Privatverkauf mit vor Ort Besichtigung— Gewährleistungsausschluss

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
flitzflusel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf mit vor Ort Besichtigung— Gewährleistungsausschluss

Hallo an alle,

ich bin derzeit ratlos und ziemlich hilflos und hoffe, dass vielleicht jemand Licht ins Dunkle bringen kann.
Eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Details:

Ende August habe ich eine Kompressorkühlbox von privat an privat verkauft. Der Käufer nahm sämtliche Funktionsprüfungen vor Ort durch. Alles war in einem hervorragenden Zustand und funktionierte einwandfrei. Die Sache wurde übergeben, schriftlich kein Vertrag geschlossen, mündlich die Gewährleistung ausgeschlossen – mittlerweile habe ich mich etwas belesen und hätte es schriftlich festhalten sollen...ich wusste es wirklich nicht.
Nun bekam ich gestern ein 3–seitiges Einschreiben vom Käufer, ein kurzes Intro und dann 2 Seiten mit Paragraph–Verweisen, welche Rechte er mir gegenüber as Verkäufer hat und wie er diese beabsichtigt durchzusetzen usw...
Er schreibt, die Kühlbox funktioniert wie sie soll, sie gäbe jedoch eine Geräuschentwicklung von sich nach Abschalten des Kompressors, die er nicht lokalisieren und technisch nicht einschätzen könne (es handelt sich um eine 110l Kompressorkühlbox–die war nie lautlos). Im darauffolgenden Satz, soll es seiner Meinung nach ein schadhafter Elektrokontakt sein (obwohl er ja eigentlich keine Ahnung hat). Das Geräusch „ängstigt" ihn (wortwörtlich).
Angeblich würde er sich auskennen, er hätte ja schon andere Modelle und dann gehts richtig los:
Die Geräuschentwicklung ist ein Mangel und laut BGB §437 kann er diese nun geltend machen und fordert mich mit §439 BGB zur Beseitigung ges Mangels auf.
Dann folgen noch die §269 Abs.1,2 BGB (Erfüllungsort) und die Kostenregelung gemäß §439 Abs.2 BGB , §447 Abs.1 BGB (Transportrisiko).
Ich bin wirklich geschockt und ziemlich ratlos, wie man auf jemanden so zukommen kann. Es erscheint mir, als sei er ziemlich geübt.

Mein Problem: Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich den Gewährleistungsausschluss in der Anzeige eingehend vermerkt habe. Mündlich hat es ihn im Beisein meines Mannes gegeben, aber das ist wahrscheinlich gegenstandslos. Die Anzeigen drucke ich mir nie aus und werden nach erfolgreichem Verkauf gleich gelöscht.

Wie soll ich auf ein solches Schreiben reagieren? Der angebliche Mangel war mir zu keinem Zeitpunkt bekannt und den hat es auch bei der Besichtigung nicht gegeben. Bin ich in der Beweislast? Nun ist ja schon eine gewisse Zeit vergangen und mir ist auch nicht bekannt, wie der Herr mit dieser Kühlbox hantiert. Soll ich mir einen Anwalt zur Hilfe nehmen?

Über ein paar Tipps würde ich mich herzlich freuen!
Ganz liebe Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von flitzflusel):
Wie soll ich auf ein solches Schreiben reagieren?
Ihm mitteilen, dass er nachweisen soll, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Seine Box, sein Problem.


Ich würde gar nicht reagieren. Kommunikation erstmal einstellen.

Er weis ja welche Rechte er gegnüber dem Verkäufer hat, also kennt er auch sein Pflichten die sich daraus ergeben.
Er muss nämlich erst mal nachweisen das überhaupt ein Mangel vorliegt welcher der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt.
Ich würde dahher erst mal abwarten, bis dieser Nachweis eintrifft.


Oder hat er eine Frist für irgendwas gesetzt?



Zitat (von flitzflusel):
mündlich die Gewährleistung ausgeschlossen – mittlerweile habe ich mich etwas belesen und hätte es schriftlich festhalten sollen

Auch mündliche Vertrage sind bindend und hier gibt es ja einen Zeugen.
Gewährleistung gibt es übrigens seit über 15 Jahren nicht mehr, die wurde durch die gesetzlichen Sachmängelhaftung ersetzt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
flitzflusel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen lieben Dank für deine Nachricht!
Er hat mir eine Nacherfüllungsfrist bis zum 03.11.17 eingeräumt.

Von einer Beweispflicht mir gegenüber hat er natürlich nichts erwähnt-war ja klar.
Anscheinend möchte der Herr mich unter Druck setzen und hofft, auf Rücknahme.
Wir jedenfalls fanden ihn schon recht merkwürdig vor Ort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von flitzflusel):
Er hat mir eine Nacherfüllungsfrist bis zum 03.11.17 eingeräumt.

Genauer Wortlaut?
Am besten mal das ganze Schreiben hier anonymisiert einstellen.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flitzflusel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich tippe das Schreiben einmal schnell ab:

Sehr geehrte Frau ....,

Sie haben mir am 30.08. eine gebrauchte Kühlbox WAECO CF 110 zum Preis von 450.-€ verkauft.
Beim ersten Langzeittest der Box in der vorigen Woche musste ich feststellen, dass die Box zwar kühlt und dass der Verdichter/Kompressor auch thermostatisch gestartet und abgestellt wird, wenn die gewählte Kühltemperatur erreicht ist.
Aus dem "Kühlmaschinenraum" der Kühlbox gibt es aber auch dann und zeitlich unbegrenzt eine ziemlich starke untypische Geräuschentwicklung, wenn die Kältemaschine nicht arbeitet.
Dieses Geräusch kann ich nicht genau lokalisieren und ich kann es technisch auch nicht zuordnen, es kommt aber aus Richtung des Verdichters und es hört erst ca. 10 sek. später auf, nachdem ich die Stromversorgung beendet habe. Durch Abziehen des AC-Netzwerksteckers bzw. des Steckers der 12/24 V DC-Stromversorgung.
Bleibt die Stromversorgung aufrechterhalten, gibt es IMMER ein mittelstarkes Geräusch, auch wenn die Kältemaschine nicht läuft. Nach Art eines schadhaften Elektrokontaktes.
Die vorstehend beschriebene Geräuschentwicklung ist bei Kompressor-Kühlboxen des Typs WAECO CF 110 und überhaupt bei Kompressor-Kühlboxen nicht üblich.
Sie ist störend, unanagenehm und ängstigt mich wegen der absehbaren Schadens- und Reparaturfolgen.
Ich kann das auch als Laie einschätzen, weil ich für verschiedene Einsatzformen mehrere Kompressor-Kühlboxen im eigentum besitze.
Die Geräuschentwicklung ist ein Mangel. Für dessen Beseitigung ich Sie hiermit in Anspruch nehme. Im BGB regelt der §437 BGB die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bei einer mangelhaften Sache.
Der Anspruch besteht für 2 Jahre nach Übergang der Kaufsache.
Eine Individualvereinbarung über den Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche liegt nicht vor.
Ich fordere Sie hiermit gem. §439 BGB "Naabrechenbaren) Vorschuss zur Deckung dieser Kosten beanspruchen, auch wenn das Vorliegen des geltend gemachten Mangels noch ungeklärt ist.
Für den Fall, dass Sie wünschen, dass ich die Kühlbox zwecks Nacherfüllung zum Erfüllungsort sende, so darf ich Sie bitten, sich für einen Spediteur zu entscheiden und dessen absehbare Versandkosten einschl. der Kosten des Verpackungsmaterials und der Abholkosten unmittelbar auf mein Girokonto..... zu überweisen.
Natürlich können Sie die Kosten des Versandes von meiner Halle in 55278 Selzen zum Erfüllungsort .... und zurück auch unmittelbar mit Ihrem Spediteur regeln.
Die mangelhafte Kaufsache wird dann nach terminlicher Absprache Ihrem Spediteur zur Verfügung gestellt. Das Transportrisiko für den Fall, dass Sie die Rücksendung der Kaufsache an den Erfüllungsort wünschen, tragen Sie in sinngemäßer Anwendung des §447 Abs.1 BGB .
Ich hoffe sehr, dass die ärgerliche Angelegenheit vernünftig und ohne weitere Folgekosten zwischen uns geregelt werden kann. Sie als Verkäufer erhalten natürlich einen Reparaturbericht von WAECO.
Die ordnungsgemäße Abrechnung Ihrer Kostenvorschüsse ist geschuldet und wird zugesichert.

MfG

Da bleibt einem doch die Spucke weg, oder? Ich bin wirklich ratlos. Erst einmal stimmt die Angabe des Verkaufspreises nicht. Der lag nur bei 350€ nach Verhandlungen. Es gibt keinen Vertrag....auf was beruft der sich da? Auf das Inserat? Ist doch wohl sonnenklar, dass ich ihm als Privatverkäufer keine Gewährleistungsrechte zusichere.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von flitzflusel):
Es gibt keinen Vertrag....
Natürlich gibt es den, das hast du hier doch selbst beschrieben!

Zitat (von flitzflusel):
Ist doch wohl sonnenklar, dass ich ihm als Privatverkäufer keine Gewährleistungsrechte zusichere.
Nein, das ist nicht sonnenklar. Der Ausschluss muss Bestandteil des Vertrages sein. Deiner Beschreibung nach war er das auch und dafür hast du ja anscheinend einen Zeugen.

Auf solch einen Bref würde ich lapidar antworten:
Die "Gewährleistung" wurde unter Zeugen ausgeschlossen, dir waren keine Geräusche bekannt. Also soll er zunächst einmal nachweisen, dass das Geräusch überhaupt einen Sachmangel darstellt, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestanden hat und dass er nachweisen soll, dass du diesen Mangel angeblich arglistig verschwiegen hättest, denn nur dann kann er irgendwelche Ansprüche stellen.
Danach würde ich die Kommunikation komplett einstellen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von flitzflusel):
dass die Box zwar kühlt und dass der Verdichter/Kompressor auch thermostatisch gestartet und abgestellt wird, wenn die gewählte Kühltemperatur erreicht ist.

Nö, dann wird nur der "Turbo-Modus" abgeschaltet und das Gerät geht in den "Sparmodus"



Zitat (von flitzflusel):
Aus dem "Kühlmaschinenraum" der Kühlbox gibt es aber auch dann und zeitlich unbegrenzt eine ziemlich starke untypische Geräuschentwicklung, wenn die Kältemaschine nicht arbeitet.

Nö, das nennt sich "Sparmodus" und ist eine typische Geräuschentwicklung.



Zitat (von flitzflusel):
Die vorstehend beschriebene Geräuschentwicklung ist bei Kompressor-Kühlboxen des Typs WAECO CF 110 und überhaupt bei Kompressor-Kühlboxen nicht üblich.

Echt? Sehe ich anders.



Schon mal den Hersteller kontaktiert mit der Fehler-Beschreibung des Käufers? Wie der das sieht?



Zitat (von -flitzflusel):
Ist doch wohl sonnenklar, dass ich ihm als Privatverkäufer keine Gewährleistungsrechte zusichere.

Warum auch, gibt es ja nicht mher.


Die gesetzlichen Sachmängelhaftung, die gilt Kraft Gesetzes für jeden Kauf.
Der private Verkäufer von Gebrauchtwaren ist jedoch priviligiert und kann diese ausschließen.




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