Hallo, ich habe einen etwas verwirrenden Fall..
Person A ist 20 Jahre alt ,hat den Führerschein mit 18 gemacht und nach einem Vergehen "nicht Einhaltung einer Weisung eines Polizeibeamten" (75 euro, 1pkt in Flensburg) ein aufbauseminar hinter sich -> Probezeitverlängerrung.
So weit so gut . Person A allerdings lässt sich Anfang diesen Jahres noch etwas zu Schulden kommen -> "als NICHT MOTORISIERTER Verkehrsteilnehmer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert". Bußgeldkatalog sagt "350 euro KEINEN Punkt " .
Person A ist erleichtert, denn sie befindet sich noch in der bereits verlängerten Probezeit. Heute kam der Bescheid, 350 Euro plus 27 euro Bearbeitungsgebühr plus 1 PKT ins FAER.
Nun hat Person A Panik und weiß nicht was jetzt passiert.
Woher kommt der Punkt ? Im Internet steht dass es dafür KEINEN Punkt nach sich zieht.
Wie ist der Sachverhalt ? Was soll Person A tuen? Wieso der Punkt ????
Lg
-- Editier von fb460392-44 am 21.02.2017 18:32
-- Editier von fb460392-44 am 21.02.2017 18:33
Probezeit - Noch ein Vergehen nach Aufbauseminar, wieso Punkt?
21. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2017 | 18:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit - Noch ein Vergehen nach Aufbauseminar, wieso Punkt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Februar 2017 | 23:36
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
Auf der offiziellen Webseite des Kraftfahrtbundesamtes steht bei BKatV 245:
Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
1 Punkt, A-Verstoß bei Probezeit, 350€ Bußgeld, Fahrverbot nein
http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/punktekatalog_node.html
(und da dann auf den Eintrag zur Nummer 245 klicken)
-- Editiert von drkabo am 21.02.2017 23:37
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Februar 2017 | 10:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay danke !
Und jetzt?
Schon
266.643
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten