Probleme mit dem Darlehnsgeber

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
DH
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Probleme mit dem Darlehnsgeber

Hallo,

wir haben einen Darlehnsvertrag mit einer Niederländischen Bank
geschlossen, das lief über einen Vermittler in Deutschland.
Die Prüfung unserer Unterlagen ging schnell und problemlos, die
Darlehnsverträge lagen 3 Tage später vor.
Dann waren wir beim Notar und haben den Kaufvertrag gemacht,
es wurden die Auszahlungsbelege geschrieben und das Auszahlungsdatum festgelegt. Am 20.12 waren alle Unterlagen
bei dem in deutschland ansässigem Unternehmen eingegangen.
Am 03.01 hätte das Darl zur Auszahlung kommen müssen.
Heute 11.01 ist immer noch keine Auszahlung erfolgt. Das in Deutschland sitzende Unternehmen hat unserem Notar am 30.12
zugesagt das alles in Ordnung sei und das Geld ausgezahlt würde.
Naja am 03.01 ist im eingefallen das von unserer Seite ein Dokument fehlen würde. Wir haben das mit unserem Notar und
einer schriftlichen Erklärung zur Rangbestätigung am 05.01 bei
dem Vermittler gehabt. Am 07.01 hat dieser die Unterlagen per
Kurier nach NL geschickt. Dort sind die Unterlagen nach Prüfung
und Freigabe wieder nach Bonn gegangen, dort sitzt die Auszahlungsstelle. Bei Nachfragen dort, hat man sehr arrogante
Leute vorgefunden die uns keine Auskunft geben wann Sie die
Auszahlung vornehmen wollen. Angeblich würde die Auszahlung
der Kaufpreissumme heute erfolgen, jedoch die anhängenden
Kosten wie Grunderwerbsteuer, Makler, Notarkosten (die wir
vorab schon geleistet haben) wollen Sie jetzt erst mal nicht
auszahlen, das müssten Sie erst prüfen.

Unsere Frage nun, darf das alles so sein? Muß sich nicht auch
ein Darlehnsgeber an seine Pflichten halten?
Wer zahlt uns die ganzen Vorfinanzierungen bei 11 % auf dem
völlig überzogenen Girokonto?
Wie ist das mit den Nebenkosten die wir auch finanziert haben?
Wir haben doch einen Vertrag über den Kaufpreis von 160 TSD
und 20 TSD also insgesamt 180 TSD. Kann der Darlehnsgeber
abweichend von unserem Darlvertrag einfach die 20 TSD auszahlen wann er Lust hat?

Wir sind ziemlich am Ende und völlig überfordert von der Situation.
Wir wollen wohl noch einen Anwalt zu Rate ziehen.
Bin aber schon mal Dankbar für jeden Ratschlag.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Es müßte erst einmal geprüft werden, welche Pflichten der Darlehensgeber hinsichtlich der Auszahlung überhaupt übernommen hat, was er im Vorfeld verbindlich (und vor allem nachweisbar) zugesagt hat bzw. unter welchen Voraussetzungen oder Vorbehalten die Zusage steht.

Da würde ich in der Tat am besten einen Anwalt mit der Prüfung des Vertrages beauftragen, falls sich die Situation nicht kurzfristig auflöst.

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