Hallo,
Vor zwei Wochen habe ich meinen 17 Jahre alten Kombi verkauft. Nebenbei gesagt, ich hatte mit dem Auto nie Probleme.
Jemand meldete sich telefonisch und bot mir ungesehen Summe X an , da er das Auto unbedingt haben will.
Zwei Tage später kam seine Frau das Auto abholen da er selbst auf Montage war. Einmal ums Auto gelaufen, Motor angelassen, Gekauft ! Kaufvertrag wurde nicht gemacht.
So, nun meldet sich der Herr grad per WhatsApp und möchte das ich mich an angeblichen 2500€ Reparaturkosten beteilige sonst würde er mich verklagen! Folgendes bemängelt er:
- es ist ein Unfallfahrzeug wo die Motorhalterung verzogen ist (da kann ich nichts zu sagen, da der letzte Vorbesitzer nichts von einem Unfall wusste)
- Die Hydrostössel müssen gewechselt werden da der Wagen mit zu wenig Öl gefahren wurde (der Wagen hatte stets genug Öl, Hydrostossel sind bei diesem Auto aber eine Schwachstelle)
- der Auspuff soll defekt sein
- das Auto hat Beulen und Kratzer (hat die Frau doch bei der Besichtigung gesehen)
Ich habe natürlich keine Lust auf irgendwelchen Ärger.
Aber da das Auto ja besichtigt wurde und es keinen Kaufvertrag gibt frage ich mich wie sich die Sache verhält ?
Privatverkauf, Käufer will Auto zurückgeben
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zitatund es keinen Kaufvertrag gibt frage ich mich wie sich die Sache verhält ? :
Aber klar gibt es einen Kaufvertrag.
Sie haben das Geld, die andere Partei hat das Auto.
Der Kaufvertrag wurde eben halt nur mündlich geschlossen. Es bedarf keiner Schriftform.
Die Frage ist nun, was wurde mündlich festgehalten und wie möchte man das beweisen?
Eigentlich wurde mündlich gar nichts festgehalten.
Das Auto wurde 2 Minuten lang besichtigt, Geld gegen Papiere getauscht und Tschüss.
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In dem Fall die Kommunikation einstellen, nicht antworten.
Hallo,
die Gewährleisstung hast du dann wohl nicht ausgeschlossen oder?
ZitatIn dem Fall die Kommunikation einstellen, nicht antworten. :
Genau das würde ich nicht machen bzw. ist nicht wirklich ratsam!
Wenn nichts festgehalten wurde (mündlich), nehme ich mal an, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde!
Und somit dürfte der Verkäufer ein ziemliches Problem haben!
Wie kommt man als Privatperson dazu, ein Auto ohne schriftlichen KV und ohne die Gewährleistung auszuschließen, zu verkaufen?
Habe grad mit meinem Anwalt telefoniert .
Er sagte mir das ich mir keine Sorgen machen muss.
Der Verkäufer versucht jetzt natürlich Geld zu machen. Die angeblichen Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeuges (fast das doppelte).
In meiner Verkaufsanzeige und auch am Telefon wies ich darauf hin das es ein Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung hin.
ZitatEr sagte mir das ich mir keine Sorgen machen muss. :
Das sehe ich etwas anders.
Der Anwalt möchte Geld verdienen und hofft natürlich, dass er Sie in diesem Fall vertreten soll.
ZitatDer Verkäufer versucht jetzt natürlich Geld zu machen. :
Das steht außer Frage. Die Frage ist halt, ob die Forderungen der Gegenseite berechtigt sind.
Und das sind sie nach meiner Auffassung.
(Auf Grund der nicht ausgeschlossenen Gewährleistung)
ZitatIn meiner Verkaufsanzeige :
Nur weil man die Gewährleistung in der Anzeige ausgeschlossen hat, heißt das ja nicht, dass man sie beim Vertrag auch ausgeschlossen hat.
ZitatTelefon wies ich darauf hin das es ein Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung hin :
Und das möchte man nun wie beweisen?
Privatverkauf ist normalerweise immer ohne Gewährleistung!
Selbst wenn es drauf an kommt, dann steht bei der Gewährleistungssache Aussage gegen Aussage !
ZitatPrivatverkauf ist normalerweise immer ohne Gewährleistung! :
Quatsch.
ZitatSelbst wenn es drauf an kommt, dann steht bei der Gewährleistungssache Aussage gegen Aussage ! :
Zumindest hat man einen Anscheinsbeweis, dass die Gewährleistung ausgeschlossen war. Was nützt einem die eigene Aussage wenn das Gericht diese, warum auch immer, als nicht glaubwürdig einstuft?
Das einzige schriftliche, das zu dem Verkauf existiert, ist die Verkaufsanzeige. Nachdem der Vertrag schließlich mündlich geschlossen wurde, dürfte der Gewährleistungsausschluß im Verkaufsangebot Bestandteil des Vertrags geworden sein. Der Käufer hat immerhin aufgrund der Anzeige sich entschlossen, das Auto zu kaufen.
Abgesehen davon wäre keiner der aufgeführten Mängel ein klarer Gewährleistungsfall. Gewährleistung bedeutet nicht, daß ein 17 Jahre altes Auto keine Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen haben darf.
@bear
Sehe ich genauso.
Ich bin das Auto immer hin 6 Monate ohne ein einziges Problem gefahren und hatte das Auto auch nach Kauf in einer Werkstatt zum durchchecken.
Ich könnte natürlich auch noch einen Zeugen benennen der beim Verkauf dabei war und bezeugen kann das jegliche Gewährleistung nochmal ausgeschlossen wurde beim Verkauf
So ein Zeuge wär natürlich zusätzlich hilfreich.
Aber bis auf weiteres würde ich dem Käufer nichts antworten oder schreiben. Zu leicht könnten Sie Ihre Position durch unbedachte Äußerungen verschlechtern.
Vertragsparteien sind Sie und "Jemand" nicht dessen Frau.
Wie wollen sie dies
in verständlicher Weise glaughaft machen?ZitatIch könnte natürlich auch noch einen Zeugen benennen der beim Verkauf dabei :
Nein , umgekehrt. Auch bei einem Privatverkauf gilt die Gewährleistung (s. BGB). Der Privatverkäufer darf darf sie allerdings - im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer - ausschließen.ZitatPrivatverkauf ist normalerweise immer ohne Gewährleistung! :
Zu den Mängeln:
Die Hydrostößel sehe auch ich bei dem Alter als normalen Verschleiß an, fällt somit nicht unter Gewährleistung.
Auf den kaputten Auspuff (Gewährleistung) hätte aber im Verkaufsgespräch hingewiesen werden müssen, auf die Beulen ebenso. Bei Kratzern kommt es auf Größe und Tiefe an im Sinne von Gebrauspuren im Laufe von 17 Jahren oder havariebedingte Kratzer. Beulen und Kratzer fallen nicht unter Gewährleistung sondern unter Eigenschaft. Hier würde ein wirksamer Gewährleistungsausschluss auch nicht weiterhelfen.
Zitates ist ein Unfallfahrzeug wo die Motorhalterung verzogen ist (da kann ich nichts zu sagen, da der letzte Vorbesitzer nichts von einem Unfall wusste) :
Der in meinen Augen gravierenste Punkt. Doch, Du konntest dazu etwas sagen, und zwar, dass Dir Unfallschäden nicht bekannnt sind - oder - dass das Fahrzeug in Deiner Zeit keinen Unfall hatte und das Dir der Vorbesitzer damals Unfallfreiheit zusicherte.
ZitatGeld gegen Papiere getauscht und Tschüss. :
Das war nur die Abwicklung des zuvor geschlossenen Vertrages. Die Frau des Käufers ist nicht Vertragspartner nur Erfüllungsgehilfe. Was ihr (hier sogar nach dem Abschluss des Vertrags) gesagt wurde, hat keinerlei Bedeutung.
ZitatHabe grad mit meinem Anwalt telefoniert . :
Er sagte mir das ich mir keine Sorgen machen muss.
Entweder hat Dein Anwalt weitergehende Informationen oder es war ein Schnellschuss von ihm.
Ich halte alle Punkte bis auf die Hydrostößel für angreifbar.
ZitatSelbst wenn es drauf an kommt, dann steht bei der Gewährleistungssache Aussage gegen Aussage ! :
Richtig. Der Autokäufer beruft sich auf sein gesetzlich abgesichertes Recht und Du setzt dem genau was außer einer Behauptung entgegen?
ZitatIn meiner Verkaufsanzeige und auch am Telefon wies ich darauf hin das es ein Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung hin. :
Wie kann man den Einschluss der Verkaufsanzeige in die Vertragsgeschichte einbeziehen. Hat der Käufer darauf direkt per Antwortformular geantwortet. Oder nehmen Sie nur an, dass er die Anzeige selbst gelesen hat - im Umkehrschluss: kann ausgeschlossen werden, dass der Verkäufer auf anderem Wege davon Kenntnis erhielt.
Es war nach meiner Meinung äußerst unklug keinen schriftlichen Kaufvertrag zu machen. So spricht jetzt auf den ersten Blick einiges gegen Sie. Dies zu entkräften wird m.E. nicht einfach.
Ob das Angebot der Rücknahme und ein späterer erneuter verkauf mit Vrtrag und allen erforderlichen Angaben da nicht der bessere Weg ist? Ihre Entscheidung.
Berry
ZitatIn meiner Verkaufsanzeige und auch am Telefon wies ich darauf hin das es ein Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung hin. :
ZitatEigentlich wurde mündlich gar nichts festgehalten. :
Das Auto wurde 2 Minuten lang besichtigt, Geld gegen Papiere getauscht und Tschüss.
ZitatIch könnte natürlich auch noch einen Zeugen benennen der beim Verkauf dabei war und bezeugen kann das jegliche Gewährleistung nochmal ausgeschlossen wurde beim Verkauf :
Sie verstricken sich extrem in Widersprüche!
Und das wird dann spätestens der Richter auch merken...
So, also dass das Auto eine Beule und altersgemäße Kratzer hat sah man auch auf den Bildern !
Wie soll ich bitte auf einen defekten Auspuff hinweisen wenn dieser mir nicht bekannt war??
Wie gesagt wurde das Auto im Februar durchgecheckt, dort wurde mir kein einziger Mangel genannt!
Der Käufer schrieb grad:
„Das wird ein schöner Prozess, ich werde ein Gutachten erstellen lassen. Sie haben mir den Wagen Unfall und Mängelfrei verkauft (was ich beides niemals gesagt habe). Ich darf mir sogar einen Mietwagen nehmen den sie neben meinen Anwalts und Gerixhtskosten auch bezahlen dürfen. Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und die Rechtslage ist klar. Sie wollen es nicht ander. Man sieht sich!!! „
-- Editiert von Danielll am 14.08.2017 15:04
Solange sie nicht nachweislich solche Zusicherungen gemacht haben, kann der Käufer auch kein mangel- und unfallfreies Fahrzeug erwarten.
Also wirklich keine Antwort ihm geben, das sind vermutlich auch nur leere Drohungen.
Sollte tatsächlich ein Schreiben seines Anwalts kommen, dann übergeben Sie die Sache Ihrem Anwalt.
Ich habe das Auto wirklich besten Wissens verkauft.
Ich habe nie gesagt das Auto ist unfallfrei, ich habe das Auto vom Vorbesitzer bekommen und der sagte mir ihm war kein Unfall bekannt, ich selber hatte auch keinen Unfall.
Mangelfrei würde ich ein 17 Jahre altes Auto auch nie verkaufen. Allerdings wusste ich von keinem Mangel und hatte selbst nie Probleme mit dem Auto.
Falls wirklich was schriftliches kommt werde ich zum Anwalt.
Falls das vor Gericht geht, geht es dann hauptsächlich um das Geld oder kann man mir auch Betrug vorwerfen?
Betrug wäre, wenn Sie den Käufer nachweislich vorsätzlich getäuscht hätten.
Als Beispiel, Ihnen wär ein Unfall nachweislich bekannt gewesen und Sie hätten dem Käufer dennoch Unfallfreiheit zugesichert.
Nach Ihren Schilderungen kann davon keine Rede sein.
Es handelt sich wohl um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
Hallo,
Da bin ich nochmal , der Käufer hat sich wieder gemeldet:
- So ich gebe dir jetzt noch mal die Möglichkeit drüber nachzudenken den schrottkarren zurück zunehmen !!! Du wirst keinen Spass mit meinem Geld haben denn ich bin sehr nachtragend und solange du es nicht zurück gibst hast du mich am Hals !! Ich gebe dir jetzt 1 Woche Zeit eine Lösung zu finden !!! Nutze besser die Zeit!!!!
- Ok dann werde ich mit meinen Leuten reden ...du hast es so gewollt und es ist keine Drohung sondern ein Versprechen !!
Sollte ich Anzeige erstatten ?
Kann man machen, ja. Der Käufer geht hier eindeutig zu weit und zeigt dadurch auch, dass ihm wohl nichts besseres als Drohungen einfallen. Wenn die Sache klar wäre, dann wären solche Äußerungen überflüssig und er würde direkt ernst machen.
Habe Anzeige erstattet, der Polizist meinte dass das eine übliche Masche ist, drohen um an Geld zu kommen, tatsächlich passieren tut am Ende meisst nichts.
Da ich den Typ bzw seine Frau aber gesehen habe denke ich schon das er seine Drohungen auch umsetzen würde .
Wenn ich schon lese "meine Leute" bekomme ich Brechdurchfall. Das sind leere Drohungen wo es nur darum geht dich zu beunruhigen und in die Enge zu treiben. Warum blockierst du nicht den Kontakt und Ruhe ist?
Meinst du wirklich er kommt dich mit x Mann besuchen?
Naja er ist immerhin Mitglied in einem Rockerclub...
Habe ihm gesagt er soll vor Gericht gehen und dann wissen wir wer im recht ist.
Da kam als Antwort das er auf Bullen, Anwälte und Gericht eigentlich keinen Bock hat, er klärt das lieber altmodisch.
Achso vor ein paar Wochen hieß es doch noch er war beim Anwalt und geht vor Gericht
Zitat:Achso vor ein paar Wochen hieß es doch noch er war beim Anwalt und geht vor Gericht
Alles nur heisse Luft. Da wird mit Sicherheit garnichts kommen in der Richtung. Die Kosten für diesen Weg stehn in keinem Verhältnis zu dem "Streitwert". Zudem könnte es durchaus sein das der Käufer den Kontakt mit Recht & Gesetz selber gern vermeiden möchte wegen seines Sozialumfeld...
Hier jedoch:
ZitatNaja er ist immerhin Mitglied in einem Rockerclub... :
er klärt das lieber altmodisch.
wäre ich nun wirklich etwas auf der Hut! nichts muss aber alles kann- solche Leute sind idR. kleine Gehirnakrobaten mit kurzer Zündschnur- siehe das bisherige Verhalten von dem Typ das ist die beste Bestätigung dafür. Wenn da einem die Sicherung durchbrennt wird nicht lange gefackelt. Ich kenne osteuropäische Händler die hatten keine Skrupel wegen 500€ jemanden die Hand zu brechen also Vorsicht.
-- Editiert von Jule28 am 12.09.2017 02:26
Zitat:Zitat:Achso vor ein paar Wochen hieß es doch noch er war beim Anwalt und geht vor Gericht
Alles nur heisse Luft. Da wird mit Sicherheit garnichts kommen in der Richtung. Die Kosten für diesen Weg stehn in keinem Verhältnis zu dem "Streitwert". Zudem könnte es durchaus sein das der Käufer den Kontakt mit Recht & Gesetz selber gern vermeiden möchte wegen seines Sozialumfeld...
Hier jedoch:
ZitatNaja er ist immerhin Mitglied in einem Rockerclub... :
er klärt das lieber altmodisch.
wäre ich nun wirklich etwas auf der Hut! nichts muss aber alles kann- solche Leute sind idR. kleine Gehirnakrobaten mit kurzer Zündschnur- siehe das bisherige Verhalten von dem Typ das ist die beste Bestätigung dafür. Wenn da einem die Sicherung durchbrennt wird nicht lange gefackelt. Ich kenne osteuropäische Händler die hatten keine Skrupel wegen 500€ jemanden die Hand zu brechen also Vorsicht.
-- Editiert von Jule28 am 12.09.2017 02:26
Genau deswegen war ich ja bei der Polizei ...
Ich habe aber auch noch einen 65kg Schutzhund hier zu hause des auf mich aufpasst
ZitatIch habe aber auch noch einen 65kg Schutzhund hier zu hause des auf mich aufpasst :
Das nützt einem auch nichts mehr, wenn die Reifen von dem neuen PKW zerstochen werden oder wenn das neue Fahrzeug komplett zerkratzt wird...
Zitat:ZitatIch habe aber auch noch einen 65kg Schutzhund hier zu hause des auf mich aufpasst :
Das nützt einem auch nichts mehr, wenn die Reifen von dem neuen PKW zerstochen werden oder wenn das neue Fahrzeug komplett zerkratzt wird...
Naja dazu müsste man ja erstmal wissen was ich für ein Fahrzeug habe und wo dieses steht...
ZitatNaja dazu müsste man ja erstmal wissen was ich für ein Fahrzeug habe und wo dieses steht... :
Und du meinst, dass sich das für Personen dieses Klientel als schwierig herausstellen wird?!
Zitat:ZitatNaja dazu müsste man ja erstmal wissen was ich für ein Fahrzeug habe und wo dieses steht... :
Und du meinst, dass sich das für Personen dieses Klientel als schwierig herausstellen wird?!
Naja mal abwarten.
Die Anzeige bei der Polizei wird sicher auch zu nichts führen , aber besser als nichts tun.
Schön für ihn dass er in einem Rockerclub ist, nur halten diese sich bei privat Angelegenheiten ihrer Member komplett heraus. Das ist alles nur heiße Luft um dich unter Druck zu setzen, aber es wird nichts passieren.
Und jetzt?
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