Privatinsolvenz England

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
paul_m
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz England

Hallo! Ich habe im Internet die Seite www.privatinsolvenz-england.com gefunden. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema oder gar mit diesem Anbieter? Er scheint wesentlich günstiger zu sein als die meisten anderen und auch einen anderen Zugang zu haben. Allerdings bin ich noch immer etwas unsicher bei all den Anbietern. Wie kann ich da einen seriösen Anbieter finden? Danke! Paul

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go412547-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Finger weg, zu teuer und nicht so seriös.

Babsi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paul_m
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag! Vielen Dank für Ihre Hilfe. Könnten Sie die Antwort bitte begründen? Haben Sie Erfahrungen mit dieser Firma gemacht? Kennen Sie Alternativen? Können Sie mir sagen, wer den Service günstiger anbietet - und vor allem zuverlässig? Danke, Paul

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

wirklich zuverlässig bekommen Sie Schulden in Deutschland mit Durchlaufen des Insolvenzverfahrens nach der deutschen Insolvenzordnung weg. Alles andere kann Ihnen später um die Ohren fliegen - es sei denn, Sie verlegen Ihren Wohnort tatsächlich (und nicht nur fingiert!) nach UK und bleiben nach Erteilung der RSB auch dort. Alles andere kann Ihnen als rechtsmissbräuchlich ausgelegt werden, siehe auch Art. 26 EuInsVO (sog. ordre public).

Egal, ob über die von Ihnen genannte Seite oder eine vergleichbare andere zu diesem Thema - wenn Sie nicht vorhaben, langfristig in GB zu bleiben, sollten Sie tunlichst die Finger von einer UK-Insolvenz lassen!

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go412547-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja haben wir. Wie kann ich Sie erreichen? Habe eine Alternative.

Babsi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von go412547-73):
Ja haben wir. Wie kann ich Sie erreichen? Habe eine Alternative.
Babsi

Und warum haben Sie Vorbehalte, diese "Alternative" hier offenzulegen? Stinkt von vorn bis hinten nach Betrug, sorry!

-- Editiert von Krypton am 11.01.2016 16:20

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
paul_m
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Krypton!
Vielen Dank für diesen Hinweis. Meiner Kenntnis nach ist es ausreichend, wenn ich mindestens 6, besser 12 Monate vor Insolvenzbeantragung in England ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis annehme, eine Wohnung anmiete und keine Zweifel aufkommen lasse, dass ich diese Wohnung genutzt habe und meine Arbeitsleistung erbracht habe. Ein Nährverhältnis zu Arbeitgeber oder zum Vermieter ist dringend zu vermeiden. Nach Eröffnung der Insolvenz ist es den Briten grundsätzlich egal, was ich mache. Im Zweifelsfall liefere ich aber mit einer zu frühen Rückkehr in mein Heimatland den Gläubigern, die meine Insolvenz anfechten wollen, passende Munition. Hier kommt es auf die Einzelfallbetrachtung an. Wenn ich allerdings 3 Monate nach meiner Discharge ein Arbeitsverhältnis in Eindhoven annehme und meine Familie in Düsseldorf regelmäßig besuche und auch zu alten Freunden in Düsseldorf meinen Kontakt pflege, kann man mir aus meiner Sicht hieraus keinen Strick drehen.
Wenn Sie das anders sehen, bin ich für Ihren Hinweis sehr dankbar!
Paul

Zitat (von go412547-73):
Ja haben wir. Wie kann ich Sie erreichen? Habe eine Alternative.
Babsi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
paul_m
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Krypton!
Vielen Dank für diesen Hinweis. Meiner Kenntnis nach ist es ausreichend, wenn ich mindestens 6, besser 12 Monate vor Insolvenzbeantragung in England ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis annehme, eine Wohnung anmiete und keine Zweifel aufkommen lasse, dass ich diese Wohnung genutzt habe und meine Arbeitsleistung erbracht habe. Ein Nährverhältnis zu Arbeitgeber oder zum Vermieter ist dringend zu vermeiden. Nach Eröffnung der Insolvenz ist es den Briten grundsätzlich egal, was ich mache. Im Zweifelsfall liefere ich aber mit einer zu frühen Rückkehr in mein Heimatland den Gläubigern, die meine Insolvenz anfechten wollen, passende Munition. Hier kommt es auf die Einzelfallbetrachtung an. Wenn ich allerdings 3 Monate nach meiner Discharge ein Arbeitsverhältnis in Eindhoven annehme und meine Familie in Düsseldorf regelmäßig besuche und auch zu alten Freunden in Düsseldorf meinen Kontakt pflege, kann man mir aus meiner Sicht hieraus keinen Strick drehen.
Wenn Sie das anders sehen, bin ich für Ihren Hinweis sehr dankbar!
Paul

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo Paul,

in der von Ihnen jetzt konkret geschilderten Situation werden Sie meines Erachtens keine Probleme bekommen. Allerdings muss ich dann auch fragen, wozu Sie zweifelhafte Seiten im Internet für Ihre Zwecke brauchen. Die dortigen Verantwortlichen deichseln in aller Regel einen Pseudowohnsitz in UK, während der Schuldner weiterhin im Land bleibt. Und genau solche Situationen würden ziemlich sicher unter die Ordre-Public-Regel fallen. Mit der RSB wäre es dann Essig. Man hätte viel Geld (das man eigentlich ohnehin nicht hat) investiert und wäre keinen Schritt weiter als mit einer deutschen Insolvenz. Im Gegenteil, man hätte auch noch unnötig Zeit verplempert.

Und deswegen halte ich auch das, was Babsi Ihnen hier anbietet, wenigstens für zweifelhaft, zumal sie das im Geheimen über PN machen möchte. Wenn sie einen angeblich so heißen Tipp für Sie hat, dann kann sie den doch hier offenlegen - es sei denn natürlich, sie hat Bedenken, die Experten hier könnten ihre ach so tolle Alternative als Beutelschneiderei entlarven oder anderweitig in der Luft zerreißen...

Ihnen alles Gute bei Ihrem Vorhaben.

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ricasmum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe persoenliche Erfahrung mit einer England-Insolvenz. Wenn Du einigermassen Englisch sprichst und wirklch nach England uebersiedelst (also nicht nur als Fake), brauchst Du keine teure auslaendische (deutsche) Agentur.

Als ich mich mit der Frage beschaeftigte, fiel mir ein, dass Englaender doch auch insolvent werden, und Berater brauchen. Wie erwartet gibt es hier viele Anbieter zu voellig zivilen Saetzen, die z. T. auch Erfahrung mit europaeischen Klienten haben. Wenn man einen guten lokalen Berater hat, ist das voellig ausreichend.

Der Richter prueft nur, ob englisches Recht anwendbar ist, keine moralischen oder sonstigen Gesichtspunkte. Auch die Hoehe der Schulden ist egal. Englisches Recht ist anwendbar, wenn Du ohne Zweifel 6 Monate in England gewohnt hast.

Wohnung etc. findet sich mit ewas Eigeninitiative leicht. Es gibt auch keine besonders "guten" oder "schlechten" Gerichte. Ich persoenlich wuerde Orte meiden, wo zu viele Auslaender Insolvenz machen.

Fahrplan:

Du musst nachweislich ab mind. 6 Monate vor Antragstellung einen englischen Wohnsitz nachweisen, und dort auch wirklich wohnen. Hier ist eigentlich der einzige Punkt, wo Du ansonsten angreifbar bist.


In England gibt es sowohl kostenlose als auch gewerblche Schuldenberater, die Dich bei der Vorbereitung und Erstellung der Antraege beraten. Ich empfehle hier den gewerblichen Profi - meiner hat fuer eine Pauschale von 350 £ wirklich ALLES fuer mich erstellt, umfangreich beraten, vor, waehrend und nach der Insolvenz. Das war gut investiertes Geld, und ich wuerde es immer wieder machen. Der professionelle Berater ist nur Dir gegenueber verantwortlich, er plappert also keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter.

Das erlaubte verfuegbare Einkommen ist ueblicherweise signifikant hoeher als in D - und Du kannst theoretisch 1 Tag nach Eroeffnung des Verfahrens nach Deutschland zurueck. Nach 12 Monaten erfolgt automatisch die Restschuldbefreiung (nur bei Betrug oder krassen Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen kann diese verwehrt werden).

Die Zusammenarbeit mit dem Insovenzverwalter ist von der Restschuldbefreiung unabhaengig. Du musst waehrend der Insolvenz uebrigens nur so viel verdienen, wie es Dir angenehm ist. Es gibt keine Mindestquote.

Eine Englandinsolvenz wird in der deutschen Schufa ueblicherweise nicht berichtet.

Eine Englandinsolvenz hat noch erhebliche andere Vorteile. Gib mir Deine Email, ich helfe gern weiter.

Die Wohnsitzverlegng nach England ist im Rahmen der Europaeischen Bewegungsfreiheit voellig legal (und kein fauler Trick). Es entspricht der Firmen- bzw. Wohnsitzverlegung aus steuerlichen Gruenden. Was den Grossunternehmen Recht ist, sollte dem kleinen Mann / der kleinen Frau nur billig sein duerfen. Beides ist hoechstrichterlich wiederholt bestaetigt worden.

Zu erwartende Kosten:

6 Monate Wohnung und Lebenshaltung in England: je nach Anspruch mind. 6000 £ / 8000 Euro
Gerichtskosten: ca. 900 €
Beraterkosten vor Ort (optionsl, empfohlen) ca. 350 £ / 450 €





1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb491670-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das hört sich spannend an.
Ich bin aktuell mit einem der einschlägigen Berater aus Deutschland in Kontakt. (10.000 -Euro).
Er scheint seriös, aber der Preisunterschied zu Deiner Erfahrung macht mich neugierig.

Vielleicht können wir mal Kontakt aufnehmen und später telefonieren: Meine Email: *************

Lieben Gruß auf die Insel!

-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 21:14

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen