Privatkredit - Wucher?

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Biowio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkredit - Wucher?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

A leiht B eine Summe in Höhe von 400€ für einen Monat und möchte dafür zusätzlich 100€ als Zuschlag für das entgegengebrachte Vertrauen.
B zahlt mit wenigen Tagen Verzug die 400€ aber nicht die zusätzlichen 100€.
Der Vetrag ist handschriftlich auf ein Papier und enthält nur die Namen der Partner und in einem wann wie viel zurückgezahlt wird.

Fragen: sind die 100€ Zuschlag, obwohl sie nicht als Zinsen benannt werden, sittenwidrig hoch?
Lohnt sich für A ein Weg zum Anwalt und wer trägt die Kosten dafür?
Reicht der Wisch von Vetrag überhaupt für einen Prozess?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

Grüße!

-- Editiert von Moderator am 12.12.2017 14:06

-- Thema wurde verschoben am 12.12.2017 14:06

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Biowio):
Fragen: sind die 100€ Zuschlag, obwohl sie nicht als Zinsen benannt werden, sittenwidrig hoch?


Es sind Zinsen (egal wie man es nennt). 20% pro Monat halte ich für sittenwidrig hoch.

Zitat (von Biowio):
Lohnt sich für A ein Weg zum Anwalt und wer trägt die Kosten dafür?


Die Kosten trägt A. Sollte A vor Gericht im vollen Umfang gewinnen, müsste B die Kosten erstatten. Da B jetzt schon nicht zahlungsfähig ist, könnte das aber schief gehen und A bleibt auf den Kosten sitzen. Ob sich das lohnt muss A entscheiden. Das Risiko, den Prozess zu verlieren, halte ich für relativ hoch, dazu noch der eventuelle Zahlungsausfall, das alles für maximal 100 EUR Gewinn.

Zitat (von Biowio):
Reicht der Wisch von Vetrag überhaupt für einen Prozess?


Natürlich, Vertrag ist Vertrag, und ein schriftlicher Nachweis ist um so besser.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

20% pro Monat halte ich für sittenwidrig hoch. Es sind sogar 25 %. Tipp für B: Kreditwucher kann man anzeigen (§ 291 StGB ).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Die Höhe der Zinsen vorher zu besprechen wäre wohl auch zu einfach gewesen.. für 100 EUR zum Anwalt...also ehrlich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bitte bei so etwas immer mit bedenken:
Wucher (StGB - Strafrecht) und Sittenwidrigkeit (BGB - Zivilrecht) sind nicht unbedingt dasselbe.

Beim Straftatbestand muss es schon darum gehen, dass der Kreditgeber eine gewisse Zwangslage u.ä. ausnutzt.

Die Nichtigkeit des Vertrages (Sittenwidrigkeit) kann deutlich mehr Fälle umfassen. Da muss nicht unbedingt eine Zwangslage ausgenutzt werden, damit man den Vertrag angreifen kann.

Der BGH definiert die Grenze im übrigen bei dem doppelten des marktüblichen Durchschnittszinses oder absolut 8% mehr (glaube es war soviel). Wie wir wissen sind die marktüblichen Zinsen derzeit ja extrem niedrig.
Bei Mikrokrediten kann die Grenze aber eine andere sein, denn wenn ich beispielsweise 20€ Kredit für einen Monat nehme und man 2€ Bearbeitungsgebühren für Briefporto und ähnliches zahlen muss, kann ich nicht behaupten, es seien mit dann 10% Zinsen zu viel.

P.S.: Unabhängig davon halte ich aber dieses Beispiel auch für Wucher und für sittenwidrig ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie wir wissen sind die marktüblichen Zinsen derzeit ja extrem niedrig.
Nein, sind sie nicht, der Dispo ist bei den meisten Banken immer noch sauhoch.
Aber 25% pro Monat (macht dann 300% pro Jahr, mit exponentieller Berechnung sogar 1355%) sind natürlich weit weit darüber, da braucht man nicht mehr zu diskutieren, die 100 Euro sind so gut wie sicher nicht einklagbar.

Beachten muss man imho auch, von wem das Angebot kam. Hier wollte der Kreditgeber offenbar 100 Euro zusätzlich, das geht natürlich nicht.
Wenn aber der Empfänger freiwillig anbietet, dass er 100 Euro mehr zurückzahlt (leih' mal kurz 400, bekommst dann 500 zurück), dann bin ich mir nicht mehr so sicher ob das nicht doch rechtsgültig ist. Der Beweis ist da aber natürlich schwierig.

Außerdem muss man auch die Summen betrachten (wie mepeisen schon zu Mikrokrediten ausgeführt hat).
Bei Kleinigkeiten kann man dann vielleicht nicht mehr mit Prozenten kommen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Mit so einer Variante habe ich mich bisher noch gar nicht beschäftigt. So etwas mit der Kombination einer Zwangslage (von der der Gläubiger weiß!!!) ist sicherlich eine interessante Diskussion.

Im entsprechenden BGH-Urteil ist es neutral formuliert mit dem Ausnutzen einer Unwissenheit und Unbedarftheit. Der Fall, dass das als "Geschenk des Kreditnehmers" ausgeht, steht da nicht.

In einer Verhandlung ist das aber extrem schwer zu beurteilen. Denn wenn der Kreditgeber das 5 mal ablehnt, bis der Kreditnehmer das passende Angebot macht, haben wir womöglich so einen Mischfall. Anders jedenfalls als würde man direkt hingehen und ohne Verhandlung anbieten "Hey, brauche schnell 400€. Ich gebe dir dann am Monatsende, wenn der Lohn kommt 500€ zurück".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Stehen die 400 EUR + 100 EUR denn im Vertrag?

Dann würde ich sagen, selber Schuld.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Dann würde ich sagen, selber Schuld.

Genau das ist eben nicht so. Nicht jeder unterschriebene Vertrag ist immer uneingeschränkt gültig. Wenn du riesigen Unfug in einen Vertrag schreibt, ist der Vertrag angreifbar. So einfach ist das.
Die Frage ist halt nur, wo der Unfug (im juristischen Sinne also die Sittenwidrigkeit u.ä.) anfängt und was kein Unfug ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich glaube, dass hier der Kreditnehmer nicht kreditwürdig war und der Kreditgeber dies nutzen wollte. ME Pech inne Verlosung für den Kreditgeber.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Biowio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle bisherigen Antworten schonmal.

Könnte B sich auf Paragraph 138,1,BGB berufen?
Unabhängig davon wer das Angebot gemacht hat, wäre es die Ausnutzung einer Notlage oder Unerfahrenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das wurde doch bereits mit ja beantwortet

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

An der Stelle von B würde ich zumindest noch 5,83€ nachschieben, das entspricht den Zinsen für die geduldete Überziehung des Dispokredits bei der teuersten Bank.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen