Probleme mit Finanzamt :(

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)
Probleme mit Finanzamt :(

Hi !,

ich habe in 2007 die Steuererklärung abgegeben für 2006. Vorher hatte ich mich um Steuern gar nicht gekümmert.

Da ich eine Rückzahlung zu bekommen hätte und die Sachbearbeiterin der Meinung war, man müsste nur lange genug zurücksehen und dann hätte ich Steuern zu bezahlen gehabt wurde die Steuererklärung ab 1995 verlangt.

Diese fertigte ich fein an und dabei zeigte sich ziemlich schnell, dass es zu einer
ziemlich hohen Rückzahlung vom Finanzamt an mich käme, was ich vorher auch nicht wusste, bzw mich nie darum gekümmert hätte.

Nunmehr habe ich die Information, dass das Finanzamt zwar von mir ab 1995 Steuern hätte verlangen könne, ich selbst aber erst ab 2002 Ansprüche geltend machen könne. Dies hätte mit unterschiedlichen Verjährungen zu tun.

Ist die Information richtig, weil durch die fehlenden 6 Jahre gehen mir erhebliche Summen flöten, was mich ziemlich wurmt...


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Information ist grundsätzlich richtig. Den Verjährungsregeln liegen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, dass der Nachzahlungsanspruch des Finanzamtes später verjährt, als der Erstattungsanspruch des Steuerzahlers. Die „lange“ Nachforderungsmöglichkeit des Finanzamtes besteht nämlich nur bei einer Steuerstraftat.

Es widerspricht meinem Rechtsempfinden nicht, wenn von einem überführten Steuerhinterzieher noch zehn Jahre lang die hinterzogenen Steuern nachgefordert werden können, wohingegen ein Steuerzahler, der – aus was für Gründen auch immer – vergisst, seine Erklärung abzugeben, seinen Erstattungsanspruch nur vier Jahre lang gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Voraussetzung für die Möglichkeit des Finanzamtes, für bis zu 13 Jahre Steuern nachzufordern ist, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist.

Wenn keine Straftat auf Seiten des Steuerpflichtigen vorliegt, dann sind die Verjährungsfristen erheblich kürzer.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meimic29
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi !,

ja macht irgendwie Sinn das Ganze. Immerhin bekomme ich was ich jetzt gehört
habe ab 2002 Geld und das ist auch schon eine neue Eigentumswohnung. Ab 1995 wäre natürlich richtgi schön gewesen.

Besten Dank

1x Hilfreiche Antwort

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