Problem mit Klarna AB und COEO Inkasso

21. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
MOTM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)
Problem mit Klarna AB und COEO Inkasso

Hallo,

habe mich hier neu eingeloggt weil ich ein Problem mit Klarna und COEO Inkasso habe. Ich denke ihr kennt diese zwei Unternehmen. Ich habe im Dezember Schuhe von Schuhtempel24 bestellt und die Rechnungen übernimmt anscheinend Klarna.
Die Schuhe haben mir jedoch nicht gepasst und habe sie wieder zurück geschickt. Was wir nicht wussten ist, dass wir die Rücksendekosten in Höhe von 3,50 zahlen mussten. Dann kam schon die erste Mahnung am 19.01.2016 in Höhe von 4,95 also insgesamt sollten wir dann 8,45 zahlen. Jedoch habe ich die Frist vermasselt und die ganze Sache wurde sofort an das Inkasso Unternehmen COEO weitergeleitet. SCHON NACH DER ERSTEN MAHNUNG!
Wir bekamen dann am 17.02.2016 ein Schreiben von COEO die uns plötzlich die Hauptforderung in Höhe von 8,45 anrechnet PLUS eine zweite Mahnung in Höhe von 4,95 DIE WIR NIEMALS ERHALTEN HABEN PLUS (Zitiere vom Schrieben) 1,0 Inkassovergütung gemäß § 13 RVG mit NR. 2300 VV RVG in Höhe von 45,00 UND Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 9,00 EURO. Nun ich habe bei beiden Seiten angerufen und gefragt was das soll und wie diese Rechnungen und Beträge zustande kommen sind. Sie meinten ja es wurde eine Mahnung verschickt die wurde nicht gezahlt dann eine zweite und die auch nicht dann die Dritte und deswegen ist das so. Aber ich habe nur eine Schriftliche Mahnung von Klarna am 19.01.2016 erhalten und ich habe auch meine ganzen Email gecheckt und auch auf der Internet Seite Mein Klarna, aber es steht nichts von irgendwelchen Rechnungen oder Mahnungen. Ich habe nur eine Mahnung erhalten und dann wurde sofort mir eine zweite angerechnet die ich nie erhalten habe dazu wurde das alles jetzt in die Hände von COEO gelegt und die wollen von uns 67,43.

Nun ist meine Frage, was ich tun soll.
Ich habe vor morgen einen Brief an Klarna zu senden indem ich das Problem erläutere, da ein Telefongespräch nichts bracht, und ich bereit wäre die Fällige Zahlung plus die erste Mahnung zu zahlen, aber nicht den Rest. Ansonsten habe ich gedroht den rechtlichen Weg einzugehen.

Hab ihr vllt noch andere Tipps oder ist jemanden so was ähnliches passiert?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Habt Ihr irgendeine Zahlungsaufforderung bezüglich der Rücksendekosten bekommen? Wie hätte das denn eigentlich ablaufen sollen?

Die Inkassokosten dürften nicht ersatzfähig sein, ich sehe nicht, wieso ein Zahlungsdienstleister noch Unterstützung von einem Inkassounternehmen braucht.

Ich würde die 3,50 € + 1,50 € für das erhaltene Mahnschreiben + 0,50 € für Zinsen (ja, ist viel zu viel), also 5,50 € mit dem Verwendungszweck "HF+Mahnschreiben+Zinsen" am besten direkt an Klarna überweisen.

Gegenüber dem Inkasso die Forderung zurückweisen, die Einmeldung an Auskunfteien sowie die persönliche und telefonische Kontaktaufnahme untersagen. Das per Einwurfeinschreiben versenden.

Da werden sicher noch ein paar Bettelbriefe kommen, evtl. auch ein gerichtlicher Mahnbescheid (dem vollständig widersprechen und das Schreiben zurück ans Gericht), aber aller Wahrscheinlichkeit nach schläft das irgendwann ein.

29x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MOTM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)

Eben davon wissen wir irgendwie auch nichts bescheid. Man sagt uns das es per Email gesendet wurde aber wurde eben nicht...
Ich kann mich ehrlich gesagt auch nicht genau erinnern aber so viel ich noch weiß war für mich da ganze Sache gegessen nach dem ich die Schuhe zurück geschickt habe. Von Rücksendekosten wusste ich also auch nicht wirklich bescheid.
Ach ja die Schuhe habe ich nicht bezahlt da ich sie sofort wieder zurück geschickt habe. Also die Schuhe kosteten 11,98 davon die Retoure abgezogen in Höhe von 8,48 ergibt noch die angeblichen Rücksendekosten von 3,50 die wir noch hätten bezahlen sollen.

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunny76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 33x hilfreich)

Hi, ich habe gerade genau das gleiche Problem. Ich habe nach der ersten Mahnung inklusive 4,95€ Mahngebühren bezahlt und dachte es wäre erledigt. Nun bekomme ich eine zweite Mahnung, wo noch zusätzlich 50€ Inkassogebühren dazu kommen die ich zahlen soll. Ich da eben angerufen und hatte eine sehr schnippische Dame am Telefon die mir erklärte das wäre deren gutes Recht, denn ich hätte weitere 4,95€ Mahngebühren ja ignoriert. Ich sage, also soll ich jetzt im ernst 50€ mehr überweisen wegen 4,95€ (von denen ich ja nichts wußte) ja, genau so wäre es. Außerdem würde ICH sie ja nicht zu Wort kommen lassen und sie wäre ja nicht unfreundlich sondern nur bestimmt! Nun bin ich am überlegen wie ich da weiter vorgehen soll, denn ich sehe es nicht ein denen 50€ für nichts in den Rachen zu schmeißen.

Gruß!

23x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat:
ich habe gerade genau das gleiche Problem.

Zitat:
Nun bin ich am überlegen wie ich da weiter vorgehen soll,

Na, da liegt die Lösung doch auf der Hand...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde zur Polizei gehen und schildern, dass du dich bedroht fühlst und eingeschüchtert. Dass du die Leute vom Inkasso wegen Nötigung anzeigen willst. Denn die wissen sicher ganz genau bei dem Inkasso, dass 4,95€ Mahngebühren vollkommen überzogen sind und niemals vor Gericht akzeptiert werden (du hast dich informiert). Dennoch drohen sie dir.

Bezahlen würde ich exakt gar nichts mehr an die. Wie gesagt sind Mahngebühren in der Höhe überzogen und dass du die ersten rund 5€ schon bezahlt hast, war eh zu viel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunny76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 33x hilfreich)

Das Verrückte ist ja auch, das in der ersten Mahnung (nach der ich ja den Betrag sofort gezahlt habe) noch stand, wenn ich nicht zahlen könnte hätte ich auch die Möglichkeit mit einer Zahlung von mindestens 6,95€ eine Ratenzahlung zu beginnen ( das war nicht nötig denn der Gesamtbetrag von 32€ war nun nicht das Problem für mich). Dann zahle ich den vollen Betrag und bekomme eine weitere Mahnung weil ich angeblich 4,95€ übersehen hatte. Das geht mir nicht in den Kopf alles. Also schreibe ich denen jetzt das ich aus genannten Gründen die Inkassogebühr nicht zahlen werde.!? Meint ihr es lohnt sich zu erwähnen das die Mitarbeiterin am Telefon (Name habe ich mir geben lassen) mir überhaupt nicht weiter geholfen hat und unfreundlich war, oder steht der Chef eh hinter ihr und sie bekommt dafür noch ne Schachtel Pralinen von ihm oben drauf...!? :devil:

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das bringt gar nichts, sich zu beschweren. Das ist deren Zielvorgabe, stets unfreundlich und einschüchternd zu sein.

Wenn, dann würde ich nur einen Dreizeiler schicken "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich behalte mir bei weiteren Drohbriefen Beschwerde beim Aufsichtsgericht und Strafanzeige wegen Nötigung vor. "

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20x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunny76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 33x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir schonmal sehr weiter. So ist es schön auf den Punkt gebracht, ohne das man sich erklären oder rechtfertigen muß.

Das dachte ich mir. Hörte sich auch sehr danach an als wenn sie so geschult wurde. Tut mir fast schon wieder leid die Dame, dass sie einen Job hat wo sie so fies sein muß. Das würde mich ja fertig machen :sad: Aber nicht umsonst werden die Gespräche zu "Schulungszwecken" aufgezeichnet ;)


4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)


Zitat (von Sunny76):
Meint ihr es lohnt sich zu erwähnen das die Mitarbeiterin am Telefon (Name habe ich mir geben lassen) mir überhaupt nicht weiter geholfen hat und unfreundlich war,


Die Frage ist ein Scherz oder?
Also Inkasso Call Center MA's sollen nicht unfreundlich sein, aber mit Sicherheit auch nicht dem Schuldner helfen seine Probleme zu lösen. Im Grund können die nur Ratenzahlungen erfassen und vielleicht noch Forderungsaufstellungen verschicken.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Googeln!
Die sogenannten Kosten stehen nur auf dem Papier und werden nicht eingeklagt

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marc0904
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 35x hilfreich)



PROTOKOLL KLARNA AB und COEO../..MÜLLER


Im Dezember 2016 habe ich (Zwei) 2 Smart Watches bestellt über die „Wish"- App. Der Gesamtpreis belief sich auf Euro 30,00.

Mir wurde gesagt, dass die Lieferung einige Zeit dauern kann. Ich wählte die Rechnungsmethode über Klarna AB aus.

Klarna schrieb mir Mitte Dezember, dass die Ware bestellt und unterwegs sei, zu einem unbestimmten Datum zugestellt werde, da die Ware aus dem Ausland kommt. Einen genauen Liefertermin konnte man mir nicht nennen.

Der Zahlungstermin belief sich auf den 22. Dezember 2016. Ich wartete den Termin ab.

Da ich noch nie Bezug zu KLARNA hatte, wartete ich ab bis zur Lieferung, da ich keine Katze im Sack kaufen wollte und das erste Mal mit WISH handelte. Also erwartete ich erst die Ware und nahm mir vor, nach Erhalt der Ware die Rechnung zu begleichen.

Nach langer Zeit, am 13.01.2017 traf die Ware ein, die von einem mir unbekannten Paketzustellungsunternehmen einfach auf dem Briefkasten abgestellt wurde. Tut ja auch nichts zur Sache …. wir haben die Ware dennoch empfangen.

Am Gleichen Tag, nach Eingang der 2. Mahnung von Klarna, zahlte ich die 36, 68 Euro (Beweis: Kontoauszug) am 13.01.2017.

Ich dachte, dass sich damit die Sache erledigt hätte!

Das MAHNVERFAHREN wurden nicht eingehalten:

Am 26 (!!!). Januar 2017 stellte ich eine Gutschrift auf meinem Konto fest. Den Betrag, den ich an Klarna überwies, bekam ich zurück überwiesen. Ohne Begründung! (Beweis: Kontoauszüge!)

Ich nahm mir vor, eine Mail an Klarna zu schreiben (Beweis: Zustellung der Mail), zudem es allerdings nicht kam, da ich einen Tag später, am 27. Januar 2017 einen Brief der COEO (Inkasso) erhielt!

COEO forderte von mir nun insgesamt 90,50 Euro … da ja noch die Inkassokosten darauf schlagen. Ich war Sprachlos … eine Frechheit! Aus 30 Euro wurden nun 90,50 Euro!!! So arbeiten Klarna und COEO zusammen...die haben einen Deal … aber das LKA bzw. BKA wird sich darüber freuen, wenn wir das alles mal offenbaren!

Ich habe eine E-Mail an COEO geschrieben mit der Bitte um Überprüfung, da ich den Betrag ja schon überwiesen hätte – und dieser zurück an mich überwiesen wurde! - Ich habe den Damen und Herren auch angedroht, mir Rechtsbeistand einzuholen und die Sache juristische prüfen zu lassen. Ich habe diesem Institut auch angedroht, dass ich Strafantrag gegen sie stellen werde, was ich auch nun tun werde, aber dazu später …. Das Mahnverfahren nach der ZPO wurde dazu AUCH nicht eingehalten.

Ich bekam eine Art „Bestätigungs-E-Mail" (Ausdruck als Beweis mit Datum und Uhrzeit), in der man mir versprach, die Sache zu prüfen und mit der Bitte keine weiteren Schritte zu unternehmen, dass das Ersuchen der Forderung bis zur „Klärung" ruhe und, dass man sich meldet ohne Aufforderung meinerseits zwecks Aufklärung. Ich gab diesem Kund und wartete ab.

Es vergingen genau 4 Wochen! In der E-Mail wurde ich ebenfalls aufgefordert, nicht zu antworten. (Beweis: E-Mail von COEO) Ich antwortete auch nicht und hoffte auf eine Einigung, in der Hoffnung, dass man sich vielleicht vertan hätte …

Diese Woche bekam ich doppelt POST …. via E-Mail … ( Komischerweise antwortete man mir nun, weil wo sonst hat man denn die E-Mail Adresse her, als von vorher gesendeten E-Mail) und man schrieb mich auf dem Postweg an! Wieder Drohungen... Schufa etc …

Die üblichen Drohungen mit Mahnbescheid etc. pp … waren im Brief beinhaltet und man fragte mich GANZ FRECH, warum ich auf keinen Brief bzw. E-Mail reagiert habe! … Eine Bodenlose Frechheit, die dem Fass den Boden ausschlägt. Ich kann sogar beweisen, dass ich antwortete. Es kam eine Bestätingungsmail. Mein gesamter Posteingang und Ausgang sowie meine Kontoauszüge verfügen über Beweise.

Ich werde die Sache nun meinem Rechtsanwalt Dr. Affkramp übergeben. Ich habe heute sogar schon die Überweisung veranlasst, werde sie aber morgen früh nochmal rückgängig machen bei meiner Bank.

Nicht legitim. Egal, ob Klarna oder COEO Inkasso … die Beiden arbeiten zusammen und ich werde mich auch an die Medien wenden. So einfach geht das nicht … Ich werde auf jeden Fall Klarna und COEO anzeigen und auch Strafantrag stellen wegen Betrug und Nötigung. Diese Firmen müssen ins Visier der Behörden rücken und ich werde Anhaltspunkte sammeln, um diesen Betrügern ein Ende zu setzen.

27x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

@Marc0904
Jetzt müll doch bitte nicht jeden Beitrag zu der über Klarna AB und COEO geht. Ganz schlechter Stil ...
Eigenes Problem = eigener Beitrag



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go462595-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Gibt es hier schon einen neuen Stand vom Verfasser des Beitrags?

Habe momentan ein ähnliches Problem mit COEO - auch durch Klarna

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Nachdem der Verfasser sich nicht mehr gemeldet hat, dürfte er auch keine Probleme mehr gehabt haben.

Was du tun kannst, hat JogyB in Antwort #1 geschrieben. Wobei Mahnkosten (jeweils max. 3 Euro) nur bei Mahnungen per Briefpost zu zahlen wären, nicht bei E-Mail.

Warum die Inkassokosten nicht einklagbar sind und daher zurückgewiesen werden können, hat thehellion in Antwort #3 geschrieben.

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb467974-14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo habe ein schreiben von klarna bekommen das sie meine Rechnung am 13.06 an ihr inkasso weiter gereicht haben.
Wie lange dauert das bis ich Post bekomme?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist die Hauptforderung schon an klarna überwiesen ?
Mehr Infos bitte

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

5x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
johanna29s
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, bin gerade zwar etwas später, in der gleichen Situation. Wie ist es denn ausgegangen?
Lg.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Curios77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
bin in der gleichen oder ähnlichen Situation klarna und COEO Inkasso,
Ich habe die Hauptforderung inkl. Zinsen, Mahngebühren an Klara überwiesen und die wurde wieder an mich zurückgewiesen.
Eine schriftliche Mahnung von Klara per Post an den Briefkasten ist nie erfolgt und jetzt ist es an das COEO Inkassobüro gegangen und die verlangen fast den doppelten Preis als die RE selber ist.

Gemäss allen Erfahrungen von den Beiträgen soll ich immer an Klarna zahlen und nciht an COEO, doch wenn sie retournieren, was soll ich da am besten machen?
hat jemand eine Antwort, da ich am Montag das ganze lösen muss.

Danke Euch Curios77

4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Curios77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
bin in der gleichen oder ähnlichen Situation klarna und COEO Inkasso,
Ich habe die Hauptforderung inkl. Zinsen, Mahngebühren an Klara überwiesen und die wurde wieder an mich zurückgewiesen.
Eine schriftliche Mahnung von Klara per Post an den Briefkasten ist nie erfolgt und jetzt ist es an das COEO Inkassobüro gegangen und die verlangen fast den doppelten Preis als die RE selber ist.

Gemäss allen Erfahrungen von den Beiträgen soll ich immer an Klarna zahlen und nciht an COEO, doch wenn sie retournieren, was soll ich da am besten machen?
hat jemand eine Antwort, da ich am Montag das ganze lösen muss.

Danke Euch Curios77

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ganz einfach : Dann besteht Annahmeverzug des glaubiges. (Klarna) Du hast Deine Pflicht getan und bist aus dem Schneider

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Curios77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Ganz einfach : Dann besteht Annahmeverzug des glaubiges. (Klarna) Du hast Deine Pflicht getan und bist aus dem Schneider


Danke Dir
Ok wenn ich es nochmal an Klarna bezahle bin ich fein aus dem Schneider raus?
Schreibe an CoEO und Klarna und dann ist die Sache gegessen!
Da es sich nur um eine Paketfach Adresse handelt und ich im Ausland wohne!
Danke für das Feedback
Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Curios77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Leute

Kennt jemand einen Anwalt oder ähnliches der sich mit dem Inkasso COEO und Klarna Fall auskennt?

Danke für die Info.

9x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Curios77):
Kennt jemand einen Anwalt oder ähnliches der sich mit dem Inkasso COEO und Klarna Fall auskennt?

:???:

Wenn Du keinen Anwalt beauftragt hast, wird sich mit Deinem Fall auch kein Anwalt auskennen.

Wobei man da eher keinen Anwalt für braucht, was soll der denn machen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja genau , wüsst nicht für was man da einen RA braucht
Ausserdem HAST Du bereits an klarna überwiesen, es besteht bereits Annahmeverzug.
Das die das zurücküberwiesen haben ist nicht Dein Problem.

Unabhängig von dem hier vortliegenden Annahmeverzug davon ist die Rechtsprechung ohnehin uneinheitlich :https://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tonibanoni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallihallo,

ich habe auch ein Problem mit Klarna. Die haben die Rechnung an ein Inkassounternehmen weitergeleitet, soweit sogut. Jetzt habe ich aber von denen nach Wochen noch keinen Brief mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, habe auch schon angerufen und Ihnen gesagt, sie sollen mir einenn schicken.

Ich habe bis heute immer noch keine Mahnung bekommen....

Wie soll ich jetzt vorgehen?

Vielen Dank und lieben Gruß

Anton

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Tonibanoni):
Wie soll ich jetzt vorgehen?


Wenn Du hier eine Antwort wünscht, wäre als erstes eine vollständige Schilderung des Sachverhaltes ein guter Ansatz.

Zitat (von Tonibanoni):
Jetzt habe ich aber von denen nach Wochen noch keinen Brief mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, habe auch schon angerufen und Ihnen gesagt, sie sollen mir einenn schicken.

Ich habe bis heute immer noch keine Mahnung bekommen...


Beides muss nicht unbedingt sein, damit Verzug eintritt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Tonibanoni):
ich habe auch ein Problem mit Klarna.

Dann eigenen Beitrag auf machen und nicht an andere dranhängen.



Zitat (von Tonibanoni):
Wie soll ich jetzt vorgehen?

Die Rechnungen endlich mal bezahlen wäre doch eine gute Idee ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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