Hallo,
ich bitte um einen kurzen Rat. Ich bin seit einigen Wochen geschieden und habe eine notarielle Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Ex-Frau - nämlich 3/7 des jetzigen Nettoeinkommens. Die notarielle Verpflichtung beruht darauif, daß die Scheidung aus Koste- und Zeitgründen im Heimatland meiner Ex-Frau durchgeführt wurde. Das Anerkennungsverfahren hier läuft noch.
Nun zu meiner Frage: Bedingt durch diverse Kreditverträge, etc. haben sich enorme Schulden angehäuft. Diese kann ich nicht mehr zahlen, da ich ja eine Unterhaltsverpflichtung habe. Da es ja auch keinen rückständigen Unterhalt gibt, sollte die laufende monatliche Verpflichtung ja vorrangig sein.
Wie sieht es aus -. wier ist der Ablauf bei einer Privatinsolvenz
im Ausland - sprich, wie ist die genaue Reihenfolge?
Wäre ntt wenn mir jemand hier helfen kann - in Bezug, wann man den Wohnsitz ins Ausland verlegen sollte, welche Schritte dafür hier notwendig sind (z.B. Abmeldung Gemeinde), etc.....
Werden durch diese Abmeldung nicht auch die entsprechenden Kreditgeber informiert? Wie ist dann dort eine Insolvenz mgölich, wenn ich vor Antragstellung erst einige Monate dort wohnen muss?
Ich würde mich bedanken wenn mir hier jemand entsprechende Informationen zur Verfügung stellen könnte/würde - gerne auch mit einem terminlichen Beispielplan, was in welcher Reihenfolge zu erledigen wäre.
Danke und viele Grüße
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Privatinsolvenz im Ausland
3. März 2010
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Frage vom 3. März 2010 | 17:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz im Ausland
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#1
Antwort vom 3. März 2010 | 19:46
Von
Status: Praktikant (899 Beiträge, 402x hilfreich)
Nach meinem Kenntnisstand ist es sogar in einigen EU Ländern wie Franreich einfacher als in Deutschland, ein Insolvenzverfahren durchzuführen und seine Schulden los zu werden. In Frankreich dauert alles nur 3 Jahre in Deutschland 7. Die genauen Bedingungen weiß ich leider nicht.
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