Hallo,
meine Verbraucherinsolvenz befindet sich im Eröffnungsverfahren und mir sind ein paar Dinge unklar.
Ich bin Alleinerziehend mit 3 Kindern und arbeite in Teilzeit. Ich liege unter dem Freibetrag. Mein P-Konto hat einen anderen Freibetrag. Dieser wird, sobald das neue UVG durch ist, dauerhaft überschritten. Jedoch ist der Unterhalt für die Kinder ja nicht pfändbar. Muss ich dann den Betrag, der die Grenze des Freibetrages übersteigt, mir aber zusteht, jeden Monat von der Insolvenzverwalterin neu freigeben lassen?
Zudem erhalte ich in den nächsten Tagen eine Stromrückzahlung (muss ja abgeführt werden) und danach noch das Kindergeld. Es wird auch der Freibetrag überstiegen. Jetzt habe ich mehrere Varianten gelesen. Ich soll zur Bank oder zum Gericht oder zur Insolvenzverwalterin. Wer ist mein Ansprechpartner ...gibt es irgendwo Vordrucke?
Und wie lange kann eine ruhende Kontopfändung auf meinem Konto existieren? Bis zur Restschuldbefreiung? Ich weiss noch nicht einmal genau was "ruhend" heisst. Google gibt nicht viel her.
Vielen Dank!
Privatinsolvenz ruhende Kontopfändung
11. August 2017
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Frage vom 11. August 2017 | 00:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz ruhende Kontopfändung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 11. August 2017 | 09:41
Von
Status: Student (2408 Beiträge, 714x hilfreich)
Hat der IV das Konto freigegeben?
#2
Antwort vom 11. August 2017 | 10:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Ganze wird erst fällig, wenn das Kindergeld eingeht, weil erst dann der Freibetrag überstiegen wird. Sie war aber sehr kurz angebunden, so dass ich die restlichen Fragen nicht klären konnte.
Und jetzt?
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