Hallo Forum,
ich lebe seit 2002 in Deutschland weil ich Kinder mit einem nun verstorbenen deutschen Mann habe. Weil die Kinder erwachsen sind wurde mir ein humanitärer Aufenthaltstitel §25 Abs 4 S. 2 verliehen. Erstmal 3 Jahre, dann muß ich verlängern. Ich möchte mich einbürgern lassen. Das kann ich nach 5 Jahren machen, wenn ich eine Niederlassungserlaubnis beantrage. Mein Problem ist nun das ich seit Jahren einen Schuldenberg vor mir her schiebe der im Moment zwar kleiner wird, wenn die Zinsen jedoch wieder rauf gehen, dann wird es mir unmöglich sein die Schulden zu tilgen. Beeinflusst eine Privatinsolvenz die Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnis oder die Erteilung der NE oder die Einbürgerung negativ?
Vielen Dank
Rerai
Privatinsolvenz: Auswirkungen auf Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung
14. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2017 | 00:11
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 10x hilfreich)
Privatinsolvenz: Auswirkungen auf Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten