Probezeit - Noch ein Vergehen nach Aufbauseminar, wieso Punkt?

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460392-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit - Noch ein Vergehen nach Aufbauseminar, wieso Punkt?

Hallo, ich habe einen etwas verwirrenden Fall..
Person A ist 20 Jahre alt ,hat den Führerschein mit 18 gemacht und nach einem Vergehen "nicht Einhaltung einer Weisung eines Polizeibeamten" (75 euro, 1pkt in Flensburg) ein aufbauseminar hinter sich -> Probezeitverlängerrung.
So weit so gut . Person A allerdings lässt sich Anfang diesen Jahres noch etwas zu Schulden kommen -> "als NICHT MOTORISIERTER Verkehrsteilnehmer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert". Bußgeldkatalog sagt "350 euro KEINEN Punkt " .
Person A ist erleichtert, denn sie befindet sich noch in der bereits verlängerten Probezeit. Heute kam der Bescheid, 350 Euro plus 27 euro Bearbeitungsgebühr plus 1 PKT ins FAER.
Nun hat Person A Panik und weiß nicht was jetzt passiert.
Woher kommt der Punkt ? Im Internet steht dass es dafür KEINEN Punkt nach sich zieht.
Wie ist der Sachverhalt ? Was soll Person A tuen? Wieso der Punkt ????
Lg

-- Editier von fb460392-44 am 21.02.2017 18:32

-- Editier von fb460392-44 am 21.02.2017 18:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Auf der offiziellen Webseite des Kraftfahrtbundesamtes steht bei BKatV 245:

Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert
1 Punkt, A-Verstoß bei Probezeit, 350€ Bußgeld, Fahrverbot nein


http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/punktekatalog_node.html
(und da dann auf den Eintrag zur Nummer 245 klicken)

-- Editiert von drkabo am 21.02.2017 23:37

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fb460392-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke !

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