Probleme mit Zoll - Strafanzeige!

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Alex-C
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Probleme mit Zoll - Strafanzeige!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 06.01.2015 reiste ich nach meinem Schweiz-Urlaub zurück nach Deutschland. Ich wurde vom Deutschen Zoll angehalten, gefragt ob ich Waren anzumelden hatte. Ich verneinte dies, da ich keine Waren die über 300 EUR/CHF gekauft hatte.

Jedoch hatte ich in der Schweiz von einer Freundin eine Uhr geschenkt bekommen, die ich an hatte. Die Verpackung die war im Auto, wurde vom Zoll-Mitarbeiter gefunden. Mir wurde gesagt, ich hätte diese anmelden müssen, da der Warenwert eine bestimmte Grenze übersteigt.

-Ich erklärte darauf den tatsächlichen Sachverhalt: Die Uhr sei ein Geschenk von einer Freundin aus der Schweiz; wo die Uhr gekauft wurde wisse ich nicht, ebenso habe ich keine Rechnung, da es ja ein Geschenk ist.

-Ich wurde darauf in die "Vernehmung" mitgenommen, Personalien wurden aufgenommen. Die Schachtel der Uhr wurde durchsucht, worauf ein Stempel des Geschäftes + Datum zu sehen war (Garantie-Blatt), Preis jedoch nicht. Die Uhr wurde demnach in der Schweiz gekauft. Also wurde die Uhr per Internet-Ermittlung auf 1000 EUR geschätzt. Von diesem Preis musste ich 19% EUST + einige Cent ZollEU. =Insgesamt 190,95 EUR.
Auf dem Beleg steht "Sicherheit für Einfuhrabgaben für späteren Steuerbescheid im Strafverfahren).
Am Schluss wurde mir gesagt, das gegen mich Strafanzeige gestellt wird, und ich in der nächsten Zeit Post vom Staatsanwalt bekomme, der Fall event. vor Gericht geht usw..

Ich habe auch noch ein Blatt unterschrieben wo steht: "Mit einer Einstellung des Strafverfahrens nach §153a StPO gegen Geldauflage (höchstens bis zur Höhe der geleisteten Sicherheit) und der Verwendung der Sicherheit für die Geldauflage bin ich einverstanden, wenn dies in Betracht gezogen werden sollte".
Ich habe von der Freundin (wohnhaft in Schweiz) mittlerweile die Rechnung von dieser Uhr erhalten: Preis = 870 CHF.

Sie ist auch bereit, den tatsächlichen Sachverhalt (die Schenkung) zu bestätigen.

Meine Fragen lauteten:

-In wieweit muss ich damit rechnen, das der Fall vor Gericht geht ? (Ich habe ein leeres polizeiliches Führungszeugnis, bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten).

-Falls das Verfahren eingestellt wird, mit welchen Kosten (Geldauflage)muss ich in meinem Sachverhalt rechnen (ungefähr?)

-Ist es Sinnvoll die Kopie der Rechnung, von der geschenkten Uhr, mit einem Widerspruchs-Schreiben einzusenden (dem Zoll oder Staatanwalt?!), da ich ja, wenn man von dem tatsächlichen Uhrpreis ausgeht, zu viel bezahlt habe!
Wenn ja, kann ich das auch machen, wenn das Verfahren eingestellt wird, oder nur dann, wenn der Fall vor Gericht geht ?

-Falls das Verfahren eingestellt wird, habe ich dann immer noch ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis ?!

-Bin ich in diesem ganzen Fall Schuld, oder habe ich die Möglichkeit, wenn die Freundin die Schenkung bestätigt,(aussagt), aus diesem Fall rauszukommen ?!

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Alex


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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Alex-C
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, Florian. :)

Weißt Du zufällig auch noch die Antworten auf meine restlichen 4 Fragen ?

Danke im Voraus.
Alex

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Falls das Verfahren eingestellt wird, mit welchen Kosten (Geldauflage)muss ich in meinem Sachverhalt rechnen (ungefähr?) Steht doch alles schon da - "bis zur Höhe der geleisteten Sicherheit", was dann ja vermutlich die 190 Euro waren.
Falls das Verfahren eingestellt wird, habe ich dann immer noch ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis ?! Ja. Übrigens vermutlich auch dann, wenn es nicht eingestellt wird - mit einer Geldstrafe in FZ-relevanter Höhe würde ich hier nicht rechnen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die 190 Euro sind lediglich die Einfuhrumsatzsteuer.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ja, stimmt - dann war das wahrscheinlich ein Vordruck, aber es wurde gar keine Sicherheitsleistung einbehalten. Da tippe ich mal auf den unteren dreistelligen Bereich.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Bürgerdeutschlands):
Die gesetzte sind nicht komplieziert

Und dennoch hast du nicht eines der von Dir zitierten verstanden ... wie schade ...



Zitat:
als erstes kauf dir ein Grundgesetz.

Oh, fein, wo kann man das denn kaufen? Amazon, eBay, frag-einen-anwalt.de?
Warum soll er sich überhaupt ein Grundgesetz kaufen? Er hat nicht erwähnt das er einen Staat gründen will ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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