Probleme mit Rechtsanwalt Andreas Schneider

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Wayett
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Rechtsanwalt Andreas Schneider

Guten Tag,

ich habe probleme mit Rechtsanwalt Andreas Schneider und ich weiss nicht ob ich die restliche Forderung zahlen soll oder eben nicht.

Und zwar habe ich vor 2 Woche eine Mahnung von GMX in höhe von 29,94€ bekommen. Diesen Betrag habe ich nicht gezahlt, weil ich keine Ahnung habe woher dieser Betrag kommt. So nachder Frist habe ich ein Schreiben von einer Inkassofirma BFS risk§collection bekommen. Ich solle bis zum 16.10.2009, 69,86€ bezahlen. Daraufhin habe ich am 16.10 nur die erste Forderung von 29.94€ überweisen. Ich weiss selbst nicht warum, aber vielleicht aus angst. So nun habe ich gestern ein Schreiben vom RA Andreas Schneider bekommen. Ich soll doch bis zum 26.10.2009, 99,90€ bezahlen.

Ich frag mich nun was ich machen soll: Soll ich bezahlen? Soll ich nur noch 69,96€ bezahlen oder soll ich gar nichts bezahlen und einfach abwarten.

Der Ra hat mir allerdings mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht.

Danke für eure Hilfe

Grüße


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12 Antworten
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#2
 Von 
Wayett
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, okay schon mal danke.

Ich habe bei GMX zu 100% keinen Vertrag abgeschlossen.

Wie ist das mit den 29,94€ die ich schon bezahlt habe? Klar, die bekomme ich nicht mehr zurück. Aber habe ich nicht durch die Zahlung eingestanden einen Vertrag abgeschlossen zu haben?
Eigentlich wollte ich mit der Zahlung erreichen, dass die sich nicht mehr melden und die ganze Sache vergessen. Aber meine Zahlung haben die wohl überhaupt nicht wahr genommen. Denn die gleiche Forderung habe ich dem Anwaltsschreiben nochmal bekommen.


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#3
 Von 
winkelatvokat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)


Guten Abend,

habe hier auch so ein Problem mit GMX, Inkassobüro und nun ein Schreiben vom Anwalt Hr.Schneider vorliegen, die alle unberechtiger Weise Geldfoderungen haben.

Bin der Meinung und fester Überzeugung dass man sich zusammen schließen sollte und

1.) Sammelklage einreichen sollte/muss

2.) ggfs. Anzeige erstatten sollte/muss

3.) die hiesige Presse informiert werden sollte/muss

4.) Anwaltskammer einschalten

Sollcher Abzocke ist ein Ende zu bereiten !!!

Falls Interesse besteht, einfach melden,

Gruß aus dem HSK (NRW)



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#4
 Von 
Wayett
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe heute wieder Post vom RA Schneider bekommen und ich soll jetzt "nur noch" 39,94€ bezahlen. Die Inkassogebühren sind komischerweiser weggefallen.

Welchen weg soll ich nun gehen?

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#5
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

hmmm,
wenn ich das richtig verstanden habe, haben sie die Hauptforderung von 29,94 € beim Inkasso bereits gezahlt!!!
Das heißt sie haben die Forderung bereits anerkannt. Das heißt wiederum das sie, ob es nun rechtens war oder nicht, den Rest auch noch zahlen müssten.
Oder sie suchen einen Anwalt und der hilft Ihnen aus der sache raus.
Was zum überprüfen gilt, um den Schaden etwas zu minder, sind die Inkasso Kosten. Da gibt es die Rechtsanwaltgebührenverordnung
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html
an die müssen sich, soweit ich weiß, auch die Inkassounternehmen halten.
Ohne Anwalt kommen sie aus der Sache (wegen der Zahlung der 29,94€) nimme so leicht raus.

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"*** I wois nix*****"

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#6
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich denk das selbst ein Rechtanwalt wenig chancen sieht das sie Ihr geld zurück bekommen. Auch wenn Sie nachweisen können, das es ungerechtfertigt ist.
Da müßte schon Erpressung oder ähnliches dahinter stehen.
Sicherlich ist es Ihnen überlassen, sich Rat bei einem Advocaten zu suchen. Vielleicht auch mal telefonisch Anfragen, ob ein Verfahren Sinn machen würde.
Jedoch steht die Summe 30 € + 40 € Inkassokosten in keinem Verhältnis zu einem Verfahren bzw für das aktiv werden des Anwalts.

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"*** I wois nix*****"

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Anwalt macht nur noch seine Gebühren geltent
Das Inkasso ist außen vor
Ich würde zahlen

lg

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#9
 Von 
Jaybeo2904
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich würde aufgrund meiner dreijhrigen Erfahrungen nicht mehr zahlen. Ich habe immer den Vergleich gezahlt, den er irgendwann anbot. Aber es hört trotzdem nie auf. Jedes Jahr bucht Gmx wieder ab trotz Kündigung und Bestätigung (die kommt nur vom Anwalt, Gmx äußert sich nie). Man holt das Geld zurück und weiter geht es in die nächste Runde. Bei Kaufverträgen ist es vielleicht richtig. Aber nur weil man aus Unwissenheit oder Angst zahlt, kann es nicht als Anerkennung der Forderung gelten. Nicht bei diesem Herrn. Wenn das nur ein Bruchteil der Leute macht, ist er aus dem Schneider, wie der Name schon verrät. Genau damit spielen solche Leute

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#10
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Blödsinn!
Hier werden (wieder mal) Äpfel mit Birnen verglichen.
RA Schneider ist nicht GMX und umgekehrt.
RA Schneider ist Vertragsanwalt des IKU und das IKU wiederum ist beauftragt von GMX.

Ob die Forderung zu Recht bestanden hatte, kann nur der Betroffene selbst entscheiden. Bei GMX liegt der Verdacht allerdings nahe, dass es sich um eines der Probeabos handeln könnte, die dann stillschweigend in ein Dauerabo übergehen. Dazu ist seitens der Verbraucherschutzorganisationen hinreichend geschrieben worden.

Wenn der Betroffene aber die Hauptforderung akzeptiert, dann hat er der Rechtmäßigkeit der Forderung damit zugestimmt und der RA kann sehr wohl seine Forderung gegen den Betroffenen geltend machen.

Mit Ihrem Ratschlag tragen Sie dazu bei, dass der Betroffene später wesentlich höher belastet werden wird, als das jetzt der Fall ist. Also erteilen Sie bitte nicht solche "Ratschläge"!

Wenn GMX - trotz Kündigung und Bestätigung der Kündigung - später weitere Forderungen geltend macht, ist es sinnvoll diese dann umgehend zu bestreiten! So kann man im Allgemeinen verhindern, dass der RA beauftragt wird.


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#11
 Von 
guest-12302.12.2009 12:59:12
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
micha0306
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und einen lieben Gruß.
Habe mich hier im Portal nun auch angemeldet, weil ich ebenfalls betroffen bin.
Ich bekomme nun seit ca. einem 3/4 Jahr das 2. Anschreiben von der
ANWALTSKANZLEI Andreas Schneider aus Gütersloh.
Diesmal eine "TITULIERUNGSANKÜNDIGUNG"
Forderung eines Dienstanbieters -
mit dem ich allerdings in Kontakt stehe/stand und den Sachverhalt geklärt hatte.
(Titulierungsankündigung :
klingt halt irgendwie furchteinflösender als nur Mahnverfahren)

Auf Schreiben via Post und/oder FAX Anfang des Jahres
wurde mir seitens der Anwaltskanzlei nicht geantwortet.

Von daher habe ich nun (17.12.2009) auf eine E-Mail-Adresse gebeten,
weil die FAX-Nummer, welche auf dem Anschreiben steht nicht ginge.
Mir wollte man anfangs die E-Mailadresse nicht nennen,
weil diese (E-Mail-Adresse) lediglich für VIP-Mitglieder im Einsatz sein würde.
Habe sie (E-Mail-Adresse) dann aber jedoch doch bekommen:

team8@kanzleiraschneider.de



Was ich "merkwürdig" empfinde - ist folgendes.
Es gibt von dieser Anwaltskanzlei weder einen "ordentlichen" Eintrag im Netz,
noch eine Website oder dergleichen.
Ein Jedes Unternehmen - welches in dieser Tätigkeit unterwegs ist,
pflegt einen ordentlichen Internetauftritt.

Welches hier allerdings nicht der Fall ist.
Weder ein Kontaktformular - Impressum - Sitz des Unternehmens etc.pp.
U.a. fehlt die Steuernummer auf Ihrem Briefbogen und wo ist Ihre email adresse ???

Lediglich das Wichtigste - für das Unternehmen ist auf dem Schreiben zu ersehen :
Ankündigung und Kontoverbindung :
Klar und in fettgedruckten Buchstaben.
Ich habe nun den Sachverhalt klar zum Ausdruck gebracht.
(telefonisch UND in E-Mailform)
Nun warte ich erstmal ab - und werde (entsprechend) weiter Schritte einleiten.

Ein Zitat eines Schreibers hier bei www.123recht.net
( http://www.123recht.net/Bitte-helft-mir---%C3%84rger-mit-Best-EnergyMedia-InkassoRA-Andreas-Schneider-__f40828__p5.html )
„ Daher an alle die mit AS zu tun haben:
ANZEIGEN. Von 10000 Fällen ist bei dem - Wenn überhaupt ! - 1 Legal.
(AS, *** usw. haben m.W.n. noch nie was ernstes getan.) „

Einen lieben Gruß - ein frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr 2010.
Micha0306 ;o)))

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-- Editiert am 18.12.2009 10:33

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