Privatverkauf (kein ebay) zur Rücknahme verpfl.?

1. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)
Privatverkauf (kein ebay) zur Rücknahme verpfl.?

Hallo,
ich habe einen Artikel (Taschenlampe) im Wert von 50 Euro an eine Person über ein Forum verkauft. Die Artikelbeschreibung war ehrlich und ich beschrieb den Artikel als Makellos (da unbenutzt! quasi verpackungsfrisch) und setzt 2 Fotos mit ein.

Nun hat der Käufer den Artikel erhalten und beschwert sich über eine winzige Macke (evt halber mm). Diese war mir aber nicht bekannt und ich hätte das in jedem Fall gesehen, sonst hieße es nicht Makellos.

Der Käufer möchte den Artikel zurückgeben.
Bleibt jetzt die Frage wer einlenken soll.

Woher soll ich denn z.B wissen, ob der Käufer den Artikel nicht hat fallen lassen oder sonstiges?

Ich sehe das eigentlich nicht ein, das ich den Artikel zurücknehmen sollte. Habe auch einen Preisnachlass angeboten von 20%, aber anscheind stört die ominöse Macke.

Wäre dankbar für einen Rat...

Gruß,
lew

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)

Hy,

1. du bietest Ware auf Ebay an = Angebot
2. er nimmt das Angebot auf Ebay an = Annahme --> Vertrag

genau diesen Vertrag musst du als Privat oder Gewerbebetreibender formulieren, bzw. einschränken. Bei Privat, gilt meistens, keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme - sprich, gekauft wie gesehen! Privatverkauf verpflichtet grds. nicht zur Rücknahme, oder Herausgabe. Grds. heißt, es gibt ausnahmen. Aber nicht in deinem Fall.

Beste Grüße!

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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wurde denn eine Rücknahme in deinem Angebot ausgeschlossen? Oder hast du gar nichts geschrieben zu Rücknahmen?

@von euroset
Der TE schreibt doch extra, es ist kein EBAY Angebot gewesen ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,
nein ich habe da nichts weiter geschrieben. Aber das ist doch in etwa wie ein Flohmarktkauf. Da kann man doch auch nichts zurückgeben, es sei denn der Verkäufer nimmts aus Kulanz zurück.


Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Aber das ist doch in etwa wie ein Flohmarktkauf.
Nein nicht wirklich! bei einem Flohmarktkauf kann man sich die Dninge real ansehen bevor man diese kauft!

quote:
nein ich habe da nichts weiter geschrieben
Wohl doch aber hoffentlich, dass Garantie und Gewährleißtung ausgeschlossen sind, oder auch nciht dieses?

Wenn du alles nicht ausgeschlossen hast, dann noch viel Spass mit dem Käufer, denn dann musst du alles gewähren, ob dir das dann noch recht ist.

Ich würde dir raten, nimm das Ding zurück und schliesse das nächste mal diese 3 Punkte definitiv aus...



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Der Artikel hat noch knapp 2 Jahre Garantie und bei 50 Euro nehme ich es doch nicht zurück. So ein unfug. Das Teil funktioniert. Es ist nur eine Taschenlampe.

Er kann bei Garantiansprüchen sich an den Shop wo ich den Artikel gekauft habe wenden und alles nötige abwickeln wie ich es auch tun würde.

Da habe ich doch keine Nachteile von.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Er kann bei Garantiansprüchen sich an den Shop wo ich den Artikel gekauft habe wenden und alles nötige abwickeln wie ich es auch tun würde.
Er könnte, muss aber nicht, er kann sich auch einfach an dich wenden, dies steht ihm ohne weiteres zu!

quote:
Wäre dankbar für einen Rat...


Wenn dieser aber nicht so ausfällt, wie du es dir wünscht, warum schreibst du dann noch
quote:
bei 50 Euro nehme ich es doch nicht zurück


Wenn ganz alleine du es versäumst Garantie Gewährleißtung und Rücknamhe auzuschliessen, dann ist dies halt nun mal zu deinem Nachteil, jedenfalls nicht zum Nachteil für deienn Käufer!
Du hattest als Privatverkäufer das recht diese Dinge auszuschliessen, hast es aber nicht gemacht, nun möchte der Käufer aber von seinem Rückgaberecht gebrauch machen, welches du ihm verwehrst. Kann noch nen teurer Spass für dich werden, wenn er die Rücknahme via Anwalt durchzieht, den du dann noch zuätzlich bezahlen darfst...



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#7
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Warum soll ich etwas ausschließen was sowieso nicht gegeben ist? Ich habe ja auch nicht geschrieben das ich ein 14 Tage Rückgaberecht einräume...

Bilder gesehen, Artikelbeschreibung aktzeptiert-> gekauft, Sache erledigt. Das ist mein jetziges fazit aus den Informationen die ich hier bekommen habe.

Nachträgliche Reklamationen gibt es nicht.
Nicht bei einer 0,5 quadratmillimeter winzigen Macke die nicht nachweisbar von mir stammt.

Also wir wollen ja mal nichts auf die Goldwage legen oder hier Erbsen zählen.

Der Käufer scheint jetzt aber auch eingelenkt zu haben, so dass die Sache erledigt ist, also wir beide mehr oder weniger zufrieden sind. Niemand wird wegen 50 Euro auf die Barrikaden gehen, das ist es nicht wert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Sofern du die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschliest, gibst du automatisch 2 Jahre Gewährleistung.



quote:
Nachträgliche Reklamationen gibt es nicht.
Nicht bei einer 0,5 quadratmillimeter winzigen Macke die nicht nachweisbar von mir stammt.

Korrekt. Genau DIESEN Nachweis muss er führen, sonst ist Essig mit Rückgabe.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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