Privatverkauf - käufer wirft mir arglistige Täuschung vor

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Simba1412
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatverkauf - käufer wirft mir arglistige Täuschung vor

Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und muss euch gleichmal "nerven".

Es geht um folgenden Fall: Ich wollte mein 50er Moped verkaufen und stellte sie deshalb in Ebay Kleinanzeigen. Ein Interessent hat sich dafür interessiert. Eine tag bevor er kam hat irgendwas nicht funktioniert, daher hab ich ihm gesagt, dass das Moped wahrscheinlich nichts für ihn sei wenn er damit täglich auf die Arbeit kommen will. Er frage mich dann am Telefon nach was genau sie macht bzw was nichtmehr geht. Da ich mich nicht besonders damit auskenne erklärte ich ihm es so gut wie möglich. Ich hab ihm sogar noch gesagt, dass ich ihm nichts schlechtes andrehen will.
Er kam dann trotzdem und schaute sich das Moped an. Ich bin von 800 auf 600 Euro runter gegangen da es nicht bzw nur schwer anspringt  (er meinte es ist Zündung und die wollte er sowieso neu einbauen.)
Ausgemacht war nach Kaufvertrag: Er gibt mir 400 bar und überwießt mir eine Woche später 200 Euro.

Gestern hab ich ihn mal drauf angeschrieben wann er vor hat zu überweisen.
Nun meinte er es gibt da ein Problem - sein Mechaniker musste den Motor öffnen und die Wellendichtringe sind kaputt. (Mir kommt es schon komisch vor, dass sein Mechaniker am Ostersonntag arbeitet ? Nicht dass dies einfach ein "Kumpel" ist. Denn das hätte ich gern von einer richtigen Werkstatt nachgewiesen!

Ich habe das Getriebe damals weggeschickt und neu lagern/abdichten lassen. - Das hab ich auch in die Anzeige reingeschrieben und das entspricht auch der Wahrheit. Nun will er die Rechnung sehen vom neu Lagern/abdichten.
Rechnung habe ich leider keine mehr und die Ebay käufe kann ich maximal 60 bzw 90 Tage rückwirkend einsehen.

Einen Kaufvertrag haben wir in doppelter Ausführung per Hand gemacht, da er berekts auf dem Weg zu mir war und mein Drucker nicht funktioniert.

Habe selbst etwas ein schlechtes Gewissen - aber ich hab keine falschen Angaben gemacht!

Könntet ihr mir bitte helfen und sagen wie hier Rechtslage ist?

Liebe Grüße

Julian

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

also ich sehe hier keine ARglistige Täuschung nach deinem Text.


Aber einen grossen Fehler sehe ich ganz deutlich!

Zitat:
Er gibt mir 400 bar und überwießt mir eine Woche später 200 Euro.
Wiso macht man sowas blödes? Dem Geld kannst du jetzt eventuell sehr lange hinterherrennen oder es abschreiben als Lerneffect...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Simba1412):
Einen Kaufvertrag haben wir in doppelter Ausführung per Hand gemacht,

Die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) wurde ausgeschlossen?
Dieser bekannte Mangel
Zitat (von Simba1412):
irgendwas nicht funktioniert
wurde darin entsprechend vermerkt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Simba1412
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das frag ich mich mittlerweile auch und wird mir dementsprechend eine Lehre sein sowas nie mehr zu machen.

Im Kaufvertrag haben wir geschrieben:"springt nicht gut an (wie besprochen) keine Rücknahme, gekauft wie gesehen"

Leider mein erstes mal, dass ich etwas derartiges verkaufe - ich weiß ich hätte mich da besser informieren sollen.

Darf der Käufer im nachhinein von mir Rechnungen verlangen ?
Gibt es eine Möglichkeit das zu beweisen ohne Rechnungen nachzuzeigen ?

Danke nochmals für die Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Verlangen kann er das, aber eine Pflicht ihm die alten Rechnungen zu zeigen hast du nicht.
Du musst nichts beweisen. Wenn er meint, ein Mangel wäre vorhanden, ist er in der Pflicht Beweise zu liefern.
Hättest du das restliche Geld, dann wäre alles so einfach...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Hättest du das restliche Geld, dann wäre alles so einfach...

Verzichte auf den offenen Betrag und stelle die Kommunikation mit dem Käufer ein.
Seine Juckel, sein Problem.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Simba1412):
Ich habe das Getriebe damals weggeschickt und neu lagern/abdichten lassen. - Das hab ich auch in die Anzeige reingeschrieben und das entspricht auch der Wahrheit. Nun will er die Rechnung sehen vom neu Lagern/abdichten.
Rechnung habe ich leider keine mehr und die Ebay käufe kann ich maximal 60 bzw 90 Tage rückwirkend einsehen.


Man weiß ja wo man das hat machen lassen, da kann man nach einer Rechnungskopie fragen. Wenn man es nicht mehr weiß, schaut man seine Kontoauszüge durch, wen man dafür bezahlt hat.

-- Editiert von Retels am 19.04.2017 08:58

1x Hilfreiche Antwort

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