Probleme mit AG - Urlaubsanspruch, Krankengeld, geringfügige Tätigkeit

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Denise1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit AG - Urlaubsanspruch, Krankengeld, geringfügige Tätigkeit

Hallo liebes Forum,

ich arbeite seit März 2015 als Putzteufel in einer Pension, reinige die Zimmer und drumherum was so anfällt. Der Stundenlohn liegt bei 8,84 Euro auf 450 Euro - Basis und ich bekomme auch nur die geleisteten Stunden am Monatsende bezahlt. Für jede Tätigkeit gibt es eine bestimmte Zeit die ich mir dafür aufschreiben kann. Z.b. 30 min für ein Abreisezimmer und 10 min für ein Bleibezimmer. Dazu kommen dann noch andere Tätigkeiten mit genauer Zeitangabe.

Von Anfang an ist es so das ich auf Abruf bin, sollte was zu tun sein. Es gibt keinen geregelten Dienstplan - am Vorabend etwa 20 Uhr kommt der Anruf meiner Chefin, das ich am nächsten Tag arbeiten kommen kann. Manchmal habe ich somit ein paar Tage frei, jedoch vom Kopf her muss ich immer damit rechnen das ein Anruf kommt.

Nun ist es so, dass ich wie gesagt kein festes Einkommen habe, und obendrein ist meine Chefin der festen Überzeugung das mir kein bezahlter Urlaub zusteht. Ich hatte somit noch nie Urlaub. Im Krankheitsfall muss ich mich mit meiner Kollegin absprechen, ob ich nun einen gelben Schein einreiche oder nicht, vollkommen egal. Es gibt kein Geld. Der jeweils andere springt ja ein und hat dann eben ein bisschen mehr verdient.

Ich habe in der Vergangenheit weder Urlaub eingereicht noch davon gesprochen. Hatte ja zwischenzeitlich immer mal freie Tage die erstmal OK für mich waren. Aber nun habe ich eine weitere kleine Stelle angenommen und Chefin 2 hat mich dann aufgeklärt, wie dort der Ablauf ist. daraufhin bin ich stutzig geworden und hab gemerkt, dass es dort nicht mit rechten Dingen zugehen kann. (Ich kann noch nichtmal angeben wieviele Tage pro Woche ich arbeiten gehe, das ist ja immer unterschiedlich)


Wie kann ich jetzt vorgehen?

Meine Kollegin und ich haben schon versucht das so zu Regeln, dass wir uns Wöchentlich abwechseln. Chefin wurde informiert und hat sich im Anmeldebuch für Gäste eine Notiz gemacht. Jedoch ging das nur 3 Wochen gut, danach hat Chefin wieder alles durcheinander gebracht.

Achso, am meisten ist am Wochenende zu tun, vorallem Sonntags. Auch an Feiertagen müssen wir ran. Natürlich ohne Zuschläge, ich weiß aber auch nicht ob uns das zusteht?


Herzlichen Dank im vorraus für Hilfreiche Antworten!

LG Denise1986

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Also: es gelten für alle AN das Bundesurlaubsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz (Krankheit, Urlaub, Feiertage unter der Woche), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (evt. wegen der Fristen für Vorankündigung, Arbeit auf Abruf).
Das ist alles nicht wirklich die Frage.

Dein Vorgehen kann nur sein, deine Rechte einzufordern, z.B. Urlaub zu beantragen. Den wirst du nicht bekommen - also Klage Arbeitsgericht.
Allerdings wird dann auch bald Schluss sein mit der Arbeitsstelle.

1x Hilfreiche Antwort

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