Privatkredit nur teilweise ausgezahlt. Unterschlagung?

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkredit nur teilweise ausgezahlt. Unterschlagung?

Guten Tag,

ich habe von meinem Bruder einen verzinsten Privatkredit in Höhe von 4681,95 € erhalten.
Es ist alles schriftlich festgehalten worden mit einem Kreditvertrag der von beiden Seiten unterschrieben und für rechtskräftig
erklärt worden ist.
Davon sind 3888,84 € ausgezahlt worden.
Es ergibt sich eine Fehlsumme von 793,11 €, die er aufgrund Streitigkeiten nicht auszahlen will.
Es steht aber im Vertrag das ich mit meiner Unterschrift bestätige den Kreditbetrag komplett erhalten zu haben.
Dies kann ich aber schriftlich belegen. Ich habe ihm zusammen mit dem unterschriebenen Vetrag ein Schreiben beigelegt das ich die ausstehende Summe mit den ersten 5 Raten verrechne.
So habe ich ihm Schriftlich mitgeteilt, das ich die Fehlsumme mit den ersten 5 Raten verrechnen werden.
Daraufhin hat er mir angedroht den Vertrag zu kündigen und an meinen Arbeitgeber zu gehen aufgrund der Sicherheitsklausel.

Zu dieser Thematik habe ich zwei Fragen.
1. Da er auf die Rückzahlung besteht so wie im Vertrag festgeschrieben, er aber die Fehlsumme nicht auszahlt, ist das nicht eine Unterschlagung bzw Betrug? kann ich ihn dafür Strafrechtlich anzeigen?

2. Ist es zulässig zum in den Kreditvertrag zu schreiben :

$5 Sicherheiten
Angekreuzt ist ohne Sicherheiten

oder

angekreuzt Sicherheitsabtretung ( genauer Wortlaut)

Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Ansprüche annimmt folgende Ansprüche zur Sicherung
des Darlehens ab. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens oder der vereinbarten Darlehensraten in Verzug gerät.

angekreuzt ist Anspruch des Darlehensnehmers gegen seinen Arbeitgebers unter der Berücksichtigung des Pfändungsfreigrenzen des §850 c ZPO .

Hier nun meine Fragen dazu.
Ist dies überhaupt zulässig, zum einen keine Sicherheiten einzufordern und dann an eine Sicherheitsabtretung zu fordern.

Hoffe hier auf Hilfe.

Mit freundlichen grüßen
Grischa Fritz

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb472825-27):
Es ergibt sich eine Fehlsumme von 793,11 €, die er aufgrund Streitigkeiten nicht auszahlen will.

Und wie genau will man das beweisen?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum einen sind 1835 € an den Zoll gegangen, worüber mir eine Quittung vorliegt und 2053 auf mein privates Konto.
Der Empfänger, die Stadt Meerbusch für den diese 793 waren hat keinen Zahlungseingang. Er wollte dies vor dem Streit dorthin überweisen, was er aber nicht getan hat.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Das ist aber kein Beweis dafür, dass Sie das Geld nicht erhalten haben. Sie haben im Gegenteil unterschrieben, dass Sie es erhalten haben.

Strafrechtlich käme schon ein Betrug in Frage. Nur wird man den halt nicht beweisen können. Mglw. handelt man sich selbst ein Verfahren wg. falscher Verdächtigung ein.

Zitat:
2. Ist es zulässig zum in den Kreditvertrag zu schreiben :

Angekreuzt ist ohne Sicherheiten

oder

angekreuzt Sicherheitsabtretung


Wie nun? Ist eines oder das andere angekreuzt, oder beides?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb472825-27):
Der Empfänger, die Stadt Meerbusch für den diese 793 waren hat keinen Zahlungseingang.

Hat nicht geklappt, deshalb hat er es Dir in bar gegeben.

So, nun beweise mal das Gegenteil.

Insbesondere da man ja quittiert hat, das man bereits alles erhalten hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das ist aber kein Beweis dafür, dass Sie das Geld nicht erhalten haben. Sie haben im Gegenteil unterschrieben, dass Sie es erhalten haben.

Strafrechtlich käme schon ein Betrug in Frage. Nur wird man den halt nicht beweisen können. Mglw. handelt man sich selbst ein Verfahren wg. falscher Verdächtigung ein.

Zitat:
2. Ist es zulässig zum in den Kreditvertrag zu schreiben :

Angekreuzt ist ohne Sicherheiten

oder

angekreuzt Sicherheitsabtretung


Wie nun? Ist eines oder das andere angekreuzt, oder beides?


Es ist beides angekreuzt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb472825-27):
Der Empfänger, die Stadt Meerbusch für den diese 793 waren hat keinen Zahlungseingang.

Hat nicht geklappt, deshalb hat er es Dir in bar gegeben.

So, nun beweise mal das Gegenteil.

Insbesondere da man ja quittiert hat, das man bereits alles erhalten hat.


Es ist aber nicht so gewesen. Und ich habe Ihm ja auch schon mehrfach angemahnt deswegen. Der will mich einfach nur linken.
Es ist ja alles andere per Überweisung geflossen. Nur eben habe ich die Summe nicht erhalten. bzw die Stadt Meerbusch


-- Editiert von fb472825-27 am 14.10.2017 21:36

-- Editiert von fb472825-27 am 14.10.2017 21:39

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Es ist aber nicht so gewesen.


Das mag ja sein, lässt sich aber nicht beweisen, wenn Ihr Bruder sich nicht komplett dusselig anstellt. Daher bezweifele ich, dass irgendeine StA hier Anklage erheben würde.

Zitat:
Es ist beides angekreuzt.


Das hört sich -auf den ersten Blick- erst mal merkwürdig an. Da müsste man den konkreten Mietvertrag sehen, um zu beurteilen ob es ggf. Sinn macht (z.B. weil Sachsicherheiten und Abtretungen dort getrennt dargestellt sind). Davon abgesehen ist das aber auch eine zivilrechtliche Angelegenheit und keine strafrechtliche.

Ich würde ja ganz pragmatisch folgendes machen:

Offenbar sind Raten á 150,00 € monatlich vereinbart?! Dann dauert es ja schon 26 Monate bis die tatsächlich geflossenen knapp 3900,00 EUR abbezahlt sind. Bis dahin fließt viel Wasser den Rhein herunter. Wahrscheinlich haben Sie sich bis dahin längst wieder mit Ihrem Bruder vertragen und die Sache löst sich in Wohlgefallen auf. Wenn nicht, kann man immer noch weitersehen.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.10.2017 01:45

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Es ist aber nicht so gewesen.


Das mag ja sein, lässt sich aber nicht beweisen, wenn Ihr Bruder sich nicht komplett dusselig anstellt. Daher bezweifele ich, dass irgendeine StA hier Anklage erheben würde.

Zitat:
Es ist beides angekreuzt.


Das hört sich -auf den ersten Blick- erst mal merkwürdig an. Da müsste man den konkreten Mietvertrag sehen, um zu beurteilen ob es ggf. Sinn macht (z.B. weil Sachsicherheiten und Abtretungen dort getrennt dargestellt sind). Davon abgesehen ist das aber auch eine zivilrechtliche Angelegenheit und keine strafrechtliche.

Ich würde ja ganz pragmatisch folgendes machen:

Offenbar sind Raten á 150,00 € monatlich vereinbart?! Dann dauert es ja schon 26 Monate bis die tatsächlich geflossenen knapp 3900,00 EUR abbezahlt sind. Bis dahin fließt viel Wasser den Rhein herunter. Wahrscheinlich haben Sie sich bis dahin längst wieder mit Ihrem Bruder vertragen und die Sache löst sich in Wohlgefallen auf. Wenn nicht, kann man immer noch weitersehen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.10.2017 01:45


Das ist ja das Problem. Er verlangt die Rückzahlung der kompletten Summe.
Also 4681,95 € + 2 % Zinsen.
Da ich aber die 793,11 € nicht erhalten habe, begeht er doch einen Betrug bzw. Unterschlagung.
Er droht mir damit wenn ich dies nicht tue, wendet er sich an meinen Arbeitgeber.

So steht in dem Vertrag :

§ 5 Sicherheiten

X Ohne Sicherheiten

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer das Darlehen ohne Sicherheiten.

Sicherungsübereignung

Der Darlehensnehmer überträgt sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:

_________________________________________________
Genaue Bezeichnung des Gegenstandes (PKW, Laptop etc.)
Der Darlehensgeber räumt dem Darlehensnehmer das Recht ein, den Gegenstand für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

Sobald die Darlehensforderung durch den Darlehensnehmer vollständig getilgt ist, fällt das Eigentum an dem Gegenstand an den Darlehensnehmer zurück, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bedarf.
Kommt der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug, ist der Darlehensgeber berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen, den Sicherungsgegenstand in Besitz zu nehmen, ihn freihändig nach Schätzung zu veräußern und seine Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.


oder


X Sicherungsabtretung

Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens oder der vereinbarten Darlehensraten in Verzug gerät.

Anspruch des Darlehensnehmers gegen seinen Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO .

oder

Anspruch des Darlehensnehmers aus der folgenden Lebensversicherung:

Es ist also beides angekreuzt. Ohne Sicherheiten und Sicherheitsabtretung. Dies kann doch nicht rechtens sein.

Vertragen werden wir uns nie wieder.Soviel steht fest.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Das ist ja das Problem. Er verlangt die Rückzahlung der kompletten Summe.


Ja, das haben wir schon verstanden. Doch aber nach wie vor in Raten, oder nicht?

Zitat:
Da ich aber die 793,11 € nicht erhalten habe, begeht er doch einen Betrug bzw. Unterschlagung.
Er droht mir damit wenn ich dies nicht tue, wendet er sich an meinen Arbeitgeber.


Eine Unterschlagung keinesfalls, da die 793,11 EUR keine "fremde bewegliche Sache" sind. Nur eine solche kann man aber "unterschlagen". Dass Betrug hier in Frage kommt, sagten wir ja bereits. Ebenso, dass dieser jedoch schwer bis gar nicht beweisbar wäre.

Zitat:
Es ist also beides angekreuzt.


So bringt das nichts. Man müsste den genauen Aufbau des Formulars sehen, um zu sehen ob sich die beiden Kreuze zwingend widersprechen. Aber selbst wenn es so ist, heißt das nicht zwingend, dass die Sicherheitsabtretung unwirksam ist. Letztendlich müsste das ein Gericht entscheiden.

Zitat:
Vertragen werden wir uns nie wieder.Soviel steht fest.


Na dann zeigen Sie ihn halt wegen des Verdachtes des Betruges an und beauftragen einen Rechtsanwalt damit den Kreditvertrag anzufechten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.10.2017 10:19

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb472825-27
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Das ist ja das Problem. Er verlangt die Rückzahlung der kompletten Summe.


Ja, das haben wir schon verstanden. Doch aber nach wie vor in Raten, oder nicht?

Zitat:
Da ich aber die 793,11 € nicht erhalten habe, begeht er doch einen Betrug bzw. Unterschlagung.
Er droht mir damit wenn ich dies nicht tue, wendet er sich an meinen Arbeitgeber.


Eine Unterschlagung keinesfalls, da die 793,11 EUR keine "fremde bewegliche Sache" sind. Nur eine solche kann man aber "unterschlagen". Dass Betrug hier in Frage kommt, sagten wir ja bereits. Ebenso, dass dieser jedoch schwer bis gar nicht beweisbar wäre.

Zitat:
Es ist also beides angekreuzt.


So bringt das nichts. Man müsste den genauen Aufbau des Formulars sehen, um zu sehen ob sich die beiden Kreuze zwingend widersprechen. Aber selbst wenn es so ist, heißt das nicht zwingend, dass die Sicherheitsabtretung unwirksam ist. Letztendlich müsste das ein Gericht entscheiden.

Zitat:
Vertragen werden wir uns nie wieder.Soviel steht fest.


Na dann zeigen Sie ihn halt wegen des Verdachtes des Betruges an und beauftragen einen Rechtsanwalt damit den Kreditvertrag anzufechten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.10.2017 10:19


Leider kann ich hier keine Dateien anhängen. Sonst würde ich den Vertrag hier rein stellen.
Ich habe den Blanko Vertrag bei Finanztip gefunden.
Vielleicht hilft Ihnen ja das.
http://www.finanztip.de/muster-darlehensvertrag/

Ja sicher in Raten. Trotzdem ist es ja nicht korrekt das ich den Betrag voll zurückzahlen soll, wenn ich ihn
nur teilweise erhalten habe. Kann doch nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn da unter § 5 sowohl "ohne Sicherheiten" als auch entweder "Sicherungsübereignung" oder "Sicherungsabtretung" angekreuzt ist, oder gar alle 3 Felder, wäre das in der Tat widersprüchlich. Das sagt aber noch nichts darüber aus, welche der Varianten am Ende Gültigkeit hat. Das müsste ein Gericht entscheiden.

Zitat:
Trotzdem ist es ja nicht korrekt das ich den Betrag voll zurückzahlen soll, wenn ich ihn
nur teilweise erhalten habe.


Nein ist es nicht, aber es passiert so vieles was nicht korrekt ist und wogegen man dennoch nichts machen kann, aufgrund der Umstände. Und Sie haben nun mal unterschrieben die volle Summe erhalten zu haben.

Was hier wie gesagt möglich ist, wäre den Kreditvertrag bzgl. der Sicherheiten anzufechten, so dass Ihr Bruder jedenfalls nicht direkt Ihren Arbeitgeber als Drittschuldner in Anspruch nehmen kann. Dazu brauchen Sie aber einen Anwalt.

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