Probleme bei Urlaubsentgelt & Urlaubsanspruch

15. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
trabireiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme bei Urlaubsentgelt & Urlaubsanspruch

Guten Morgen zusammen!

Ich habe folgendes Problem.

Ich arbeite im Sicherheitsdienst/Werkschutz und schon desöfteren Probleme mit der Zahlungsmoral meiner Firma.

Momentan (bzw. schon seit über einem Jahr) bin ich fest auf einem Objekt in Mannheim Baden-Württemberg eingeteilt, ab nächsten Monat wird wohl ein zweites Objekt in Mannheim hinzukommen.

Das Büro meiner Firma, das für mich zuständig ist, hat seinen Sitz auf er anderen Seite des Rheines, in Ludwigshafen Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz würde mein Tarif laut Manteltarifvertrag 5,19€ sein (+10% Nachtzuschlag, 25% Sonntags- und 100% Feiertagszuschlag). In Baden-Württemberg (wo ich eingesetzt werde) sind es 7,19€ (+15% Nachtzuschlag, 35% Sonntags- und 100% Feiertagszuschlag). Diesen Baden-Württemberg Tarif bekomme ich auch.

Das Problem dabei ist, dass meine Firma meint mir meinen Urlaubsanspruch nach Rheinland-Pfalz zu berechenen, was bei mir 3 Tage weniger ausmacht.

Desweiteren berechnen sie auch die Urlaubsbezüge nach Rheinland-Pfalz Tarif, wobei ich mit dieser Berechnung deutlich schlechter abschneide.

Im Manteltarif Ba-Wü wird das Urlaubsentgelt mit dem gesamten Bruttolohn der letzten 3 Monate (ohne Einmalzahlungen) geteilt durch 65 errechnet. das Ergebnis ist das Urlaubsentgelt pro Tag zuzüglich eines Urlaubsgeldes von 11,76€ pro Tag.

Im Manteltarif Rheinland-Pfalz wird das Urlaubsentgelt mit dem gesamten Bruttolohn der letzten 6 Monate (ohne Einmalzahlungen) geteilt durch 156 errechnet. Das Ergebnis ist das Urlaubsentgelt pro Tag. Urlaubsgeld gibt es nicht.

Kann sich meine Firma einfach aus jedem Tarif die Rosinen herauspicken? Ich meine, ich werde nach Manteltarif Ba-Wü bezahlt, also müsste doch auch die Urlaubsengeltsberechnung danach richten und auch mein Urlaubsanspruch, oder nicht?

Wäre wirklich super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Falls ich etwas undeutlich ausgedrückt haben sollte oder Fragen an mich sind, bitte eine PN an mich. Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo trabireiter, was steht in deinem Arbeitsvertrag, welcher Tarifvertrag gilt?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trabireiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)



(...)

5. Einsatzort und Einsatzzeit

Der Einsatzort ergibt sich aus Nummer 3 dieses Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer sit verpflichtet, seine Tätigkeit in der Wechselschicht - auch nachts- an Sonntageb, kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen auszuführen. Eine Feiertagsvergütung fällt nicht an, wenn de arbeitsvertraglich geschuldete Dienstleistung aufgrunde der Kundenaufträge nicht erbracht werden kann. Die Monatlich Regelarbeitszeit beträgt 173 Stunden für eine Vollzeitarbeitskraft.

Kommt der Arbeitgeber mit der Annahme der Dienst in Verzug (...)

6. Zweitbeschäftigung und sonstige Bezüge

(...)

7. Erkrankung

(...)

8. Freischichten und Urlaub

Freischichten und Urlaub sind rechtzeitig und ausnahmslos schriflich anzumelden. (...)

Die Höhe des Urlaubsanspruchs ergibt sich aus dem Gesetz, soweit nicht tarifvertragliche Regelungen gelten.

Im Falle des Ausscheidens ist der Arbeitnehmer (...)

Neu eingetretene Arbeitnehmer erhalten nach der sich aus dem MTV ergebende Wartezeit so viel Zwölftel des ihnen zustehenden Jahresurlaubs, wie sie volle Monate im laufenden Kalenderjahr beschäftigt waren. (...)

So das war erstmal alles, was meiner Meinung nach wichtig wäre... Hoffe daraus lässt sich was erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
...Im Manteltarif Ba-Wü...


Welcher Manteltarifvertrag? Es gibt in D ca. 60000 Tarifverträge mit irgendwelchen Mantelverträgen. Wer soll da wissen, welcher bei dir gemeint ist. Und in welcher Weise gilt der MTV für dein Arbeitsverhältnis? Man kann auch nur Teile des Arbeitsvertrages mit dem TV/MTV 'koppeln'. Man müsste schon wissen, ob da sowas steht wie: 'Für das Arbeitsverhältnis gilt der TV/MTV XYZ...' oder nur zu bestimmten Punkten des Arbeitsvertrages.

Am sichersten gehst du, indem du mit deinem Vertrag mal zum Anwalt gehst, denn man kann in nem Forum nicht alles klären.

Außerdem steht über dem Forum u.a.:
'Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar!...'

0x Hilfreiche Antwort

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