Probleme mi Inkassofirma... wie verhalten?

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)
Probleme mi Inkassofirma... wie verhalten?

Hallo,

ich hatte bereites vor einiger Zeit etwas in einem anderen Forum gepostet, aber nicht so wirklich Hilfe bekommen.

********************

Hallo,

meine Frage wurde neulich ja komplett gelöscht da ich den Namen der Inkassofirma genannt habe. Nun also nochmal.

Um es nochmal auf einen Blick zu machen:

*Warenwert einer Bestellung (60€)
*Mahngebühren (40€ innerhalb von ca. 3 Monaten...auf dem letzen Schreiben waren diese noch mit ca 20€ angegeben)
*Inkassogebühren 45€
*Kontoführungsgebühren 20€

Mir wurde mitgeteilt,dass die Kontoführungsgebühren nicht eingefordert werden dürfen. Also die einfach gar nicht mit bezahlen oder wie?
Zudem hatte jemand auch gemeint die Mahngebühren seien viel zu hoch. Was kann man dagegen tun?
Zur Höhe der Inkassogebühren kam zusätzlich noch was, aber ich weiß nicht mehr was genau. Kann dazu nochmal jemand was sagen?

Dazu kommt übrigens noch folgender Sachverhalt. Firma B hatte dem Besteller A einen Mitarbeiter vorbeigeschickt(angeblich um den 20.1.2008) der mit ihm über den Zahlungsverzug reden wollte...ohne Ankündigung. Tage später fand A eine Karte im Briefkasten...Unterschrift aufgedruckt, Name unleserlich und ohne Kontaktdaten. Ein Schreiben an die Firma diesbezüglich blieb unbeantwortet. A hat wirklich mehrfach verdeutlicht,dass er gerne zahlen möchte, aber vor dem 1.2. nicht genug Geld hat dafür. War da das Einschalten des Inkassounternehmens wirklich nötig, zumal die letzte Zahlungsfrist ja wirklich erst ca. eine Woche vor dem 1.2. abgelaufen war?

A ist übrigens Student mit geringem Einkommen und ohne Rechtsschutzversicherung. Kann er sich trotzdem gegen die Abzocke wehren?

Danke schonmal für die Mühe

Chrissi

Ach nochwas...kommt es nun zu einem Eintrag in die Schufa???

*********************

Heute kam dann folgendes dazu:
Der Fall hat sich nun wie folgt weiterentwickelt und es wäre nett,wenn mir jemand sagen könnte wie in dem Fall weiter zu verfahren wäre.

A hatte das INkassounternehmen angeschrieben und eine genaue Aufstellung der Mahnkosen gefordert und dem Inkassounternehmen mitgeteilt,dass er die Kontoführungsgebühren nicht zahlen wird, da diese von deutschen Gerichten abgelehnt werden. Über den Restbetrag wollte er eine Ratenzahlung vereinbaren.

Nun bekam A folgendes zurück. Ein Schreiben in dem aufgelistet war, welche Mahngebühren angefallen sind:

55,51€ war der Warenwert
25.11.07 7€ Mahngebühren
28.12.07 13,50€ Mahngebühren
27.01.08 19,50€ Mahngebüren!!!!! Und genau dieser Posten ist hier zweifelhaft. Anfang JAnuar gab es eine Mahnung per Post auf welche A ja nun mit der BItte reagierte den Betrag in 2 Raten zahlen zu dürfen. Für mich sieht es so aus,als ob pro beantworter Mail MAhngebühren draufkamen. Diese 19,50€ tauchen in keinem Schreiben der Firma auf, erst im Schreiben des Inkassounternehmens.
Zudem stellt sich mir die Frage, warum die Gebühr für eine Mahnung erst 7€ sind, dann 13 und dann 19,50€. Kann mich bitte einer aufklären wie das Zustande kommt?
Zudem ist aus dem Schreiben auch zu entnehmen,dass pro Monat Verzug noch Finanzierungskosten draufkommen (1€ pro Monat)plus zusätzlichen Zinsen.

Die Kontoführungsgebühren werden weiterhin eingefordert. Das ist der Gesamtsumme von 167, 86€ zu entnehmen. Die Kontoführungsgebühren betragen 20€ und mir wurde ja bereits hier mitgeteilt, dass man diese nicht zahlen muss. Wie ist da nun weiter zu verfahren?

Wenn man das ganze dann durchrechnet ensteht eine Inkassogebühr von 45€. Rechtens oder zu hoch?

Auf die Ratenzahlungsforderung wurde gar nicht eingegangen. es wurde nur eine weitere Frist von 10Tagen ab Briefdatum gesetzt, auf das Schreiben zu reagieren. 5Tage davon war das Schreiben schon unterwegs. Danach wird der Fall einem Anwalt übergeben, der das gerichtliche Verfahren einleiten soll.. Und was passiert dann? Ich habe bereits gelesen,dass INkassofirmen und Anwaltskosten nicht eingefordert werden können, bzw. dann nur noch die ANwaltskosten?KAnn mich dazu bitte einer aufklären?

Wie soll sich A nun verhalten?A ist nicht rechtsschutzversichert und einen Anwalt kann er sich als Student nicht leisten, aber so eine Abzocke mag er sich auch nicht gefallen lassen. A fühlt sich langsam verarscht. Er versucht sei Anfang Januar eine Ratenzahlung zu vereinbaren und erhält eigentlich immer nur eine Ablehnung und Androhungen weiterer Kosten.

Liebe Grüße

Chrissi

Ich habe mich mal noch schlau gemacht und folgendes in den AGBs der Firma gefunden:

Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges berechnen wir auf die Gesamtforderung Zinsen in Höhe von 1,95 % p. M, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 1,00 p.M. Hinzu kommt der Ersatz aller sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtskosten und Vergütungen für Inkassounternehmen. Die erste Mahnung kostet € 7,00 die zweite Mahnung € 13,50. Wird die Übergabe an ein Inkassohaus notwendig, wird der Saldo mit € 19,50 belastet.
Nochmal zusätzlich 19,50€ für die Übergabe?

Edit die 150. oder so: Durch Google habe ich herausgefunden,dass keine Inkassokosten verlangt werden dürfen,wenn der Schuldner bereits vor dem Einschalten eines Inkassounternehmens dem Gläubiger mitteilt,dass er aktuell zahlungsunfähig ist. Wie sieht es damit aus?Ist das wirklich so oder hab ichs falsch verstanden?

****************

Kann mir hier evenuell jemand meine Fragen beantworten?

Danke schonmal

CHrissi

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die HF ist nicht strittig ?
Ich würde jetzt aber endlich mal hurtig unangekündigt die Hauptforderung plus 15 € Mahngebühren direkt an den Gläubiger ( nicht aufs Inkassokonto) überweisen und mir nicht den Kopf über Inkassogebühren/ktoführungsgebühren zerbrechen ! Vermerk auf dem Überweisungsträger Hauptforderung plus Mahngebühren.
Warum dies noch nicht gemacht wurde ist mir echt ein Rätsel
Wenn zu lange gewartet wird kommt sicherlich der Mahnbescheid und dann ist der Zug abgefahren hier mit einem blauen Auge wieder rauszu kommen.
Ein kostenintensiver Ratenzahlungsvertrag mit dem Inkassobüro würde ich nicht mal menem ärgsten Feind empfehlen (bei der kleinen Hauptforderung).
Ich würde wie oben empfohlen zahlen und dann noch mal posten wenn sich das Inkassobüro meldet


lg





-- Editiert von thehellion am 04.03.2008 18:20:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

wie heißt es doch so schön weiter unten...:

Nur allgemeine Fragen stellen. Verzichten Sie auf konkretisierende Details! Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung.
Antworten aus dem Forum können KEINESFALLS eine professionelle Rechtsberatung und somit die Konsultation eines Rechtsanwalts ersetzen.
Rechtsberatung finden Sie hier.
Wir behalten uns vor, Fragen und Antworten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

:grins:

-----------------
"Bässäwissä."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH WÜRDE die Mitstörerhaftung auch nicht ganz vergessen ....

:devil:


lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

da gebe ich dir ausnamsweise absolut recht. in diesem forum machen sich die admins diesbezüglich wohl nicht allzu viele gedanken...

:grins:

-----------------
"Bässäwissä."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

danke erstmal für die erste Antwort... diese konnte ich wenigstens noch nachvollziehen. Natürlich hat mein Kumpel vor den Betrag zu überweisen, aber durch die Inkassofirma war er sehr verunsichert und es war auch überhaup nicht klar, was von den Mahnkosten überhaupt gerechtfertigt ist. Also solle man das Inkassounternehmen erstmal ignorieren???

Mir ist auch bewusst,dass das hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur ein Meinungsaustausch...deswegen habe ich versucht den Fall möglichst sachlich zu schildern. Also was war jetzt das Problem??? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es gibt Kein Problem - Dein Kumpel muß eben die Ware ganz einfach bezahlen - sonst wirds eben teuer
Ich habe oben gepostet wie ICH mich verhalten würde !


lg



-- Editiert von thehellion am 05.03.2008 09:16:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Na dann, dann wir das ja das Richtige sein!?
Der Zahlungsverzug ist ja wohl unbestritten?!
Die AGB haben das Procedere richtig beschrieben!? Und "Ihr Kumpel" hat den Vertrag unterschrieben!?
Hab' ich irgendwas falsch verstanden?
Natürlich werden die Kosten anfalleen und natürlich haben sowohl der Gläubiger, als auch das IKU einen Anspruch! Und je länger "Ihr Kumpel" wartet, desto teurer wird es.
Die Befriedigung unmittelbare des Gläubigers ist nicht der richtige Weg, weil dann weitere Kosten anfallen, die das IKU bei Ihnen (sorry, Ihrem Kumpel) geltend machen wird.
Das IKU kann ja wohl nix für die Zahlungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit "Ihres Kumpels"!? :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Er sollte die Rechnung plus Mahngebühren an den Gläubiger überweisen. Mit 15 € ist der dann nicht schlecht bedient.
Das Inkassobüro wird natürlich mittels dynamisch gestalteter Bausteinbriefe versuchen den Sünder weichzuklopfen.
@anephan
zu den (gewünschten)Ktoführungsgebühren könntest Du auch mal was sagen :neck:


lg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

p.s
Wo ist eigentlich mein Freund und ideologischer Gegner @Mahnman ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und erstmal danke für die Infos. Die Zahlung von 70€ wurde soweit ich weiß heute veranlasst und gestern kam auch ein Schreiben des Inkassounternehmens mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr XXX,

in der oben angegebenen Angelegenheit, informieren wir sie hiermit über die von Ihnen beanstandeten Inkassokosten.
Nach der Rechtssprechung sind Inkassokosten Erstattungsfähiger Verzugsschaden im Sinne des §§280, 286BGB. Danach hat der Schuldner Grundsätzlich den Schaden des Gläubigers zu ersetzen. Für Inkassounternehmen gibt es keine Gebühren- und Kostentabellen. Die von uns berechnete Inkasso-Vergütung inklusive Kontoführungskosten entspricht den üblichen, von der Rechtssprechung anerkannten Kostenansätzen. Inkassounternehmen kalkulieren ihre Vergütung entsprechend der entfalteten Tätigkeit und nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Dabei sind die rechtlichen Grenzen weitgehend von der Re4chtssprechung in gerichtlichen Mahn- odert Prozessverfahren definiert worden.
Bei der Höhe der von uns geltend gemachten Vergütungen orientieren wir uns an den Vorgaben einiger Landesjustizministerien über die Plausibilitätsgrenzen für die Geltendmachung von Inkassokosten bei der Automation des gerichtlichen Mahnverfahrens, die mittlerweile von der überwiegenden Mehrzahl der zentralen Mahngerichte in ganz Deutschland übernommen worden sind.
Hiernach sind Inkassokosten in Höhe von 1,5 Gebühren analog der Kostenansätze der gesetzlichen Anwaltsvergütung zuzüglich 20% Auslagenpauschale (max. 20€) sowie Kontoführungskosten von max. 20€ und Ermittlungskosten von max. 20€ nicht zu beanstanden. Mit der uns geltend gemachten Vergütung, die rechnerisch nachvollziehbar im vorgenannten Rahmen liegen ist unser gesamter Tätigkeitsbereich des Foprderungsinkassos gegenüber de, Schuldner- unabhängig von Dauer und Umfang der Bearbeitung- abgedeckt.
Wir hoffen, dass wir Sie damit über die Berechtigung von Inkassokosten aufklären konnten und erwarten nunmehr ihre Zahlung.

Unterschrift(vom Computer gedruckt)


Der ganze Brief war in Großschrift...das bedeutet soviel wie Schreien...oder ist das bei solchen Unternehmen so üblich? Ich habe neulich das Telefonat mitbekommen, bei der die Dame am Telefon ebenfalls schrie, als mein Freund ihr sagte,dass die Kosten überzogen sind. Wer schreit hat Unrecht...das haben wir schon als Kinder gelernt.

Das Schreiben ist wahrscheinlich wieder so ein Standartblabla??? Zudem halte ich die Behauptungen darin als gelogen, denn wenn ich google finde ich genug Dinge, die mir anderes sagen. Was ist Ihre Meinung dazu?

Wie sieht das denn nun überhaupt aus? War es denn eigentlich rechtens,dass das ganze überhaupt noch ans Inkasso übergeben wurde? Die Zahlungsunfähigkeit meines Freundes war denen bekannt und im Internet habe ich gefunden,dass die dann zu Schadensminderung verpflichtet sind. Mein Freund hatte ja regelrecht drum gebettelt kein Inkassounternehmen einzuschalten um ihm Kosten zu ersparen.

Und wie sieht das mit den 19,50€ bei Übergabe ans Inkasso aus? Auch wenns in den AgBs steht scheint mir das doch eher eine enorme Abzocke. Klar wars blöd von ihm, nicht zu zahlen, aber er war ja nicht grundlos zahlungsunfähig und über 40€ Mahnkosten sind doch einem Warenwert von 55€ gegenüber völlig unverhältnismäßig.

Nun seid ihr dran ;)

Chrissi

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#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wieso denn unverhältnismäßig!?
Es stand doch bei Vertragsabschluss schon in den AGB und wurde akzeptiert!?
Im Übrigen wird es nichts nützen an den Gläubiger zu zahlen, da der die Forderung, wenn Ihre Angaben stimmen, an das Inkasso abgegeben hat. Danach ist im Allgemeinen vertraglich der direkte Kontakt mit dem Gläubiger untersagt. Grund ist, dass sonst unnötigen Kosten durch den gegenseitigen Austausch entstehen würden, die letztlich wieder Si zu tragen hätten - aber machen Sie ruhig, was Sie für richtig halten ...
Ist ja Ihr Geld?! :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Meins ist es nicht...nur soviel dazu.
Ist denn grundsätzlich alles rechtens was in irgendwelchen AGBs steht?
Und wo steht,dass der Kontakt zum Gläubiger untersagt ist?
Natürlich wars halt blöd,dass er nicht gezahlt hat,aber aus 55€ nun über 160€ zu machen war nicht nötig und ich persönlich halte es auch für eine absolute Abzocke.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

______________________________________________________
Im Übrigen wird es nichts nützen an den Gläubiger zu zahlen, da der die Forderung, wenn Ihre Angaben stimmen, an das Inkasso abgegeben hat.
______________________________________________________
na und ?
das kann dem Schuldner doch egal sein ;)


______________________________________________________
Danach ist im Allgemeinen vertraglich der direkte Kontakt mit dem Gläubiger untersagt
______________________________________________________

???
wo hast Du das denn her ? :)



lg






-- Editiert von thehellion am 06.03.2008 21:01:58

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

So nun liegt mir seit gestern Abend auch hierzu etwas vor...ein neues Schreiben der Inkassofirma


Sehr geehrter Herr xxx

wir haben uns inzwischen mit der Klärung des Sachverhalts mit unserer Auftraggeberin in Verbindung gesetzt. Von dort wurde uns mitgeteilt, dass die an uns abgetretene Forderung aus den beigefügten Unterlagen resultiert. hinzu kommen die uns übergebenen Verzugszinsen der oben genannten Firma bis zum 31.1.08 in Höhe von 0€ sowie 42,96€ Mahnkosten.
Laut den uns vorliegenden Unterlagen besteht die an uns zum Einzug abgegebene Forderung zu Recht. Sollten Sie nach Überprüfung ihrer eigenen Belege dennoch Differenzen feststellen, so machen sie uns bitte nähere Angaben und senden uns die entsprechenden belege in Kopie zu.
Inklusive der bei uns angefallenen Zinsen und Kosten beläuft sich die Gesamtforderung derzeit auf 98,01€. In diesem Betrag sind ihre nach abtretung geleisteten Zahlungen in Höhe von 70€ berücksichtigt.

Ihre Antwort, bzw. den Forderungsausgleich erwarten wir innerhalb von 10Tagen. Falls Sie Ratenzahlung wünschen, füllen Sie bitte das beigefügte Formular vollständig aus und senden es unterschrieben innerhalb der oben genannten Frist an uns zurück.

Nach fruchtlosem Ablauf sehen wir uns leider gezwungen, einen Rechtanwalt mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zu beauftragen.


Und nun? Zahlen will er nicht, denn 1. hat er regelrecht drum gebettelt kein Inkasso einzuschalten, da er das Geld zum 1.2. überweisen wollte und 2. ist die Forderung derart übertrieben und vorallem weicht man nicht von der Meinung ab,dass 20€ Kontoführungsgebühren rechtlich ok wären.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist wurde die Hauptforderung plus die Mahngebühren für die ersten beiden Mahnungen auch an den Gläubiger überwiesen.Es handelt sich hierbei um im Übrigen um die Firma Beate Uhse...falls das wichtig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

An wen wurde die Hauptforderung plus Mahngebühr überwiesen ?
An Beate oder ans Inkasso ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

An Beate Uhse. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann ist doch alles in Ordnung !
Eine Verrechnung gem BGB 367 ist nicht mehr möglich da Beate das Geld nicht retourniert hat
(BGB 367 (2)
Es geht lediglich um Inkassogebühren
Eine Klage expl wg Inkassogebühren ?
Absurd


lg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wird da nix mehr kommen? Wäre es sinnvoll sich dort nochmal zu melden? Und was wenn es doch an nen Anwalt geht? Selbiges Problem habe ich ja auch weiter unten geschildert. Eventuell können Sie ja dazu was schreiben? Ich kenn mich in dem Bereich so rein gar nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Inkassobüro wird natürlich weiterhin auf die Rechtmäsigkeit der Inkassogebühren pochen und allerlei Konsequenzen in Aussicht stellen !
2 bis 3 Inkassobriefe plus 1 oder 2 RA Briefe sind sehr wahrscheinlich !
Dem IB gegenüber wg der Inkassogebühren auf den Rechtsweg verweisen
Tenor etwa :#
Sehr geehrter Inkassomandatar,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen den rechtsweg anheim.
Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.
Ich untersage hiermit ausdrücklich die Kontaktaufnahme per Telefon (Telefoninkasso)
Punkt
Nerven behalten

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte irgendwo noch gelesen,dass man eine Vollmacht einfordern soll???

Gabs denn schonmal den Fall,dass Inkassokosten erfolgreich eingeklagt wurden? Wie sieht es mit den Mahngebühren aus? Sind ja nicht alle komplett an beate uhse überwiesen wurden weil diese ja wahnsinnig hoch waren.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei nichttitulierten Inkassogebühren eines ext beauftragten IB ?
mir ist da kein Fall bekannt.
Das Einfordern ( und Zurückweisen ) der Gläubigervollmacht macht (mir) Spaß - verlängert aber nur den Kontakt

lg













http://www.youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8

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#22
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja wenn die keine Vollmacht vorlegen können dann hat sich das doch recht fix erledigt...oder? :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die werden schon eine Vollmacht haben - ist aber egal

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber es kann nix weiterpassieren, auch wenn die Mahngebühren nicht komplett gezahlt sind? Kommt das eigentlich in die Schufa?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nur unbestrittene Forderungen dürfen an Auskunfteien gemeldet werden !
Die HF ist nicht mehr offen und Den Inkassogebühren widersprichst Du...kann aber sein das Beate jetzt Vorkasse will ;)

-- Editiert von thehellion am 06.04.2008 21:57:18

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Chrissi83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann sag ich schonmal dankeschön für die Hilfe. :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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