Privatverkauf PKW, Ärger mit Käufer

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
simplyclever89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf PKW, Ärger mit Käufer

Hallo liebe Community,

ich habe vor gut 3 -4 Wochen meinen Audi A 3 Baujahr 2002 verkauft.

2 Wochen war Ruhe dann kam vom Käufer die erste Nachricht, dass das Auto einige Mängel hat und nicht verkehrssicher sei, ich vermute hier, dass der Nachschalldämpfer abgefallen ist und die den dann auf Herz und Nieren geprüft haben oder haben prüfen lassen und bei nen 15 Jahre alten Auto findet man immer was.

Die Käuferin war mit Ihrem Freund ( im Bereich KFZ tätig ) bei der ersten Besichtigung da und haben das Auto angeschaut haben aber die angebotene Probefahrt nicht in Anspruch genommen. Wir haben uns noch auf den Preis geeinigt und gut. 4 Tage später hat die Käuferin den Wagen bezahlt und mitgenommen.

Noch anzumerken wäre, dass ich das Auto im Vorab (Mai seitdem nicht mehr gefahren) in einer kleinen Werkstatt vorstellt habe mit der Maßgabe, dass das Auto TÜV bekommen soll. Dies hat er auch.

Nun sind wir wieder an dem Punkt, dass das Auto nicht verkehsrsicher sei.......

aufgezählte Mängel:

Fahrwerk ( Stoßdämpfer / Federn ) nicht konkret was damit ist
Bremsanlage inkl Feststellbremse ( vermute hier verschlissen zumindest laut Behauptung des Käufers)
Querlenker
Hinterachslager
Ölverlust am Turbolader
und eine Achsvermessung wäre zu machen

Die haben entstehende Kosten von ca. 2000€

Unterem Strich steht jetzt ich hätte die Mängel, wobei ich diese Teile eher als Verschleiß sehe, verschwiegen und wollte das Auto nur los werden und in der letzten Nachricht hat sie geschrieben .... " man will keinen Streit..... ich solle denen einen Preisnachlass geben und die Höhe vorschlagen..."

Den Kaufvertrag habe ich bei mobile.de ausgedruckt.

Wie jetzt am besten Verhalten? und kann ich nicht davon ausgehen, wenn das Auto TüV hat, dass es in einem fahrbaren Zustand ist.

-- Editier von simplyclever89 am 23.08.2017 22:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Das Fahrzeug war in dem Moment wie der Prüfer ihn geprüft hat in einem verkehrssicheren Zustand und zwar so dass das Auto die Zeit bis zur nächsten Prüfung übersteht.

Hat der Prüfer geringfügige Mängel im TÜV Bericht vermerkt? Was hat zum Beispiel ein Ölverlust am Turbolader mit verkehrssicherheit zutun? Wie kommt eine Werkstatt darauf das eine Achsvermessung zu machen ist?

Lass dich nicht einschüchtern und stell die Kommunikation mit dem Käufer ein, wäre jetzt mein Tip für dich!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Vllt kannst du mal den Kaufvertrag hochladen.(Natürlich alle Personenbezogene Daten schwärzen)Hilft beim einschätzen der Lage. Für mich hören sich die Defekte eher nach normalen Verschleiß an, bzw ist nichts darunter, was einem als Laie auffallen müsste. Vor allem bei dem Alter.Daher wird man dir kaum nachweisen können, dass du irgendwelche Mängel arglistig Verschwiegen hast. Daher auch mein Tipp. Bevor du irgendwas sagst, woraus dir hinterher ein Nachteil entsteht, Kommunikation mit der Verkäuferin einstellen. Ihr Auto ihr Problem.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Das sind alles normale Verschleißerscheinungen. Zudem wurde die Gewährleistung offenbar ausgeschlossen, du hast also sehr gute Karten.

Mein Tipp: Kommunikation komplett einstellen. "Sein Auto, sein Problem!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von simplyclever89):
Den Kaufvertrag habe ich bei mobile.de ausgedruckt.

Gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Irgenwelche handschriftlichen Ergänzungen?



Zitat (von simplyclever89):
Wie jetzt am besten Verhalten?

Kommunikation mit der Gegenseite erstmal einstellen.



Zitat (von simplyclever89):
und kann ich nicht davon ausgehen, wenn das Auto TüV hat, dass es in einem fahrbaren Zustand ist.

Nö, nicht mal im Ansatz.
Je gößer der Abstand zur TÜV-Untersucheung wird, desto weniger sollte man davon ausgehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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