Guten Abend 123recht-Community! :-)
Ich erbitte eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Person A hat sich im Herbst 2016 dazu entschieden, die Krankenkasse zu wechseln. Zu diesem Zeitpunkt war die Person arbeitssuchend und hat dementsprechend ALG II bezogen. Dies wurde auch so auf der Beitrittserklärung angegeben.
Jedenfalls befand sich Person A ab November ´16 in einem Beschäftigungsverhältnis, welches am 12.02.2017 endete. Der damalige Arbeitgeber wurde per Mail über den erfolgten Krankenkassenwechsel in Kenntnis gesetzt (die Kommunikation mit dem Personaldisponenten lief generell über E-Mail).
Nun hat A zum 12.02.2017 seinen Arbeitgeber gewechselt und bei den Einstellformalitäten dementsprechend auch die Mitgliedsbescheinigung seiner neuen Krankenkasse vorgelegt. Das heißt, dass die Beiträge erst ab dem 12.02.2017 an die neue Krankenkasse abgeführt wurden.
Person A erhält nun fast 10 Monate später Post von seiner neuen Krankenkasse, welche ihn bittet, die versicherungsrechtliche Situation vom 01.01.2017 bis zum 12.02.2017 zu klären. A gibt daraufhin an, dass dieser seinen Ex-AG über den Krankenkassenwechsel informiert und dieser offensichtlich versäumt hat, diesen anzumelden. Dadurch hat höchstwahrscheinlich die alte Krankenkasse die Beiträge vom 01.01.2017 bis 12.02.2017 kassiert.
Nun droht die Sachbearbeiterin der aktuellen Krankenkasse Person A die Mitgliedschaft als nichtig zu erklären, wenn der Ex-AG die Anmeldung nicht nachreichen sollte.
Geht das denn so einfach? Immerhin hat Person A die KV-Beiträge vom 12.02.17 bis dato an die aktuelle Krankenkasse abgeführt und die KV-Beiträge vom 01.01.17 bis 12.02 wurden offensichtlich an die alte Krankenkasse überwiesen (durch eine nicht erfolgte Anmeldung des alten AG). Was passiert, wenn die aktuelle Krankenkasse die Mitgliedschaft als nicht zustande gekommen erklärt? Die Beiträge für 10 Monate wurden ja einkassiert, was passiert dann mit denen? Person A würde in diesem Fall ja komplett ohne Versicherungsschutz dastehen. Wäre das überhaupt rechtens oder lediglich eine haltlose Drohung seitens der Sachbearbeiterin?
Freue mich über eure Beiträge!
Johannes92
-- Editiert von Johannes92 am 16.11.2017 17:06
Probleme beim Krankenkassenwechsel
16. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2017 | 17:04
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme beim Krankenkassenwechsel
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#1
Antwort vom 16. November 2017 | 19:13
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Was steht auf den Abrechnungen und den Meldungen zur Sozialversicherung?
Was ist mit der Zeit Nov/Dez? Da ist es richtig gelaufen?
Nichtig kann die nix erklären. Würde mitteilen, wo ich wann sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sollen die sich kümmern.
-- Editiert von Tasti123 am 16.11.2017 19:17
#2
Antwort vom 16. November 2017 | 21:51
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas steht auf den Abrechnungen und den Meldungen zur Sozialversicherung? :
Was ist mit der Zeit Nov/Dez? Da ist es richtig gelaufen?
Nichtig kann die nix erklären. Würde mitteilen, wo ich wann sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sollen die sich kümmern.
-- Editiert von Tasti123 am 16.11.2017 19:17
Hallo Tasti123,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Die alte Krankenkasse hat im Zeitraum 01.01.2017 bis 12.02.2017 den KV-Beitrag aufgrund der nicht erfolgten Ummeldung des AG zu Unrecht kassiert. Kann Person A bzw. seine neue Krankenkasse die Beiträge ggü. der Ex-Krankenkasse zurückfordern, um somit die Versicherungslücke zu beseitigen?
MfG Jo
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#3
Antwort vom 17. November 2017 | 08:45
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatKann Person A bzw. seine neue Krankenkasse die Beiträge ggü. der Ex-Krankenkasse zurückfordern :
Die neue Krankenkasse kann den AG auffordern, die Meldungen zu ändern. Die restlichen Fragen wurden nicht beantwortet.
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