Guten Tag,
ich wurde gekündigt und habe gegen die Kündigung Klage eingereicht, zwischenzeitlich einen neuen Job angefangen.
Am Tag der Gerichtsverhandlung hat das Gericht festgestellt, das die Kündigung nicht rechtens war und der Arbeitgeber mir bis zum Tag der Verhandlung noch Lohn schuldet.
Im Beschluss wurde festgesetzt das offene Brutto Löhne für August, September und Oktober vom Arbeitgeber ausschliesslich an mich zu zahlen sind.
Bis zur Verhandlung war ich kurz zwei Monate Arbeitslos und habe Geld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Durch den Gerichtsbeschluss ist es zu einer Überzahlung seitens der Bundesagentur für Arbeit an mich gekommen, diese forderten daraufhin Geld für zwei Monate von mir zurück.
Als der ehemalige Arbeitgeber nach 6 Monaten noch kein Geld an mich gezahlt hat, hat die Bundesagentur einen Übergangsanspruch gegen diesen geltend gemacht und sich das überzahlte Geld von ihm geholt.
Das restliche Geld das mir noch zu steht, bekomme ich einfach nicht vom ehemaligen Arbeitgeber.
Daher wollte ich nun die Zwangsvollstreckung beantragen, habe aber leider den vollstreckbaren Gerichtsbeschluss im Original nicht mehr und hatte eine vollstreckbare Kopie beantragt.
Das Arbeitsgericht teilt mir nun auf meine Beantragung mit, es hätte nie einen vollstreckbaren Beschluss geben dürfen, da nicht klar ist welche Summe der ehemalige Arbeitgeber an mich zahlen müsste.
Im Schreiben der Rechtspflegerin beruft diese sich auf auf den Übergangsanspruch der Bundesagentur wie folgt:
quote:
Zöller, ZPO , 26 Auflage, §704 Rdn. 4 und 6
Ihrem Antrag kann daher nicht entsprochen werden, um Rücknahme wird gebeten.
kompletter Brief als Bild:
Schreiben des Arbeitsgerichtes an mich
Das kann ja jetzt wohl nicht sein, oder ?
Ehemaliger Arbeitgeber = mein Schuldner
Bundesagentur = ich Schuldner
Gerichtsbeschluss = Zahlungen nur an mich zu leisten, exakte Auflistung was genau zu zahlen ist
Ehemaliger Arbeitgeber zahlt aber trotzdem einen Teil an die Bundesagentur und daraufhin kann ich den Restbetrag nun nicht mehr vollstrecken und gehe leer aus.
Könnt ihr mir bitte helfen der Rechspflegerin zu erklären das Sie da im Irrtum ist und mir Tipps geben wie ich mein Geld vom ehemaligen Arbeitgeber nun bekommen kann ?
Vielen lieben Dank !
-- Editiert Sabrina.1984 am 15.09.2013 13:46