Privatverkauf gebrauchter Ware Käufer bezahlt und will kurz darauf zurücktreten

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Doml Boml
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf gebrauchter Ware Käufer bezahlt und will kurz darauf zurücktreten

Servus,

ich habe mit einem kurzen Text und mehreren guten Bildern einen Fahrradträger der Marke Thule mit der Typenbezeichnung verkauft. Der Käufer hat sofort überwiesen und ich habe den Artikel dann versandtfertig gemacht. Am darauffolgenden Tag teilt er mir mit, dass er den Träger nicht verwenden kann, weil er keine "Zulassung" für sein Fahrzeug hat und vom Kaufvertrag zurücktreten will.

Ich habe den Artikel trotzdem versandt und er hat ihn angenommen.

In meiner kurzen Beschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass es ein Privatverkauf ist, nicht aber auf die nicht bestehende Zulassung für den dt. Straßenverkehr, da ich davon ausging, dass diese Eigenschaft dem Käufer schon bekannt ist.

Ich bin kein gewerblicher Verkäufer....

Viele Dank für eure Beiträge.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

nur um sicher zu sein, dass ich das richtig verstanden habe, den Dachträger den du verkauft hast kann man in D nicht nutzen?

Sollte dies so sein, dann MUSST du darauf hinweisen, wenn du in D verkaufst! Hast du das nicht gemacht, würde ich das durchaus als Mangel ansehen. Und dann würde sich die Frage stellen, ob du nicht sogar einen in D zugelassenen Dachträger liefern musst!

Eine Rückabwicklung und übernahme sämtlicher Versandkosten dürfte hier wohl das beste sein...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Doml Boml):
weil er keine "Zulassung" für sein Fahrzeug hat

Hat das Teil überhaupt eine Zulassung? Auch für Deutschland?

Falls nicht, dürfte der Käufer im Recht sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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