Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
A leiht B eine Summe in Höhe von 400€ für einen Monat und möchte dafür zusätzlich 100€ als Zuschlag für das entgegengebrachte Vertrauen.
B zahlt mit wenigen Tagen Verzug die 400€ aber nicht die zusätzlichen 100€.
Der Vetrag ist handschriftlich auf ein Papier und enthält nur die Namen der Partner und in einem wann wie viel zurückgezahlt wird.
Fragen: sind die 100€ Zuschlag, obwohl sie nicht als Zinsen benannt werden, sittenwidrig hoch?
Lohnt sich für A ein Weg zum Anwalt und wer trägt die Kosten dafür?
Reicht der Wisch von Vetrag überhaupt für einen Prozess?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen.
Grüße!
-- Editiert von Moderator am 12.12.2017 14:06
-- Thema wurde verschoben am 12.12.2017 14:06
Privatkredit - Wucher?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatFragen: sind die 100€ Zuschlag, obwohl sie nicht als Zinsen benannt werden, sittenwidrig hoch? :
Es sind Zinsen (egal wie man es nennt). 20% pro Monat halte ich für sittenwidrig hoch.
ZitatLohnt sich für A ein Weg zum Anwalt und wer trägt die Kosten dafür? :
Die Kosten trägt A. Sollte A vor Gericht im vollen Umfang gewinnen, müsste B die Kosten erstatten. Da B jetzt schon nicht zahlungsfähig ist, könnte das aber schief gehen und A bleibt auf den Kosten sitzen. Ob sich das lohnt muss A entscheiden. Das Risiko, den Prozess zu verlieren, halte ich für relativ hoch, dazu noch der eventuelle Zahlungsausfall, das alles für maximal 100 EUR Gewinn.
ZitatReicht der Wisch von Vetrag überhaupt für einen Prozess? :
Natürlich, Vertrag ist Vertrag, und ein schriftlicher Nachweis ist um so besser.
20% pro Monat halte ich für sittenwidrig hoch. Es sind sogar 25 %. Tipp für B: Kreditwucher kann man anzeigen (§ 291 StGB ).
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Die Höhe der Zinsen vorher zu besprechen wäre wohl auch zu einfach gewesen.. für 100 EUR zum Anwalt...also ehrlich
Bitte bei so etwas immer mit bedenken:
Wucher (StGB - Strafrecht) und Sittenwidrigkeit (BGB - Zivilrecht) sind nicht unbedingt dasselbe.
Beim Straftatbestand muss es schon darum gehen, dass der Kreditgeber eine gewisse Zwangslage u.ä. ausnutzt.
Die Nichtigkeit des Vertrages (Sittenwidrigkeit) kann deutlich mehr Fälle umfassen. Da muss nicht unbedingt eine Zwangslage ausgenutzt werden, damit man den Vertrag angreifen kann.
Der BGH definiert die Grenze im übrigen bei dem doppelten des marktüblichen Durchschnittszinses oder absolut 8% mehr (glaube es war soviel). Wie wir wissen sind die marktüblichen Zinsen derzeit ja extrem niedrig.
Bei Mikrokrediten kann die Grenze aber eine andere sein, denn wenn ich beispielsweise 20€ Kredit für einen Monat nehme und man 2€ Bearbeitungsgebühren für Briefporto und ähnliches zahlen muss, kann ich nicht behaupten, es seien mit dann 10% Zinsen zu viel.
P.S.: Unabhängig davon halte ich aber dieses Beispiel auch für Wucher und für sittenwidrig ;-)
Hallo,
Nein, sind sie nicht, der Dispo ist bei den meisten Banken immer noch sauhoch.Zitat:Wie wir wissen sind die marktüblichen Zinsen derzeit ja extrem niedrig.
Aber 25% pro Monat (macht dann 300% pro Jahr, mit exponentieller Berechnung sogar 1355%) sind natürlich weit weit darüber, da braucht man nicht mehr zu diskutieren, die 100 Euro sind so gut wie sicher nicht einklagbar.
Beachten muss man imho auch, von wem das Angebot kam. Hier wollte der Kreditgeber offenbar 100 Euro zusätzlich, das geht natürlich nicht.
Wenn aber der Empfänger freiwillig anbietet, dass er 100 Euro mehr zurückzahlt (leih' mal kurz 400, bekommst dann 500 zurück), dann bin ich mir nicht mehr so sicher ob das nicht doch rechtsgültig ist. Der Beweis ist da aber natürlich schwierig.
Außerdem muss man auch die Summen betrachten (wie mepeisen schon zu Mikrokrediten ausgeführt hat).
Bei Kleinigkeiten kann man dann vielleicht nicht mehr mit Prozenten kommen.
Stefan
Mit so einer Variante habe ich mich bisher noch gar nicht beschäftigt. So etwas mit der Kombination einer Zwangslage (von der der Gläubiger weiß!!!) ist sicherlich eine interessante Diskussion.
Im entsprechenden BGH-Urteil ist es neutral formuliert mit dem Ausnutzen einer Unwissenheit und Unbedarftheit. Der Fall, dass das als "Geschenk des Kreditnehmers" ausgeht, steht da nicht.
In einer Verhandlung ist das aber extrem schwer zu beurteilen. Denn wenn der Kreditgeber das 5 mal ablehnt, bis der Kreditnehmer das passende Angebot macht, haben wir womöglich so einen Mischfall. Anders jedenfalls als würde man direkt hingehen und ohne Verhandlung anbieten "Hey, brauche schnell 400€. Ich gebe dir dann am Monatsende, wenn der Lohn kommt 500€ zurück".
Stehen die 400 EUR + 100 EUR denn im Vertrag?
Dann würde ich sagen, selber Schuld.
Zitat:Dann würde ich sagen, selber Schuld.
Genau das ist eben nicht so. Nicht jeder unterschriebene Vertrag ist immer uneingeschränkt gültig. Wenn du riesigen Unfug in einen Vertrag schreibt, ist der Vertrag angreifbar. So einfach ist das.
Die Frage ist halt nur, wo der Unfug (im juristischen Sinne also die Sittenwidrigkeit u.ä.) anfängt und was kein Unfug ist.
Ich glaube, dass hier der Kreditnehmer nicht kreditwürdig war und der Kreditgeber dies nutzen wollte. ME Pech inne Verlosung für den Kreditgeber.
Danke für alle bisherigen Antworten schonmal.
Könnte B sich auf Paragraph 138,1,BGB berufen?
Unabhängig davon wer das Angebot gemacht hat, wäre es die Ausnutzung einer Notlage oder Unerfahrenheit.
Das wurde doch bereits mit ja beantwortet
An der Stelle von B würde ich zumindest noch 5,83€ nachschieben, das entspricht den Zinsen für die geduldete Überziehung des Dispokredits bei der teuersten Bank.
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