Probleme mit 1&1 Inkasso (BID)

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Xtale
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit 1&1 Inkasso (BID)

hallo zusammen,

ich hoffe auf einen ratschlag für mein kleines problem mit 1&1.

am 03.12.05 schlug ein lastschrifteinzug der 1&1 internet ag in höhe von 4,99€ fehl, was ich nicht bemerkte, da ich meine konten zu der zeit umstellte. genauer gesagt wusste ich gar nicht mehr, überhaupt einen vertrag mit 1&1 zu haben, aber naja :)

irgendwann am 25.12.05 trudelte dann eine mahnung über 14,59€ bei mir ein, wovon 9,60€ laut agb als bearbeitungsgebühr deklariert waren, was ja auch in ordnung ist, da ich es letztendlich versäumt habe 1&1 von der kontenumstellung in kenntnis zu setzen. der rechnungsbetrag sollte bis zum 04.01.06 beglichen werden.

ich schickte also umgehend ein einschreiben an 1&1, in welchem ich den sachverhalt erklärte. ich wies ausdrücklich auf die kontenumstellung hin, auf die kündigung des alten einzugskontos und bat ausdrücklich darum, sämtliche offenen posten von meiner neuen bankverbindung einzuziehen. weiterhin kündigte ich den vertrag mit 1&1.

am 02.01.06 bekam ich dann auch die bestätigung meiner kündigung. natürlich ging ich auch davon aus, dass 1&1 nun kenntnis von meiner neuen bankverbindung hatte.

umso überraschter war ich, als ich am 20.01.06 einen brief des „Bayerischen Inkasso Dienst“ empfing, in dem ich zur einer gesamtzahlung in höhe von 73,55€ (!) aufgefordert werde. 1&1 hatte offenbar für januar nochmals versucht von meiner gekündigten bankverbindung abzubuchen, wodurch sich die hauptforderung auf 18,29€ erhöht hat. hinzu kommen noch mahnspesen in höhe von 10,23€ und gebühren und auslagen in höhe von 45,00€ *wow*

ich habe natürlich noch am selben tag einschreiben an 1&1 und an den bid geschickt (wird langsam teuer mit den einschreiben *g*) in denen ich um aufklärung bitte, mit dem hinweis, dass ich der forderung widerspreche. natürlich mit der bemerkung, dass 1&1 schon längst kenntnis von meiner neuen bankverbindung und eine einzugsermächtigung hat, weswegen sich mir der sinn für die einschaltung eines inkasso unternehmens nicht erschließt.

bis heute habe ich keine antwort erhalten, weder von 1&1 noch vom bid. bis morgen (30.01) soll das geld an den bid überwiesen werden, da ansonsten "weitere maßnahmen" ergriffen werden.

wie soll ich mich eurer meinung nach verhalten? nochmal ein schreiben hinschicken oder auf den nächsten mahnbescheid warten? oder liege ich mit meiner argumentation irgendwie falsch?

mfg
x

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20 Antworten
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#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@xtale: Ich entnehme dem Text, dass Sie den ursprünglichen Betrag von 14,95 nicht überwiesen haben sondern erwarteten, dass 1&1 diesen von Ihrem neuen Kto. einzieht.

Dazu sind sie nicht verpflichtet. Sie hätten über die Änderung Ihrer Bankverbind. rechtzeitig informieren müssen (sheen Sie sich dazu auch die AGBs an).

Da Sie - denke ich - zum Zeitpunkt als Sie vom Inkasso Post bekamen immer noch nicht das offene Kto. ausgeglichen hatten, werden Sie um die Mehrkosten wohl nicht herumkommen.

Wie wäre es, wenn Sie die Fa. 1&1 anrufen und versuchen, den Sachverhalt noch einmal zu klären und bedauern, dass Sie versäumten, die Bankverb. zeitnah mitzuteilen. Bitten Sie darum, auf den Inkasso zu verzichten, denn Sie wollen selbstverständlich zahlen.

Vielleicht bringt es was.



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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde Den nichtstrittigen Betrag 14,59 unter angabe der knnr auf das 1und1 konto direkt überweisen !
Dem inkassobüro darüber nichts sagen !

Am selben Tag fax UND email ans IB büro:

Ich weise die forderung mangels vorlage der Vollmacht gemäß 174,410 BGB zurück
(wird meistens "vergessen")
und die kommenden 2 bis 3 Mahnbriefe seitens des IB nicht reagieren.
(bei MB (unwahrscheinlich) widerspruch ohne begründung

gruß
thehelliion

privatmeinung eines laien

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#3
 Von 
Xtale
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antworten,

ich hatte in der tat damit gerechnet, dass 1&1 die offenen forderungen einfach mit der nächsten rechnung verrechnet, da ich ja umgehend nach erhalt der mahnung 1&1 die bankverbindung mit der bitte zum einzug mitgeteilt habe. daher verstehe ich nicht, weshalb 1&1 auch mit kenntniss meiner neuen daten (was durch das antwortschreiben bestätigt wurde) dennoch ein inkasso unternehmen einschaltet? ist 1&1 nicht verpflichtet den "milderen" weg zu gehen? den punkt ist doch, dass sie schon längere zeit vor einschaltung des inkasso unternehmens eine einzugsermächtigung für mein neues konto hatten.

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@X-Tale, nein sie sind nicht dazu verpflichtet, den "mittleren" Weg (welcher immer das sein mag) zu gehen.

@thehellion hat zwar (wie immer!) recht, jedoch wäre ein persönl. Gespräch ratsam um weitere Probleme zu vermeiden.

Denn Sie müssen damit rechnen, dass eine Vollmacht vorliegt.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Name des callagenten (vor dem Gespräch) erfragen und Uhrzeit und datum schriftlich festhalten.

Das sind Mahnprogramme und die weitergabe ist obligatorisch - denk an premiere ;)

Murgab
Die Vollmacht liegt natürlich vor - ich zweifele nicht an das das IB über die Vollmacht des Auftraggebers verfügt. Die Frage ist - und das ist auch der eigentlich Grund - ist das IB (masseninkasso) imstande und gewillt wg Kleckerbeträge tatsächlich die Vollmacht in der vom BGB geforderten form vorzulegen (keine kopie Orginalunterschrift UND Forderung)

Was macht das IB bei der ersten Zurückweisung (sorry liebes IB das war ja nur eine kopie)

Wenn alle (masseninkasso)IBs die vollmacht in der geforderten Form abliefern würden
wäre ja das Einfordern eigentlich sinnlos (; Dies würde ja dann nur einen Zeitgewinn bringen
gruß
thehellion

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#6
 Von 
Tomalac
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 46x hilfreich)

Ach so, es geht also nur darum, durch Gegerierung von unnötigem Verwaltungsaufwand ("Die Vollmacht liegt natürlich vor - ich zweifele nicht an das das IB über die Vollmacht des Auftraggebers verfügt") die Forderung nicht zahlen zu müssen. Schön, dass du es endlich mal in dieser Deutlichkeit zugibst.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

habe ich auch nie negiert !
Dies ist eigentlich der einzige Grund.
Der vermeintliche Schuldner hat das Recht die Vollmacht zu sehen !
Die IBs im Masseninkasso sind so gut wie immer verwaltungstechnisch nicht in der Lage oder gewillt dies zu erfüllen bzw knicken nach der 1 Zurückweisung ein.

Ernsthaft bezweifelt ja niemand das z.b Premiere das Forderungsmanagment an infoscore abgegeben hat

Es geht für mich darum das der vermeintliche (!) Schuldner ganz einfach die Inkassogebühren spart !
Das es IBs Faustdick hinter den Ohren haben wirst Du ja sicherlich nicht bestreiten ?
Warum darf der Angeschriebene denn nicht auch mal ein Schlitzohr sein ;)
Und ...er fordert nur sein Recht ein !
Die Rechnung der IBs auf Unkenntnis zu spekulieren sollte nicht immer aufgehen

gruß
thehellion

privatmeinung eines Laien

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#8
 Von 
Tomalac
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 46x hilfreich)

Und weil damit kleine Forderungen quasi nicht mehr eintreibbar sind zahlt der ehrliche Kunde das dann mit. Ganz toll!

"Es geht für mich darum das der vermeintliche (!) Schuldner ganz einfach die Inkassogebühren spart" Wieso vermeintliche? 95% der hier diskutierten Forderungen bestehen zurecht und entstehen wie in diesem Fall durch mangelnde Sorgfalt der Kunden. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist nun mal entstanden und sollte auch vom Verursacher bezahlt werden.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wie kommst DU eigentlich auf die 95 % ??
Das wären doch bald die Honecker Wahlergebnisse aus den 80 er gewesen ;)

Die IBs werden doch obligatorisch eingeschaltet - denk doch mal an premiere !

Die mangelnde Sorgfalt der Kunden (stimmt allerdings teiweise schon ) von der allerdings das IB Büro (dankbar) zu profitieren versucht !

Und wenn Du mich fragst ist mir der nicht sorgfältige unkundige Verbraucher sympatischer als das mit allen Wässerchen gewaschenene IB !

Deswegen sage ich : spare die 30 € fürs IB und geh stattdessen mit Deiner Frau ins Kino und gönn Dir dort 2 Tüten Popcorn und bring deinen Kids noch einen 10 er Pack Überraschungseier mit ;)
Da hast Du mehr für die Deutsche Wirtschaft gemacht !

gruß
thehellion

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#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ja, sie werden die Vollmacht zusenden und die Bearbeitungs- sowie Portogebühren auf die Kosenrechnung draufschlagen.

Wenn die Forderung zu Recht besteht und Sie nur um die Zahlung drumrum kommen wollen, ist es das erste Mal (und ich hoffe letzte Mal), dass ich der Meinung bin, und das ist auch gut so!

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#11
 Von 
Tomalac
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 46x hilfreich)

"wie kommst DU eigentlich auf die 95 % ??
Das wären doch bald die Honecker Wahlergebnisse aus den 80 er gewesen

Die IBs werden doch obligatorisch eingeschaltet - denk doch mal an premiere !"
Genau, sie werden eingeschaltet, wenn der Kunde nicht pünktlich zahlt oder den Schlüssel zurücksckickt. Ob das mit dem zurückschicken bei Premiere sinnvoll ist oder nicht ist eine andere Frage. Aber wenn mir eine solche Klausel nicht gefällt dann unterschreibe ich eben nicht.
95% kommt schon ungefähr hin.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tomalac
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 46x hilfreich)

"wie kommst DU eigentlich auf die 95 % ??
Das wären doch bald die Honecker Wahlergebnisse aus den 80 er gewesen

Die IBs werden doch obligatorisch eingeschaltet - denk doch mal an premiere !"
Genau, sie werden eingeschaltet, wenn der Kunde nicht pünktlich zahlt oder den Schlüssel zurücksckickt. Ob das mit dem zurückschicken bei Premiere sinnvoll ist oder nicht ist eine andere Frage. Aber wenn mir eine solche Klausel nicht gefällt dann unterschreibe ich eben nicht.
95% kommt schon ungefähr hin.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

..sehr wohlwollend formuliert ;)

Glücklicherweise entpuppen sich die meisten Drohbriefe bei der richtigen Vorgehensweise als Papierenten.


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#14
 Von 
Xtale
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich könnte mich in den ar*** beissen!

habe alles versucht noch jemanden bei 1&1 zu erreichen, emails geschrieben, telefonate geführt um die angelegenheit nochmal versuchen zu klären und zu bitten die einschaltung des ib zurückzuziehen. hat alles nichts gebracht, also habe ich das geld am 31.01 an das ib überwiesen.

heute! trudelt ein brief von 1&1 bei mir ein, in dem man sich für die unannehmlichkeiten entschuldigt, das inkassoverfahren eingestellt wird und die forderung in höhe von 18,29 von meiner neuen bankverbindung eingezogen wird. *arrrgs*

was nun? habe ich irgendwie die möglichkeit das geld vom ib zurückzubekommen? werde gleich erstmal zu bank gehen und fragen, ob die überweisung schon ausgeführt wurde.

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#15
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sollte die Bank bereits ausgeführt haben, lassen Sie sich das o.g. schriftlich bestätigen. Geben Sie diese Bestätigung ans IB und fordern Sie die Rücküberweisung, da unberechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xtale
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die überweisung ist noch nicht von meinem konto abgegangen. der weg ist wohl etwas länger, da ich eigentlich bei einer direktbank bin, den überweisungsträger aber bei einer filliale des hauptkonzerns eingeworfen haben. man überwacht nun den zahlungsverkehr und versucht einen überweisungsrückruf zu tätigen. es kann mir allerdings nicht garantiert werden, dass dieser erfolgreich ist.

wenn der rückruf nicht erfolgreich ist, werde ich das ib zu einer rücküberweisung auffordern.

macht es sinn das ib vorab zu informieren, dass die überweisung nur unter vorbehalt getätigt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sofort per fax und email die überweisung stornieren !
Das ein IB sauer erdrohte Provisionen freiwillig zurückzahlt dürfte wohl wenig wahrscheinlich sein !

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Xtale
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

eine storno ans ib? *kopfkratz* Oo

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

nein !!! natürlich nicht !! an die bank natürlich

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Xtale
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die überweisung wurde leider gebucht, der rückruf leider erfolglos :(

ich werde die rücküberweisung des geldes vom ib fordern. hoffe das hat aussicht auf erfolg.

vielen dank bis dahin für die hilfreichen tipps :)

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