Privatinsolvenz keine Unterhaltszahlungen mehr

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Silla1973
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Privatinsolvenz keine Unterhaltszahlungen mehr

Hallo,

mein Ex-Mann hat vor zwei Jahren die Privatinsolvenz gestartet, und ist jetzt in der Wohlverhaltensphase.
Der Unterhalt für meinen Sohn aus dieser Ehe ist jetzt (seit Beginn der Wohlverhaltensphase) immer pünktlich beim Jugendamt angekommen, denn ich habe die Beistandschaft beim Jugendamt vor ca. 4 Jahren eingereicht.
Das Jugendamt ist mit in die Privatinsolvenz gegangen weil ca. 6000 Euro Unterhalt angelaufen sind, die ich nie mehr wieder sehen werde.
Jedenfalls ist das Jugendamt Gläubiger in der Privatinsolvenz und jetzt sind wieder 2 Monate kein Unterhalt eingegangen (Dezember 2009 und Januar 2010).
Auf Nachfragen meinerseits, was eigentlich los ist reagiert er nicht.
Was kann ich tun? Wahrscheinlich gar nichts und ich muss mich wieder damit abfinden, das er damit weiter durchkommt, oder?
Liebe Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Nö, jedenfalls nicht wegen der Insolvenz. Aktuelle Unterhaltsschulden fallen nicht in das Insolvenzverfahren, es kann ganz normal vollstreckt werden.
Bei Lohnpfändungen geht die Abtretungserklärung zugunsten des Treuhänders, die zu Beginn des Insolvenzverfahrens unterschrieben werden musste, vor. Alle anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung, Sachpfändung usw.) können normal betrieben werden.
Ob´s was bringt steht in den Sternen.
Ein Unterhaltsgläubiger kann auch mehr Lohn pfänden als ein "normaler" Gläubiger. Das geht aber nur auf Antrag, der an das Gericht zu senden ist (und setzt voraus, dass Dein Ex Arbeit hat).
Kümmert sich das Jugendamt nicht darum? Die sollten das doch wissen.


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silla1973
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Also mein Ex, war das erstemal selbständig und darauf folgte die Privatinsolvenz! Jetzt ist er anscheinend wieder selbständig, weil meistens ist er mit dem LKW in Griechenland oder auf Montage in Österreich, ich hab keinen blasen Schimmer ob er mittlerweile irgendwo angestellt wurde, ob er auf eigene Rechnung arbeitet, noch weiß ich wo er wohnt.
Ich hab beim Jugendamt am Montag nachgefragt was sie machen wenn kein Zahlungseingang kommt, dann bekam ich zur Antwort wie ich mir das vorstelle ich bin nicht die einzige sie habe 340 Fälle zu betreuen und ich soll mich doch einfach melden wenn ich im aktuellen Monat keine Zahlung erhalte, sprich eine Überweisung des Unterhaltes vom Jugendamt an mich (Beistandschaft). Dann würde sie dann eine Zahlungserinnerung an meinen Ex schicken.........
Ich weiß nicht ob Beistandschaft damals die richtige Entscheidung gewesen ist, vielleicht hätte ich auch alles meinem Rechtsanwalt übergeben sollen !? Vielleicht wären wir dann jetzt nicht mit tausenden von Euro in der Privatinsolvenz als Gläubiger dabei......

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derpriester
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist natürlich schlimm.

Wenn Dein Ex-Mann in Privatinsolvenz ist, hat er während der sog. Wohlverhaltensphase Obliegenheiten zu erfüllen. Kommt er dem nicht nach, so kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden! Das setzt den Antrag eines Insolvenzgläubigers voraus!

Zu den Obliegenheiten gehört u.a.

Der Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Hat keinen Job, so muss er sich nachweislich um eine Tätigkeit bemühen. Darüber muss er auf Verlangen des Gerichts oder auch des Treuhänders Auskunft erteilen.
Dazu gehört auch, dass er dem Gericht bzw. dem Treuhänder bei Wohnsitzveränderungen seinen aktuellen Wohnsitz mitteilt.

Verletzt er diese Obliegenheiten, so kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden.

Mein Rat: Konsultiere einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familien- und/oder Insolvecht.





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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Dazu eine Frage. Meiner Partnerin droht das Gleiche. Ihr Exmann kann den notwenidgen Unterhalt nicht mehr bezahlen. Dazu haben beid einen gemeinsamen Kredit laufen. nun sagt er das er in die Privatinsolvenz gehen will. Die Rechtsanwältin meiner Partnerin hofft in diesem Fall die noch auststehende Summe bei der entsprechenden Bank teilen zu können, sodaß meine Partnerin Ihre Hälfte bezahlt und nicht in die privatinsolvenz muß. Sie hat drei kleinere Kinder und lebt entsprechen von Hartz IV und Unterhaltsvorschuß.
Was aber passiert mit dem Unterhalt für die Kinder bzw. dem Unterhaltsvorschuß der bezahlt wird? Wenn, sagen wir mal er zum 1.7 sein Verfahren eröffnet. Die Zahlungen oder auch nicht Zahlungen danach bleiben doch unberührt, oder. Das würde ja heißen er hätte einen Teil schulden los, und häuft über die Jahre der privatinsolvenz wieder neue an? Kann ein Gläubiger der Privatinsolvens widersprechen?

Mfg


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo.
Wenn ich das richtig verstanden habe, machst du dir darüber sorgen das Unterhaltszahlungen vom Ex-Mann durch eine Privatinsolvenz verloren gehen.

Dazu möchte ich sagen, das Kindesunterhalt NIE in eine Privatinsolvenz laufen wird.
Diese Schulden bleiben! Es geht sogar soweit, das sobald es um Pfändungen geht immer erst die Unterhaltsschulden abbezahlt werden.

Ich spreche aus Erfahrung, da ich selbst noch in der Privatinsolvenz bin und unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn bin.Da ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit nicht in der Lage bin den Unterhalt zu zahlen, häuft sich jeden Monat der Unterhaltsbetrag.

Das ein Unterhaltspflichtiger meint, das er Unterhaltsschulden durch eine Privatinsolvenz los wird hat er sich schwer getäuscht!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
geduld
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo,

betrifft das nur die Unterhaltszahlungen für Kinder oder auch die Unterhaltszahlung für die Frau????

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.07.2015 11:46:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Silla1973

Ich bin in der gleichen Situation.Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 15jährigen Sohn. Der Kindsvater ist seit Nov 2014 im Insolvenzverfahren. Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass es die bis dahin offenen Unterhaltszahlungen dem Insolvenzverwalter mitgeteilt hat. Im Jan 2015 hat der Kindsvater wieder begonnen zu arbeiten, zahlte 5 Monate und dann wieder nicht. Auf meine Anfrage beim Jugendamt, wurde mir mitgeteilt, dass es keine Auskunftspflicht mir gegenüber hat. Ich habe vom Jugendamt nie eine Kopie dieses Schreibens an den Insolvenzverwalter erhalten, kann nicht sagen wo der Kindsvater nun beschäftigt ist und befürchte auf den mittlerweile an die 6000 Euro nicht gezahlten Unterhalt sitzen zu bleiben. Kann mir ein Anwalt für Insolvenz und Familienrecht weiterhelfen?

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Warum holt man einen 5 Jahre alten Thread hervor? Silva wird sicherlich nicht mehr antworten.

4x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest-12326.07.2015 11:46:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für den unfreundlichen Empfang hier, werde mich wieder abmelden. Zufrieden?




3x Hilfreiche Antwort

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