Hallo liebe Gemeinde,
ich wende mich mal wieder an dieses Forum.
Ich habe eine Frage bezüglich der offenen Kaution (600€) und der Nebenkostenabrechnung.
Die Wohnung um welche es geht wurde von mir am 01.02.2014 bezogen und Ende Februar 2016 bin ich ausgezogen.
Habe dem Vermieter einen Nachmieter besorgt (zum 01.03.2016) und auch die Übergabe lief problemlos ab.
In dieser Mietzeit (2014-2016) bekam ich von meinem Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung.
Am 04.August 2016 bekam ich dann die Endabrechnung für das Jahr 2014.
Damit forderte mich mein damaliger Vermieter auf die Kosten von ca. 550€ zu begleichen.
Durch Forenbeiträge und Mietrecht-Seiten hatte ich dann gelesen das die Frist für die Endabrechnung 2014 abgelaufen sei und ich diese Forderung ablehnen soll.
Hatte ich dann auch per Email-Kontakt gemacht.
Eine Antwort seitens des Vermieters kam bei mir nie an.
Zeitgleich schrieb ich ihn dann an, zwecks der Rückforderung meiner geleisteten Kaution.
Null Antwort. Nur Die Jahresendabrechnung für 2015 kam dann Anfang Oktober. Etwa 60€ Nachzahlung.
Daraufhin schrieb ich ihn wieder an, diesen offenen Betrag doch bitte mit der Kaution zu verrechnen.
Jetzt im Nachhinein weiß ich das dies nicht möglich ist.
Bis heute ist kein Geld eingegangen, noch hat er auf irgend ein Schreiben von mir reagiert.
Auch wenn die Jahresendabrechnung für 2016 noch offen ist hat er doch nicht das Recht die gesamte Kaution einzubehalten...oder irre ich mich da. Abgesehen davon wird in dieser Zeitspanne (Jan-Febr. 2016) keine Nachzahlung anstehen, da ich in dieser Zeit schon bei meinem Lebenspartner wohnte und nur geringe Kosten in der Wohnung hatte.
Durch Rücksprache der damaligen Maklerin erfuhr ich, das ich wohl nicht die einzige bin die derart Probleme mit ihm hat.
Was kann ich in diesem Falle tun?
Rechtschutz habe ich nicht.
Sollte ich ihn trotzdem von meinem RA anschreiben lassen?
Wer trägt in diesem Fall die Kosten?
Und wie verhält es sich mit der Abrechnung aus 2014...bin ich da im recht oder hat er da tatsächlich noch Ansprüche?
Danke im voraus
Probleme mit Kaution und Endabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
2014 könnte verjährt sein, WENN der Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12. ist.Bitte also, wie ist der Abrechnungszeitraum?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier irgendjemand geschrieben hat, dass es mit eine E-Mail getan ist.
VM kann Kaution einbehalten, zumindest teilweise, im Hinblick auf zu erwartende NK-Nachzahlungen, aber auch das kann man aus Ihrem Eingangspost nicht wirklich entnehmen. Zuerst müssten man mal den Berechnungszeitraum kennen um weiter zu diskutieren.
Abrechnungszeitraum 2014 ist vom 01.01.2014-31.12.2014
Ebenso die Endabrechnung für 2015...01.01.2015-31.12.2015
Über Email hatte ich immer Kontakt mit dem Vermieter, war der einfachste Weg, da er Postsendungen zurück gehen lässt.
Auch meine damalige Kündigung hatte ich per Einschreiben mit Rückschein versendet und bekam sie direkt wieder zugestellt.
Per Email hatte er sie dann akzeptiert.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAm 04.August 2016 bekam ich dann die Endabrechnung für das Jahr 2014. Damit forderte mich mein damaliger Vermieter auf die Kosten von ca. 550€ zu begleichen. :
Wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist die Forderung verfristet, sprich muß nicht mehr gezahlt werden.
ZitatHabe dem Vermieter einen Nachmieter besorgt (zum 01.03.2016) und auch die Übergabe lief problemlos ab. :
Wurde denn auch ein Vertrag zwischen "Nachmieter" und Vermieter abgeschlossen?
ZitatIn dieser Mietzeit (2014-2016) bekam ich von meinem Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung. :
Doch. Die für 2014.
Die für 2015 ist, falls Abrechnunsgszeitraum = Kalenderjahr, erst am 31.12.2016 fällig und die für 2016 am 31.12.2017.
ZitatAbgesehen davon wird in dieser Zeitspanne (Jan-Febr. 2016) keine Nachzahlung anstehen, :
Ganz großer Irrtum. Sind auch die Heizkosten enthalten, sind Januar und Februar die teuersten Monate. Sprich eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in der Kirche.
ZitatÜber Email hatte ich immer Kontakt mit dem Vermieter, war der einfachste Weg, da er Postsendungen zurück gehen lässt. :
E-Mail ist vielleicht der einfachste, aber gewiss nicht der sicherste Weg.
Schon mal mit Einwurfeinschreiben versucht?
ZitatAuch meine damalige Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) hatte ich per Einschreiben mit Rückschein versendet und bekam sie direkt wieder zugestellt. :
Per Email hatte er sie dann akzeptiert.
Da hast Du aber riesiges Glück oder auch nicht.
Normalerweise ist eine Kündigung nur in Schriftform, mit Originalunterschrift, wirksam. E-Mail erfüllt diese Form nicht.
Da mehr als 6 Monate nach Rückgabe vergangen sind, ist der Vermieter verpflichtet eine Kautionsabrechnung zu erstellen. Von daher solltest du ihn einmalig nachweisbar zur Erstellung einer Kautionsabrechnung auffordern. Das heisst du schreibst einen Brief, indem du eine Kautionsabrechnung bis zum (Datum+14 Tage) forderst. Bitte keine email oder irgendetwas informelles sondern einen schönen, altmodischen Brief mit Datum und Unterschrift. Den gibst du einem neutralen Zeugen zu lesen und läßt ihn von diesem zur Post bringen und als Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden. Dann kannst du Inhalt und wenn der Brief ankommt auch Zustellung des Briefes nachweisen. Wenn der Vermieter den Brief nicht entgegennimmt, so muss man weitersehen. Ich vermute aber mal, dass bei einer Zugangsvereitelung er sich den Zugang zurechnen lassen muss.
Wenn die Frist fruchtlos verstreicht (also keine Abrechnung ankommt), befindet sich der Vermieter in Verzug. Dann gehst du zu einem Anwalt für Mietrecht und lässt diesen Klage gegen den Vermieter einreichen. Die Kosten des Anwaltes und die Gerichtskosten sollten als sogenannte Verzugskosten vom Vermieter einklagbar sein. Aber dazu wird dich der Anwalt sicherlich beraten.
Wenn die Abrechnung kommt, dann muss man halt schauen, ob sie korrekt ist und ob der Vermieter noch einen Teil für die Nebenkostenabrechnung 2016 zurückbehalten kann.
Wenn jemand nicht antwortet, dann muss man halt davon ausgehen, das ihn die Nachricht nicht erreicht hat.
Wenn EInschreiben zurückkommen, dann würde ich auf Zustellung per Gerichtsvollzieher umsteigen.
ZitatWenn jemand nicht antwortet, dann muss man halt davon ausgehen, das ihn die Nachricht nicht erreicht hat. :
Wenn EInschreiben zurückkommen, dann würde ich auf Zustellung per Gerichtsvollzieher umsteigen.
Nö, grundsätzlich Einwurf-Einschreiben, das ist preiswerter und der Nachweis der Zustellung ist auch da. Heutzutage würde ich keine normalen Einschreiben mehr versenden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
15 Antworten
-
14 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten