Hallo,
folgendes Problem, ich habe mit meiner Ex Partnerin eine gemeinsame Mietwohnung (beide stehen im Vertrag), ich bin nun länger n. in Deutschland gewesen und wir haben uns wärend der Zeit getrennt.
In der Zeit wo ich abwesend wurde die Tür ausgetauscht und ich habe nun keine möglichkeiten in die Wohnung zu kommen. (Kein Schlüssel)
ich habe meine Ex angesrpochen das ich zu einem bestimmten Datum in dort sein werde und in die Wohnung möchte oder das ein guter Freund den Schlüssel in Ihrer neuen Wohnung abholt und ihn mir überreicht, aber sie lehnt alles ab.
Das Einzige was Sie angeboten hat ist das ich 15 km fahren sollte und Ihne bei der neuen Wohnung (Neuen Freund) abholen soll, darf sie das so machen?
Desweiteren habe ich erwartet das wen ich bei der Wohnung bin ein Schlüssel möchte, da ich die nächsten Monate auch noch mein Mietanteil zahlen werde und ich ja auch somit anrecht auf diese Wohnung habe, was sie aber nicht machen möchte.
Kann mir jemand sagen was ich nun machen/tun kann?
Ich bedanke mich im voraus über eure Antworten.
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Probleme gemeinsame Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Das Einzige was Sie angeboten hat ist das ich 15 km fahren sollte und Ihne bei der neuen Wohnung (Neuen Freund) abholen soll, darf sie das so machen?
Wo ist das Problem, 15 km zu fahren, um den Schlüssel abzuholen? 15 km sind nicht das Ende der Welt!
Klar kann sie erwarten, dass du den Schlüssel bei ihr abholst. Sie muss ihn dir nicht nachtragen.
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Es geht mir da um's Prinzip!
Damit ich in meine eigene Wohnung komme muss ich Ihr hinterher fahren?
Das würde mich Interessieren da ich ihr 3 Möglichkeiten Angeboten habe 1) persönlich übergeben, 2) Vater übergibt schlüssel, 3) Guter Freund (beiden kennen Ihn) holt den Schlüssel ab.
Und diese 3 Möglichkeiten habe ich ihr eingeräumt, dann kann sie ja wohl nicht verlangen das ich dran vorbeifahre?!
Ich meine Wen ich ein Mietvertrag abschließe fahre ich auch nicht erst 15 km von der Wohnung weg um ein schlüssel zu Empfangen, sondern bekomme ihn vor der Wohnung oder in der Wohnung.
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Es geht mir da um's Prinzip!
Schreib doch sofort, dass du ein Prinzipienreiter bist.
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Ich meine Wen ich ein Mietvertrag abschließe fahre ich auch nicht erst 15 km von der Wohnung weg
Moment mal, der Mietvertrag besteht doch schon länger, oder hast du das vergessen? Und dann solltest du dich fragen, wer etwas will, du oder sie?
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Erstmal geht es hier nicht um persönliche Meinungen, es geht einfach darum was mir für Rechte zustehen.
Ich denke der Zugang zur Wohnung musst mir gewährt werden, das ist mein Recht. Es sind jetzt nur 15km, aber es sind auch gewissen Dinge vorgefallen, wo ich mich selber frage warum ich hinterher fahren sollte?!
Ich habe hier im Forum nach Hilfe gesucht wie das ganze rechtlich gesehen aussieht!
Ob jemand ein "Prinzipienreiter" ist oder nicht das wurde hier nicht gefragt oder?
Vielleicht kann mir ja jemand noch eine fachliche Auskunft geben.
Danke
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Hallo
Du hast eine gemeinsame Wohnung mit deinem Partner,in deiner Abwesenheit wird der Türzylinder in der Gemeinsamen Wohnung gewechselt und Du kommst nicht mehr an dein hab und gut?
In der Zeit wo Du hier schreibst hätte ich schon längst die Tür aufgebrochen.Ob Recht oder nicht.
Gruß
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-- Editiert Karl-Heinz1234 am 06.01.2013 13:40
Hallo,
ich komme erst in 1 Woche nach Haus!
Habe halt meiner EX verschiedene Möglichkeiten angeboten, das ich den Schlüssel empfangen kann, aber sie lehnt alles ab und besteht drauf das ich Ihn abhole?!
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Hallo
dann schlage Ihr doch vor Sie möge den alten Zylinder wieder Rückbauen,da du ja noch den alten Schlüssel hast(?).
Seinem eigenem Haustürschlüssel hinterherfahren muß Mann ja wohl nicht,oder?
Gruß und wünsche noch friedlichen Ausgang.
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Ich denke der Zugang zur Wohnung musst mir gewährt werden, das ist mein Recht. Es sind jetzt nur 15km, aber es sind auch gewissen Dinge vorgefallen, wo ich mich selber frage warum ich hinterher fahren sollte?!
Wen interessiert denn das? Sie hat dir gesagt, wie sie es macht und nicht anders. Also entweder holst du den Schlüssel oder sitzt weiter schmollend herum und hütest deine heiligen Prinzipien. Einen rechtlichen Anspruch, dass einer deiner drei Vorschläge angenommen wird, gibts nicht.
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Du warst also länger im Ausland. Da die Ex nicht mehr da wohnt, empfinde ich es als äußerst verantwortungsvoll, die Tür so zu sichern, dass niemand fremdes rein kommt. Also, Schlüssel abholen, und gut ist.
wirdwerden
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