Probenentnahme zur Legionellenprüfung durch Vermieter?

30. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)
Probenentnahme zur Legionellenprüfung durch Vermieter?

Hallo,

nächstes Jahr steht bei uns (Dachgeschosswohnung im Mietshaus) wohl wieder die Legionellenprüfung an (die letzte war 2015).

Das letzte Mal hat unser Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) die Proben entnommen. Nun habe ich aber gelesen, dass nur eine akkreditierte Stelle solche Proben entnehmen darf. Ist das korrekt? Wenn ja, wie sollen wir uns verhalten, wenn die Probenentnahme nächstes Jahre wieder stattfinden soll?

TheCat67

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



59 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Nun habe ich aber gelesen, dass nur eine akkreditierte Stelle solche Proben entnehmen darf. Ist das korrekt?

Ja und nein.
Wenn die Prüfstelle den Probenehmer vorher entsprechend eingewiesen hat. Einfach eine Wasserprobe hinbringen ohne diese Unterweisung, hätte zur Folge es wird keine Bescheinigung bringen.
Zitat (von TheCat67):
Wenn ja, wie sollen wir uns verhalten, wenn die Probenentnahme nächstes Jahre wieder stattfinden soll?

In der Theorie öffnet man die Wohnungstüre wenn es klingelt und lässt die Probe an der entsprechenden Stelle entnehmen.
Oder was hatte man denn Gedacht zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
In der Theorie öffnet man die Wohnungstüre wenn es klingelt und lässt die Probe an der entsprechenden Stelle entnehmen.
Oder was hatte man denn Gedacht zu tun?


Nun, ich dachte, wenn der Vermieter gar nicht berechtigt ist die Proben zu entnehmen, dann könnte ich ja vorher darauf hinweisen.

Beim letzten Mal wurden wir übrigens auch nicht über die Ergebnisse informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von TheCat67):
Nun, ich dachte, wenn der Vermieter gar nicht berechtigt ist die Proben zu entnehmen, dann könnte ich ja vorher darauf hinweisen.



Das kannst du doch machen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Beim letzten Mal wurden wir übrigens auch nicht über die Ergebnisse informiert.

Je nach Labor gibt es Werte oder einfach nur den Bescheid OK.
Wobei ja wenn es in Ordnung ist nicht die Mieter benachrichtigt werden müssen, sondern das Schreiben wird nur für die Behörden aufbewahrt.
Zitat (von TheCat67):
Nun, ich dachte, wenn der Vermieter gar nicht berechtigt ist die Proben zu entnehmen,

Warum sollte er es nicht dürfen, ohne Unterweisung bekommt er keine Bescheinigung, und damit würde er sich ja selbst schaden. Eigentlich muss man doch froh sein, denn Kosten kann der Vermieter für die Entnahme damit auch nicht geltend machen, eben nur die Laboruntersuchung. Spart einem doch nur Nebenkosten, denn die Kosten sind umlagefähig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von TheCat67):
Das letzte Mal hat unser Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) die Proben entnommen. Nun habe ich aber gelesen, dass nur eine akkreditierte Stelle solche Proben entnehmen darf.



Richtig.

Der Probenehmer muß einen Sachkundelehrgang absolvieren und schließt diesen mit einem entsprechenden
Test und Zertifikat ab.

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von TheCat67):
Nun, ich dachte, wenn der Vermieter gar nicht berechtigt ist die Proben zu entnehmen,


Zitat (von 0815Frager):
Warum sollte er es nicht dürfen, ohne Unterweisung


Weil er es einfach nicht darf. Da hilft auch keine Unterweisung.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich krame dieses Thema noch mal raus.

Wie sollte ich mich also verhalten, wenn sich mein Vermieter wieder für die Probenentnahme anmeldet? Kann ich davon ausgehen, dass er die geforderte Qualifikation hat?

Grund meiner Frage: ich würde lieber Mitarbeiter eines Labors in meine Wohnung lassen als meinen Vermieter, da unser Verhältnis nicht gerade das beste ist.

VG,
TheCat67

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wenn die Prüfstelle den Probenehmer vorher entsprechend eingewiesen hat. Einfach eine Wasserprobe hinbringen ohne diese Unterweisung, hätte zur Folge es wird keine Bescheinigung bringen.


Wass soll denn der Blödsinn? Eine Probe muss unter den richtigen Bedingungen entnommen werden, sonst taugt sie nichts, deswegen auch die Entnahme durch akkreditierte Stellen. Die Entnahmestelle muss vorher desinfiziert werden (thermische Desinfektion), die Probe muss in einem sterilen Behälter abgefüllt und dieser muss entsprechend verschlossen werden, sonst ist die Probe für die Tonne.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Wie sollte ich mich also verhalten, wenn sich mein Vermieter wieder für die Probenentnahme anmeldet? Kann ich davon ausgehen, dass er die geforderte Qualifikation hat?


Nun er kann ja Proben entnehmen, nur kann er - sollte er nicht dafür qulifiziert sein - die Kosten für die Prüfung Ihnen nicht in Rechnung stellen (also den Mietern). Desweiteren sollten SIe Einsicht nehmen in die Laborergebnisse und das Labor evtl mal auf die Entnahmesituation hinweisen. Wurde denn ein spezieller Entnahmepunkt dort eingerichet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Was meinen Sie mit spezieller Entnahmepunkt? In der Wohnung?

Und woher soll ich wissen, ob er qualifiziert ist oder nicht?

-- Editiert von TheCat67 am 08.11.2017 12:15

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Was meinen Sie mit spezieller Entnahmepunkt? In der Wohnung?


Gesonderte Wasserentnahmestelle. Diese wird dann vor der Wassernentnahme desinfiziert (offene Flamme), das kann man nicht mit einem handelsüblichen Wasserhahn machen, der wäre hinüber bevor die er desinfizhiert wäre.

Zitat (von TheCat67):
Und woher soll ich wissen, ob er qualifiziert ist oder nicht?


Da böte sich ja geradezu an ihn mal zu fragen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, wie gesagt, unser Verhältnis ist nicht gerade das beste und wenn ich dann mit so einer Frage um die Ecke komme....

Das letzte Mal wurde in allen 4 Dachgeschoss Wohnungen Wasser aus dem Wasserhahn im Badezimmer entnommen. Ob sonst noch was woanders gemacht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Warum sollte er es nicht dürfen, ohne Unterweisung bekommt er keine Bescheinigung, und damit würde er sich ja selbst schaden


Ich könnte mir schon vorstellen, dass der VM nicht berechtigt ist selbst die Proben zu entnehmen. Was wäre wenn der VM tricksen würde?, nimmt die Wasserproben zwar aus der Dachwohnung und schickt nachher welche aus einer Quelle, die mit Sicherheit keine Legionellen aufweißt. Macht natürlich kein VM, aber möglich wäre es, und um dem vorzubeugen, nur neutralen Personen
erlaubt. Wäre vielleicht ein Argument.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Naja, wie gesagt, unser Verhältnis ist nicht gerade das beste und wenn ich dann mit so einer Frage um die Ecke komme....


Ich sehe da kein Problem, problematisch wird es für den Vermieter, wenn was passiert, nützt dem Opfer dann meist aber wenig.

Zitat (von TheCat67):
Das letzte Mal wurde in allen 4 Dachgeschoss Wohnungen Wasser aus dem Wasserhahn im Badezimmer entnommen. Ob sonst noch was woanders gemacht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.


Sicher, dass das Wasser für eine Legionellenprüfung entnommen wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von TheCat67):
Naja, wie gesagt, unser Verhältnis ist nicht gerade das beste und wenn ich dann mit so einer Frage um die Ecke komme....


Ich sehe da kein Problem, problematisch wird es für den Vermieter, wenn was passiert, nützt dem Opfer dann meist aber wenig.

Zitat (von TheCat67):
Das letzte Mal wurde in allen 4 Dachgeschoss Wohnungen Wasser aus dem Wasserhahn im Badezimmer entnommen. Ob sonst noch was woanders gemacht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.


Sicher, dass das Wasser für eine Legionellenprüfung entnommen wurde?


So stand es in dem Schreiben, in dem uns die Probenentnahme angekündigt wurde.

-- Editiert von TheCat67 am 08.11.2017 16:11

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Der Eigentümer muss zudem dafür Sorge tragen, dass geeignete Probennahmestellen an der Anlage vorhanden sind. Die Probennahmestellen müssen so installiert werden, dass jeder Steigstrang erfasst wird (z. B. Duschköpfe). Außerdem müssen eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers und eine am Eintritt in den Trinkwassererwärmer entnommen werden können.

Die Untersuchungen einschließlich der Probennahmen dürfen nur von öffentlich zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen wird von den zuständigen Landesbehörden veröffentlicht. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen aufgezeichnet und vom Hauseigentümer mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.


http://www.hausundgrund-rheinland.de/themen/trinkwasserverordnung/https://

-- Editiert von AltesHaus am 08.11.2017 16:38

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich das so lese, dann scheinen die Proben beim letzten Mal ja nicht wirklich ordnungsgemäß genommen worden zu sein....

-- Editiert von TheCat67 am 09.11.2017 07:40

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Beim letzten Mal wurden wir übrigens auch nicht über die Ergebnisse informiert.


Muss ja auch nicht. Sollte es aber in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, kann man sich den Vorgang über die Belegeinsicht anschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Muss ja auch nicht.


Wie kommen Sie zu dieser Aussage? Schon mal was von der Trinkwasserverordnung gehört?

Hier gilt es ja nich zu prüfen, ob nicht unrechmäßig Kosten in die BK-Abrechnung gepackt wurden, sondern vorrangig geht es hier um die Gesundheit der Mieter, deswegen sollte man sich auch mal mit den entsprechenden Verordnunge auseinandersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht hat er ja auch so etwas gemacht?

https://www.deutsche-wasserakademie.de/probenehmer-werden

Wußte gar nicht, dass es das gibt...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Vielleicht hat er ja auch so etwas gemacht?

https://www.deutsche-wasserakademie.de/probenehmer-werden

Wußte gar nicht, dass es das gibt...


Sollte Ihr Vermieter die Eginung zur Entnahme haben stellt sich immer noch die Frage, warum dann keine Entnahmestellen eingerichtet wurde. In den Wohnungen und im Keller.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber sind ja alles Dinge, die er dann doch eigentlich wissen und verantworten müßte, oder?

Mir geht es zwar einerseits darum, dass ich ihn nicht in die Wohnung lassen möchte, aber natürlich auch um meine Gesundheit.

Auf meine Rückfrage per Mail erhielt ich heute die Antwort, dass die Probenahme, wie in den Vorjahren auch, von einem zertifizierten Probenehmer erfogen wird. Bei letzten Mal war er es aber, der die Proben genommen hat, also muß er ja irgendwie zertifiziert sein. Trotzdem wurde vor 3 Jahre nur Wasser aus dem Wasserhahn im Bad genommen und nicht aus der Dusche. Und wie gesagt, Ergebnisse gab's auch keine.

Ich finde das Thema sehr verwirrend....

-- Editiert von TheCat67 am 10.11.2017 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Vielleicht hat er ja auch so etwas gemacht?

https://www.deutsche-wasserakademie.de/probenehmer-werden

Wußte gar nicht, dass es das gibt...

Das wurde doch schon erwähnt, klar geht das.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Aber sind ja alles Dinge, die er dann doch eigentlich wissen und verantworten müßte, oder?


Ja, natürlich. Deswegen sollten SIe Einsicht in die Berichte nehmen, dann beim Labor nachfragen, warum hier keine geeigneten Entnahmestellen vorhanden sind.

Zitat (von TheCat67):
Bei letzten Mal war er es aber, der die Proben genommen hat, also muß er ja irgendwie zertifiziert sein. Trotzdem wurde vor 3 Jahre nur Wasser aus dem Wasserhahn im Bad genommen und nicht aus der Dusche.


Nochmals die Proben werden niemals aus dem Wasserhahn entnommen. Wenn das so geschehen ist, dann war der Mensch, der die Proben entnommen hat, gewiss nicht zertifiziert.

Zitat (von TheCat67):
Ergebnisse gab's auch keine.


Hatten Sie denn vor drei Jahren die Kosten in der NK-Abrechnung mit aufgeführt? Das Ergebnis selber bekommen Sie nicht zu sehen. Lediglich bei der Belegeinsicht könnten SIe es anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Nochmals die Proben werden niemals aus dem Wasserhahn entnommen.


Doch, die Proben können in den DG-Wohnungen aus dem Wasserhahn entnommen werden. Nur am Warmwasserbereiter ist üblicherweise eine spezielle Entnahmestelle vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
TheCat67
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ergebnisse gab's auch keine.

Hatten Sie denn vor drei Jahren die Kosten in der NK-Abrechnung mit aufgeführt? Das Ergebnis selber bekommen Sie nicht zu sehen. Lediglich bei der Belegeinsicht könnten SIe es anfordern.


Ja, 2015 wurde bei der NK-Abrechnung eine Trinkwasseranalyse aufgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hh):
Doch, die Proben können in den DG-Wohnungen aus dem Wasserhahn entnommen werden. Nur am Warmwasserbereiter ist üblicherweise eine spezielle Entnahmestelle vorhanden.


Mit Verlaub .. das ist Quatsch. Es muss eine spezielle Entnahmestelle vorhanden sein, da die Proben sonst kontaminiert werden könnten. Die Entnahmestelle wird - meist mittels einer offenen Flamme - desinifiziert. Hierzu ist der Wasserzulauf von Waschbecken oder Wanne nicht geeignet.

-- Editiert von AltesHaus am 10.11.2017 18:24

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von TheCat67):
Ja, 2015 wurde bei der NK-Abrechnung eine Trinkwasseranalyse aufgeführt.


Eine Trinkwasseranalyse ist keine Legionellenprüfung. Eine solche Analyse kann man eigentlich auch nicht mit den NK abrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Mit Verlaub .. das ist Quatsch. Es muss eine spezielle Entnahmestelle vorhanden sein

Na wo steht dies geschrieben?
Zitat (von AltesHaus):
Die Entnahmestelle wird - meist mittels einer offenen Flamme - desinifiziert.

Abflammen macht man eben nur bei kritischen Fällen.
Der Edelstahlanschluss wird heute zwar gesetzt damit eben keine Fremdbeeinflussung mit Verunreinigung möglich ist, wenn jedoch die Werte schon am normalen Anschluss gut sind, gibt es keine Veranlassung. Im übrigen schreibt die Verordnung auch zudem nur vor, an der entferntesten Stelle am Strang muss die Messung erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Mit Verlaub .. das ist Quatsch. Es muss eine spezielle Entnahmestelle vorhanden sein, da die Proben sonst kontaminiert werden könnten.


Sorry, das ist kein Quatsch. Bei uns werden die Probeentnahmen in den DG-Wohnungen jedenfalls an einem ganz normalen Wasserhahn vorgenommen und zwar von einem zertifizierten Prüfer. Richtig ist, dass das zertifizierte Unternehmen vor der erstmaligen Entnahme die Wasserhähne dahingehend geprüft hat, ob sie für eine solche Entnahme geeignet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Abflammen macht man eben nur bei kritischen Fällen.


Auch das ist wieder falsch. Generell muss die Entnahmestelle desinfiziert werden.

Zitat:
§ 14 TrinkwV

4.(3) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, haben unter Beachtung von Absatz 6, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, das Wasser durch systemische Untersuchungen gemäß Satz 3 an mehreren repräsentativen Probennahmestellen auf den in Anlage 3 Teil II festgelegten Parameter zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht nach Satz 1 besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich nach Anlage 4 Teil II Buchstabe b. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach Satz 1 haben sicherzustellen, dass nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geeignete Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind.


-- Editiert von AltesHaus am 10.11.2017 21:49

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.266 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12