Privatverkauf PKW - Käufer meldet undichte Windschutzscheibe nach 8 Wochen - Hersteller verweigert G

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
NoPogo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Privatverkauf PKW - Käufer meldet undichte Windschutzscheibe nach 8 Wochen - Hersteller verweigert G

guten abend allerseits,
benötige mal eine einschätzung zu folgender situation:

1. januar 2017 - kauf eines hersteller-dienstwagens (5 monate alt) als werksangehöriger - keine mängel bekannt/vorhanden
2. juli 2017 - privatverkauf des fahrzeugs
fahrzeug hatte bei uns keinerlei werkstattaufenthalte oder sonstige reparaturen
3. nach 8 wochen meldet sich käufer, das eine undichte windschutzscheibe festgestellt wurde.
zwei kontaktierte vertragswerkstätten verweigern garantieanspruch, weil angeblich die frontscheibe mal ausgebaut war
und nicht fachgerecht wieder montiert wurde. in der fahrzeughistorie sei bislang keinerlei reparatur durch eine
vertragswerkstatt dokumentiert. daher keine garantieleistung.
4. wurde mir bei rückfrage beim hersteller, von dem wir das fahrzeug gekauft haben, so bestätigt.
5. käufer fordert jetzt, das die kosten der abdichtung der frontscheibe (und ggf. der ersatz dieser, falls sie kaputt geht)
von uns übernommen wird.

für einschätzungen, meinungen, tips, ratschläge wäre ich dankbar !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Kommunikation mit dem Käufer erstmal einstellen.



Zitat (von NoPogo):
zwei kontaktierte vertragswerkstätten verweigern garantieanspruch, weil angeblich die frontscheibe mal ausgebaut war

Hat man schriftlich von den Werkstätten?



Gesetzliche Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NoPogo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

nein, bislang wohl nur eine mündliche mitteilung, das kein garantieanspruch besteht aufgrund dem umstand, das die frontscheibe angeblich mal aus-/eingebaut wurde ausserhalb einer vertragswerkstatt.

gesetzliche sachmängelhaftung ist im kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen (mobile.de standardvertrag)

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Der Käufer müsste nachweisen, dass sie von dem Mangel wussten und ihn verschwiegen haben. Zudem müsste er auch nachweisen, dass die Scheibe bereits bei Übergabe defekt war. Besonders Punkt 1 dürfte kaum gelingen, daher auch mein Tipp: Kommunikation einstellen!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Belisa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Am besten wirklich kommunikation einstellen.

wie ist es denn ausgegangen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Belisa):
wie ist es denn ausgegangen


Der Käufer hat den TE per Zivilklage zur Zahlung gezwungen. Und das durch alle Instanzen. Wahnsinn, oder? Und das in nur wenigen Tagen!
Ernsthaft, will der User Belisa hier Trollen, oder ist er des Datumlesens nicht mächtig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NoPogo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

...bis jetzt noch "still ruht der see" !

1x Hilfreiche Antwort

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