Hallo,
ich habe folgendes Problem. Zunächst zu den Randinformationen:
ich habe 19 Jahre in der Stadt A bei meinen Eltern gewohnt, bin dann umgezogen in die Stadt B, wo ich eine angemeldete Wohnung habe, die aber zum 01.04.2015 gekündigt ist.
Wegen eines Praktikums in der Stadt A wohne ich jedoch seit Januar 2015 wieder dauerhaft in Stadt A bei meinen Eltern.
Heute wollte ich meinen Wohnsitz auch im Einwohnermeldeamt umändern auf die Stadt A.
Der Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts hat mir aber mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei, weil der Mietvertrag ja noch bis zum 01.04.2015 ginge.
Zudem hat er mir unterstellt, ich würde hier grad etwas illegales versuchen.
Auf die Frage inwiefern das eine Straftat sei, sagte er nur, dass er sich dazu nicht äußern darf, weil er sich sonst selbst strafbar mache.
Nun zur Frage: Hat der Mitarbeiter Recht? Darf ich meinen jetzigen Wohnsitz nicht auf die Stadt A ummelden, weil mein Mietvertrag von Stadt B noch bis zum 01.04.2015 läuft? Inwieweit wäre das dann eine Straftat, kann mir das jemand erklären?
Vielen Dank für die Antworten schonmal im Voraus.
Problem bei Wohnsitz ummelden
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
quote:
nicht möglich sei, weil der Mietvertrag ja noch bis zum 01.04.2015 ginge.
Mich wundert ja schon, dass Sie nach dem alten Mietvertrag gefragt wurden.
Was machen denn die Bürger, die aus dem Eigenheim ausziehen? Dürfen die das?
quote:
Zudem hat er mir unterstellt, ich würde hier grad etwas illegales versuchen.
Auf die Frage inwiefern das eine Straftat sei, sagte er nur, dass er sich dazu nicht äußern darf, weil er sich sonst selbst strafbar mache.
Ebenso seltsam.
Womöglich hat der Mann im Hinterkopf den Gedanken gehabt, dass Sie sich nur ummelden, um irgendwelche Vorteile in Sachen GEZ, Steuern oder Sozialleistungen abgreifen zu können und der eigentliche Wohnsitz weiterhin in Stadt B wäre. Das wollte er dann aber so nicht sagen.
Wie auch immer, gehen Sie nochmals hin und wenden Sie sich an einen anderen Sachbearbeiter. Meiner Meinung nach können Sie sich selbstverständlich bereits jetzt ummelden. Eine andere Frage ist vielleicht, ob die Wohnung in Stadt B dann als Zweitwohnsitz behandelt werden muss. Ich denke aber, dass das für die Meldung in Stadt A unrelevant ist.
Hat der Mitarbeiter Recht?
Nö.
Darf ich meinen jetzigen Wohnsitz nicht auf die Stadt A ummelden, weil mein Mietvertrag von Stadt B noch bis zum 01.04.2015 läuft?
Doch, dürfen Sie.
Inwieweit wäre das dann eine Straftat, kann mir das jemand erklären?
Nö - es ist ja keine und der Mitarbeiter hat das ja auch nicht gesagt.
Da Sie sich vermutlich fragen, was Sie tun sollen: Schreiben Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Beziehen Sie sich darin auf das betreffende Landesmeldegesetz, wo todsicher steht, daß man einen Wohnsitz ummelden muß. Oder lassen Sie es halt auf sich beruhen - rasend wichtig ist das ja auch nicht.
Hinweis: Vergessen Sie nicht, die Wohnung auch beim Beitragsservice abzumelden - in die Falle sind schon viele getappt...
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Vielen Dank für Ihre aufklärende Antwort.
Ich werde morgen auf jedenfall nochmal reingehen und mich an einen anderen Sachbearbeiter wenden.
Da Sie ja den Zweitwohnsitz ansprechen. Muss ich die Wohnung denn als Zweitwohnsitz anmelden? Ich werde mich nur noch etwa 4 Stunden insgesamt bis zum 01.04 in der Wohnung aufhalten, von daher denke ich nicht, dass das dann als mein Zweitwohnsitz gilt, oder etwa doch?
Muss ich die Wohnung denn als Zweitwohnsitz anmelden?
An einem Wohnsitz wohnt
man - eine unbenutzte Wohnung ist folglich kein Wohnsitz.
denke ich nicht, dass das dann als mein Zweitwohnsitz gilt
Ich auch nicht. Die Frage ist nur, wie der Meldeamtsmensch denkt...
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Vielen Dank für den Hinweis!
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-- Editiert fb406727-64 am 27.01.2015 21:38
Was für absurde Begründungen.
Man könnte meinen der Gute hätte zuviel Aktenstaub inhaliert ...
Ich würde da gar keine Geschichte erzählen was wie warum und den noch laufenden Mietvertrag erwähnen.
Ich ziehe von A nach B und möcht die vorgeschriebenen Ummeldung vornehmen. Und wenn man diese verweigert, möge man das doch bitte schriftlich bescheiden. Und dann solange am Tisch sitzen bleiben, bis entweder Ummeldung oder Bescheid da ist.
Eventuell noch vorher kundig machen auf welchen §§ die Pflicht zur Ummeldung basiert.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
-- Editiert Harry van Sell am 28.01.2015 22:54
Ja ich meld mich nur noch mal hier falls andere irgendwann ein ähnliches Problem mit den Leuten vom Bürgeramt haben...
Die andere Mitarbeiterin von heute hat mich nicht so komisch verdächtigt wie der unfreundliche Mitarbeiter von gestern, alles verlief prima, ohne auch nur eine Frage seitens der Mitarbeiterin.
-- Editiert fb406727-64 am 28.01.2015 23:16
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