Sofern man in den gesetzlichen Zeitraum fäll, ab dem ein verkürztes Verfahren überhaupt möglich ist, wie kommt in den Genuss?
Reicht es aus wenn man die Verfahrenskosten vor Ablauf der 5-Jahresfrist bezahlt hat oder muss man trotzdem (explizit) einen
Antrag hierfür beim Gericht und/oder dem Treuhänder stellen?
Privatinsolvenz verkürzen auf 5 Jahre
11. September 2017
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Frage vom 11. September 2017 | 14:56
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz verkürzen auf 5 Jahre
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#1
Antwort vom 11. September 2017 | 16:39
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 300 Abs. 1 Satz 2 InsO
:
Hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens berichtigt, entscheidet das Gericht auf seinen Antrag, wenn (..)
Und jetzt?
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