Probleme mit Betriebskostenabrechnung

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Betriebskostenabrechnung

Schönen guten Tag,

habe mal eine Frage zu einer „formal unkorrekten Betriebskostenabrechnung". Vor ab die Grundinfos: Ich bewohne eine 2 Zimmer-DG-Wohnung in einem 2-stöckigen Haus. Das Haus gehört einem älteren Ehepaar, welche in der 1. Etage wohnen. Deren Kinder sind ausgezogen und sie vermieten das Dachgeschoss an mich. Es gibt keine seperaten Strom- und Heizungszähler. Sie rechnen dementsprechend als „ganzes Haus" ab.

Nachdem ich nun dort 1 Jahr und 2 Monate wohne, meinte der Vermieter, dass die Miete um 12 € zu erhöhen sei weil die Erdgasabrechnung 2015 höher ausfiel als erwartet. Nun ist das wenig verwunderlich, da seit dem 15.04.15 (Einzugsdatum) ja für 3 Personen anstatt für 2 abgerechnet wird weil ich ja eingezogen bin.

Da es ja keine seperaten Zähler gibt, hat der Vermieter einfach den Nachzahlungsbetrag auf „5-Anteile" (einen für mich, 2 für das Vermieterehepaar, einen für das EG wo umgebaut wird und einen für den Keller wahrscheinlich) aufgeteilt und ermittelte für mich eben 12 € monatlich:
Nachzahlbetrag von 800 € / 12 = 66,66€. 66,66 / 5 Anteile= 13,33. Mai-Dez. 2015= 106,66. Jan-Mai 2016= 66,65. Nachzahlbetrag= 173,31

Es handelt sich dann natürlich um Schätzwerte.

Da ich aber bereits 80 € an Nebenkosten jeden Monat gezahlt habe, ist ja überhaupt gar nicht zu ersehen, ob ich denn tatsächlich die 12€ für Erdgas mehr zahlen muss. Denn er hat mir bis jetzt lediglich jene Erdgasrechnung 2015 vorgelegt. Über keinen anderen Posten, sei es Müllabfuhr oder Grundsteuer, hat er mir bis jetzt was vorgelegt. Und weil es ja keinen seperaten Stromzähler gibt ist dieser ja auch noch inklusiv mitenthalten so dass sich die „Nebenkosten" -wenn man das mal so bezeichnen will- von 80 auf 92 € erhöht haben.

Es ist halt ein älteres Ehepaar und ich vermute, sie sind einfach überfordert, mir eine formal korrekte Nebenkostenabrechnung vorzulegen geschweige denn seperate Zähler für Strom und Wasser nachträglich einzubauen.

Jetzt spekuliere ich halt darauf, einfach die 12 € monatlich mehr zu zahlen und darauf zu hoffen, dass sie mir keine Stromrechnung etc. nachträglich vorlegen weil ich bis jetzt auch noch deren Waschmaschine völlig kostenlos mitbenutzen kann und mir das dann egal wäre.

Jetzt die Frage: Wenn ich die 173,31€ nachzahle und jetzt ab Juni 2016 12 € monatlich mehr zahle, akzeptiere ich damit dann die Mieterhöhung?

Denn wenn der Vermieter jetzt die nächsten Wochen doch noch mit einer Stromrechnung um die Ecke kommt plus Grundsteuer, Müll etc würde mich das schon ärgern denn ich bin halt der Ansicht, dass ich sehr wenig geheizt habe und ich die Heizkosten innerhalb der 80 € bereits gezahlt habe.

Würde ich die 173, 31 € dann überhaupt zurückerhalten, wenn ich sie jetzt zahle oder soll ich lieber darauf bestehen, dass er mir eine formal korrekte Abrechnung ausstellt? Doch wie soll er mir eine solche ohne Zähler ausstellen? Es würde sich immer nur um Schätzwerte handeln.

Vielen Dank für Antworten!








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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Was genau ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Was genau ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?


Im Mietvertrag ist lediglich die Grundmiete (250€) und der Betrag der Nebenkostenvorauszahung (80€) angegeben. Eine Verteilung auf einzelne Nebenkostenarten ist nicht angegeben.

Dann gibt es noch den Passus 3.1.: "Neben der Grundmiete trägt der Mieter alle Betriebskosten im Sinne der §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung"
Dann folgt halt die Aufzählung was alles dazugehört wie Grundsteuer, Müll etcl

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Zitat (von Anitari):Was genau ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?
Im Mietvertrag ist lediglich die Grundmiete (250€) und der Betrag der Nebenkostenvorauszahung (80€) angegeben. Eine Verteilung auf einzelne Nebenkostenarten ist nicht angegeben.
Dann gibt es noch den Passus 3.1.: "Neben der Grundmiete trägt der Mieter alle Betriebskosten im Sinne der §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung"
Dann folgt halt die Aufzählung was alles dazugehört wie Grundsteuer, Müll etcl


Ist Strom denn aufgeführt? Denn es ist komplett unüblich den Strom mit in die NB einzubauen (außer in WG´s).

Sollten die NB mit Strom sein, dann bist du günstig dabei! Denn ein Single zahlt allein schon ca. € 40-50 monatlich.

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