Probleme mit Amazon -> Inkassounternehmen BFS risk & collection

15. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
wizardrous
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)
Probleme mit Amazon -> Inkassounternehmen BFS risk & collection

Tag zusammen, ich habe mal eine Verhaltensfrage. Das o.g. Inkassounternehmen hat mir im Auftrag von Amazon einen Mahnbescheid geschickt mit dem Hinweis wenn ich nicht binnen 14 Tagen überweise wird "vollstreckt". Normalerweise werfe ich solche Schreiben ja in die Tonne aber ich habe ein wenig nachgeforscht und es gibt tatsächlich einen Betrag in der dort erwähnten Höhe der von Amazon weder von meinem Konto noch von meiner VIsa-Card abgebucht wurde (beides ist seit 10 Jahren fest bei Amazon hinterlegt). Ich habe mein Leben lang noch nie etwas an Amazon überwiesen weil das deren Buchhaltung ja i.d.R. alleine schafft. Was nun schief gelaufen ist kann ich nicht sagen und nach der besagten Forderung hatte ich auch schon wieder ein Dutzen andere Bestellungen getätigt die auch wie immer ganz normal gebucht wurden.

Da die Forderung ja wie gesagt berechtigt ist aber ich niemals einen Brief von Amazon vorab bekommen habe werde ich die knapp 50 Euro Mahngebühren natürlich keinesfalls zahlen. Wie verhalte ich mich nun am besten? Den reinen Artikelbetrag plus 6 Cent Zinsen an das Inkasso überweisen. Oder warten bis der Vollstreckungsbescheid kommt und diesem dann wiedersprechen mit entsprechenden Belegen dass der ganze Vorfall allein durch Amazon verschuldet ist und nicht durch mich, meine Bank o.ä (Bankkonnto ist IMMER im Plus und hat ausserdem ein Überziehungssaldo von 6000 Euro, die Alternativ hinterlegte Visa Gold hat sogar noch mehr Limit wenn ich mich nicht täusche).

Ich als Kunde kann ja nicht dafür verantwortlich gemacht werden wenn die Amazon Buchhaltung zu blöde ist das Geld abzubuchen oder sehe ich da irgendetwas falsch? Per Post habe ich von Amazon ja leider nie etwas erhalten und Mails von Paypal, Amazon und anderen wo ich lediglich ausschliesslich abbuchen lasse und die dann trotzdem derart suspekte Betreffs von wegen "Mahnung usw." enthalten werden als Spam direkt gefiltert vermute ich mal. Würde die aber sowieso nicht öffnen da in 99,9% der Fälle ja nur auf einen Login-Versuch gehofft wird um die Kontodaten abzufangen und meinen Account zu missbrauchen,

Die Amazon Kundenhotline interessiert das ganze nicht mehr weil es schon an BFS übergeben ist. Da können die dann angeblich nichts mehr machen. Soweit zum Slogan: "Unser Ziel: Das Kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden".



-- Editier von wizardrous am 15.04.2015 15:43

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Hast du einen Mahnbescheid vom Gericht (gelber Umschlag) oder ein Mahnschreiben von Amazon oder BFS bekommen?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wizardrous
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

ganz normales Mahnschreiben ohne Unterschrift usw. Allerdings leider nicht von Amazon sondern von BFS. Der logische Weg wäre ja weiterhin dass Amazon schlichtweg das Geld selber abbucht denn dafür haben sie ja seit jeher sämtliche Vollmachten von mir. Wenn ich nun den reinen Artikelbetrag manuell an ein völlig anderes Unternehmen überweise ist die Frage ob da irgendwas von dem Geld ankommt und vor allem ob dann nicht bis in alle Ewigkeit weitere Mahnforderungen seitens BFS selber kommen. Ich möchte da kein Fass aufmachen aber wenn ich was an die Überweise erkenne ich damit ja praktisch irgendeine Art von Verzugsschuld an, die aber gar nicht gegeben ist,

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Dann musst du nicht sonderlich schnell reagieren.

Amazon befindet sich hier im Annahmeverzug. Du kannst ja schließlich nichts dafür, wenn sie trotz gültigem Lastschriftmandats nicht abbuchen.

Ich gehe jetzt davon aus, dass nicht nur der Betrag bei Amazon existiert, sondern du auch Ware dafür bekommen hast. Ich würde an deiner Stelle die Hauptforderung ohne Zinsen oder sonstige Gebühren direkt an Amazon mit dem Vermerk "nur Hauptforderung" überweisen.
Dann würde ich ein Schreiben an BFS schicken mit ungefähr folgendem Wortlaut: "Da es zu dieser Transaktion ein Lastschriftmandat gibt, ist bislang kein Zahlungsverzug eingetreten. Bezüglich Ihrer Gebühren wenden Sie sich an Ihren Auftraggeber. Weitere Briefe Ihrerseits werden zu keiner Zahlung führen. Ich untersage Ihnen die Einmeldung an Auskunfteien, sowie persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme."

Eventuelle weitere Briefe (die mit ziemlicher Sicherheit kommen werden) würde ich einfach nur abheften. Nur einem gerichtlichen Mahnbescheid müsste innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden (der oben schon erwähnte gelbe Brief).

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Überweise die reine Hauptforderung zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt aufs amazonkonto und antworte wie oben von Shihaya empfohlen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wizardrous
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

Okay werde ich dann auf diese Art versuchen aber Amazon selbst scheint das Geld ja nicht mehr haben zu wollen bzw. für die ist das Ganze mit der Übergabe ans Inkasso wohl erledigt. Ich hänge das Originalantwortschreiben nochmal unten an. Werde also dann trotzdem direkt an Amazon überweisen?
Und ja, klar die Ware ist auch physisch natürlich bei mir angekommen. Habe nun auch rausgefunden worum es sich handelt. Es war eine Bestellung über einen Drittanbieter mittels Amazon-Payments. Dort meldet man sich nur mit seinen Amazon Daten an und der Verkäufer erhält sein Geld von Amazon. Offensichtlich sind das aber intern doch recht getrennte Bereiche (was für den Kunden aber nicht ersichtlich ist) und ich vermute es gab dann Amazon-Intern vielleicht einen Übermittungsfehler oder Zahlendreher bei den Kontodaten. Wie auch immer, hier nochmal die Amazon Haltung dazu:


Guten Tag,

wir bitten um Ihr Verständnis: Da wir bis zum Ablauf der zweiten Mahnfrist keinen Zahlungseingang verzeichnen konnten, haben wir den Vorfall folgendem Inkassobüro übergeben:

BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Straße 123
33415 Verl

Telefon: 0 52 46 / 83 83 - 2780
Fax: 0 52 46 / 83 83 - 2420

***************
Unser Inkassopartner hilft Ihnen in dieser Frage gerne weiter. / Sobald wir eine Bestellung an ein Inkassobüro weitergegeben haben, kann Ihre Anfrage nur durch dieses bearbeitet werden. Ich bitte Sie, sich direkt an das Inkassobüro zu wenden.

Wir haben uns nur sehr ungern zu diesem Schritt entschlossen, sahen aber keine Alternative, da wir Sie auf herkömmlichem Wege bisher ergebnislos zur Zahlung aufforderten.

Unsere Zahlungsabteilung verschickte per E-Mail zwei Erinnerungsschreiben an Sie. Diese waren an die für Ihre Bestellungen hinterlegte E-Mail-Adresse gerichtet.

Sie sollten von unserem Inkassobüro per Post in Kürze ein Schreiben mit allen Angaben für eine Überweisung erhalten.

Freundliche Grüße
Pooja W.
Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei.

Amazon.de


-- Editiert von wizardrous am 15.04.2015 23:54

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
mit dem Hinweis wenn ich nicht binnen 14 Tagen überweise wird "vollstreckt".

Wie ist denn der genaue Wortlaut dieser Drohung?

Zitat:
Wie auch immer, hier nochmal die Amazon Haltung dazu

Die Haltung von Amazon kann man getrost ignorieren. Amazon ist weiterhin Forderungsinhaber, solange nicht etwas anderes behauptet wird. Also kann du zweckgebunden an Amazon überweisen, wie es oben schon vorgeschlagen wurde.

BFS soll einfach bei Amazon die Hand aufhalten, wenn sie Geld wollen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
ich hatte vor ca. 1 Jahr auch eine solche E-Mail im Postfach, ich hätte für 800€ Ware bei Amazon bestellt, mangels ungenügender Deckung konnte die Lastschrift nicht getätigt werden....klang alles seht professionell, war aber Schwachsinn, ich hatte so teures Zeug nie bei Amazon bestellt. Hab die Mail einfach gelöscht und nie wieder von denen gehört. Die gehen auf Dummenfang.
Man solle nur auf gerichtliche Mahnbescheide schnell reagieren. Wenn Du von dem Verein oder Amazon noch keinerlei Zahlungserinnerungen bekommen hast, bzw. wie o.a. beschrieben: konnte mangels Deckung keine Lastschrift getätigt werden ist das Ganze höchstwahrscheinlich ein klassischer Fall von Abzocke...
Gruß Martha

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wizardrous
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)

So nach zweckgebundener Überweisung des reinen Betrages inkl. Zinsen habe ich BFS nochmal in einem abschließenden Einschreiben den Sachverhalt erklärt und klargemacht dass für deren Aufwendungen (Inkassogebühren die fast 100% der eigentlichen Forderung von knapp 50 Euro entsprachen) auf keinen Fall von mir übernommen werden da ich mich zu keiner Zeit in irgendeiner Form schuldig gemacht habe. Deshalb habe ich mich von sämtlichen Forderungen distanziert und darauf hingewiesen dass sie sich einzig an den Auftraggeber Amazon wenden können um an ihr Geld zu kommen.

Danach habe ich dann fleißig sämtliche ca. 20 Mahnschreiben, Teilzahlungsvorschläge, Rabatte usw. ignoriert. Wenn ich einige dieser Schreiben richtig auslege werde ich mich zu einem gegebenen Zeitpunkt allerdings noch entsprechend gerichtlich mit diesem Verein auseinandersetzen müssen weil u.a. auf meine Bonität geprüft wurde und ich vermute dass ist Schufa technisch wenig vorteilhaft? Ich habe auch darauf ausdrücklich in meinem Schreiben hingewiesen dass mir so etwas verbitte. Worauf kann ich da im Zweifel klagen (Rufschädigung?).

Wie auch immer.... vorerst werde ich noch abwarten ob und wann denn nun endlich der seit Ewigkeiten versprochene gerichtliche Mahnbescheid eingereicht wird. Heute kam ein angeblich letztes Schreiben Namens "Titulierungsankündigung" also kann es ja nun nicht mehr lange dauern? Ich überlege fast schon doch nochmal mit dem Verein in Kontakt zu treten mit dem Hinweis sich diese Kosten doch lieber zu ersparen weil ich ja eh widersprechen werde und deshalb eigentlich gleich Klage eingereicht werden sollte aber das wäre vermutlich zu viel Entgegenkommen meinserseits oder?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Worauf kann ich da im Zweifel klagen (Rufschädigung?).

Du könntest auf Unterlassung klagen (20 Briefe grenzen schon an groben Unfug) und auf "Negative Feststellung", also das Gericht feststellen lassen, dass du nichts mehr schuldig bist.
Aber wieso einem Risiko aussetzen? Das ist alles nur Papier, was die verschicken. Mehr nicht. Inkassos haben 0 Sonderrechte.

Ich würde vielleicht dem Aufsichtsgericht eine Beschwerde schicken. Nach dem Motto "Ich habe mehrfach überdeutlich alles zurückgewiesen und die lassen völlig sinnbefreit Drohbriefe auf mich herabregnen. Normalerweise wäre es geboten, dass das Inkasso den Fall an Amazon zurück gibt und Amazon empfiehlt, etwaiges Geld einzuklagen. Offensichtlich wissen die genau, dass ihre Forderung nicht gerichtlich durchsetzbar ist und versuchen es daher vollkommen widersinnig mit möglichst vielen Drohbriefen. Darüber hinaus zeigt das Inkasso hier, dass es sich weder mit den Fällen auseinandersetzt noch dass ihm irgendein Widerspruch überhaupt interessiert. Es zeigt, dass es nie die Leistungen Rechtsberatung und Einzelfallprüfung vollbringt, mit denen eine Inkassogebühr gerechtfertigt werden kann und insofern liegt ein massiver Verstoß gegen das RVG vor. Zudem zeigt das Inkasso, dass es nicht über die gebotene Fachkenntnis und Sachkenntnis verfügt und somit ist denen von Amts wegen die Lizenz zu entziehen. Die Mitarbeiter verfügen nicht über ausreichendes Wissen."

Ich wette mit dir, dass die danach aufhören. Auch kann man ein lustiges Schauspiel bewundern, wie die sich mit Ausreden herausreden, wieso sie über 20 Mahnbriefe verschicken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen