Problem bei Rückversandt !

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
monn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem bei Rückversandt !

Hi,
ich habe folgendes Problem:

Im Dezember letzten Jahres habe ich einige Kleidungsstücke bei einem Online-shop bestellt und nach Erhalt des Pakets einige Sachen wieder zurückgeschickt, der Rückversand sollte kostenfrei sein und ich musste nur den beigelegten Retourenschein auf das Paket kleben und zur Post bringen.
Ich habe das Paket am 24.12.2010 zur Post gebracht, leider ist es jedoch noch immer nicht bei dem Online-shop angekommen.

Grundsätzlich steht in den AGB folgendes:

"Die Rücksendung erfolgt auf unsere Kosten und auf unsere Gefahr. Dafür liegt jedem Paket ein Rücksendeaufkleber bei."

Blöderweise kann ich jedoch nicht beweisen, dass ich das Paket tatsächlich zurückgesandt habe, da ich den Einlieferungsbeleg der dt. Post verloren habe.

Nun wäre meine Frage, ob in einem solchen Fall der Verbraucher in der Beweispflicht steht und ob ich nun für den Verlust aufkommen muss, sollte ich die Rücksendung nicht nachweisen können (was bei mir ja der Fall ist)?
Oder spielt es keine Rolle, dass ich den Einlieferungsbeleg nicht mehr habe, und die Gefahr ist auf jeden Fall auf das Unternehmen über gegangen?
Es handelt sich um einen relativ hohen Betrag (ca. 90,- €), den ich zurückerstattet bekommen würde.

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Dass du die Sendung versendet hast, wirst du im Zweifelfall schon belegen können müssen. Sonst würde ja jeder Verbraucher kommen und das Geld zurück fordern, da er es angeblich zurück geschickt habe.

Es könnte auch ein Zeuge helfen, dass du die Sendung zurpck schicktest. Das Problem wäre hierbei, dass ein Zeuge aus deinem Umfeld wohl relativ unglaubwürdig wäre, wenn das Paket gar nicht ankam.

Versuche aber doch mal, dich an den Paketdienst zu wenden, reiche ein Nachforschungsantrag ein und vielleicht ist ja irgendwas über das Paket noch im System zu finden, dass zB von Dorfpoststelle xy ein Paket zur Versendung an Internetversand xy am 24.12. versendet wurde. Das wäre dann zumindest ein Indiz, dass etwas versand wurde.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Und dennoch befreit dies den Versender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Die Versandquittung ist Bestandteil der Paketversicherung. Ohne Beleg wird der Verkäufer keine Entschädigung für das verlorene Paket bekommen. Der Versender wird dem Empfänger dadurch schadenersatzpflichtig.

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