wurde mir die Aufstellung verweigert....

Ich habe die vorigen Beiträge schon genau gelesen und kann mir genau denken wie sich diese Restforderung zusammen setzt.
Auch habe ich hier schon öfter gelesen, dass meine Grundforderung nicht mehr besteht!!
Der Betrag ist mit dem von anderen Betroffenen vergleichbar. Leider habe ich noch nicht ganz verstanden, zu welchem vorgehen man hier grundsätzlich raten würde.

Letztlich wird mir in diesem Brief gedroht, dass bei nicht Zahlung gerichtlich gegen mich vorgegangen wird. Da ich keinen Rechtsschutz habe bin ich ziehmlich verunsichert, ob ich nicht einfach bezahlen sollte.
In dem Telefonat heute habe ich leider gesagt, dass ich mir dem lieben freieden Willen vorstellen könnte mich bei 30€ zu vergleichen. Allerdings wurde mir gesagt dass nur die 70,20€ ausreichend sind.
Ich habe trotz Google leider keine gute Vorstellung, welche Folgekosten mich erwarten, falls ich hier standhaft bleibe und nicht zahle...
Was würdet ihr an meiner Stelle tun???

Auch wenn dieser Thread schon länger nicht mehr genutzt wurde, denke ich, ich bin hier genau richtig.
Ich hoffe, Jemand von Euch hat noch ein paar weitere gute Tips, wie ich mich erfolgreich wehren kann.
Alternativ würde ich mich auch über eine ehrliche Einschätzung zum Aufgeben freuen :)

Vorab schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße,

M







2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von morgosk):
In dem Telefonat heute habe ich leider gesagt, dass ich mir dem lieben freieden Willen vorstellen könnte mich bei 30€ zu vergleichen. Allerdings wurde mir gesagt dass nur die 70,20€ ausreichend sind.


War zwar nicht optimal, aber ist jetzt auch nicht der Weltuntergang, die Kanzlei hat dein "Friedensangebot" ja abgelehnt.

Zitat:
Letztlich wird mir in diesem Brief gedroht, dass bei nicht Zahlung gerichtlich gegen mich vorgegangen wird. Da ich keinen Rechtsschutz habe bin ich ziehmlich verunsichert, ob ich nicht einfach bezahlen sollte.


NEIN, nicht zahlen.
Ich würde die Forderung nun EINMALIG zurückweisen sowie die Einmeldung an Auskunfteien untersagen.
Gleichzeitig die telefonische Kontaktaufnahme (auch per SMS) untersagen und auf den schriftlichen Weg verweisen, sollte die Kanzlei noch Mitteilungsbedarf haben.
Einem eventuell beantragtem Mahnbescheid wird man vollumfänglich widersprechen und die Durchführung des streitigen Verfahrens abwarten.
Danach die Kommunikation EINSTELLEN, für Brieffreundschaften gibt es bessere Partner als Anwaltskanzleien....

Ich würde noch hinzufügen, dass man an einer gerichtlichen Klärung sehr interessiert wäre und auf die Klagebegründung wartet. (Musst Du jetzt nicht unbedingt machen ;) )

-- Editiert von spatenklopper am 03.03.2016 17:17

6x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Remstaler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 18x hilfreich)

So ähnlich ist es mir ergangen. Habe nach einem Anruf von Sky den Betrag von 108,88 Euro bezahlt. Das Geld wurde regelrecht von dem Sky Mitarbeiter von mir erpresst, sonst drohe er mir mit einem Rechtsanwalt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, wo der von mir zurückgesandte Receiver mit der Sky Karte geblieben sind. Habe die Firma Sky Deutschland aufgefordert mir den von Ihnen erpressten Betrag plus meine Unkosten von Insgesamt 148,88 Euro zurückzuzahlen. Stattdessen ist weitere Mahnung bei mir eingegangen. Es scheint, dass sich Sky einen neuen Zweig der Nebeneinnahmen erschaffen hat. Aus diversen Foren habe ich entnommen, das so mit …zig Kunden die gekündigt haben, verfahren wird.
Nun meine Frage:
1. Wie kann ich meinen von Sky Deutschland den erpressten Betrag zurück bekommen?
2. Kann ich Sky wegen Erpressung belangen?
MfG Remstaler

4x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Remstaler):
So ähnlich ist es mir ergangen. Habe nach einem Anruf von Sky den Betrag von 108,88 Euro bezahlt. Das Geld wurde regelrecht von dem Sky Mitarbeiter von mir erpresst, sonst drohe er mir mit einem Rechtsanwalt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, wo der von mir zurückgesandte Receiver mit der Sky Karte geblieben sind. Habe die Firma Sky Deutschland aufgefordert mir den von Ihnen erpressten Betrag plus meine Unkosten von Insgesamt 148,88 Euro zurückzuzahlen. Stattdessen ist weitere Mahnung bei mir eingegangen. Es scheint, dass sich Sky einen neuen Zweig der Nebeneinnahmen erschaffen hat. Aus diversen Foren habe ich entnommen, das so mit …zig Kunden die gekündigt haben, verfahren wird.
Nun meine Frage:
1. Wie kann ich meinen von Sky Deutschland den erpressten Betrag zurück bekommen?
2. Kann ich Sky wegen Erpressung belangen?
MfG Remstaler


Ein neues Thema auf zu machen reicht doch, oder?

http://www.123recht.net/Sky-Inkasso-__f503050.html

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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