Privater Verzicht für einen Firmenwagen steuerlich geltend machen

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Verzicht für einen Firmenwagen steuerlich geltend machen

Hallo,

auf der Seite: https://www.haufe.de/personal/entgelt/zuzahlungen-mindern-geldwerten-vorteil_78_176892.html habe ich generell folgendes gelesen: "Zahlt ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung des Firmenwagens ein Nutzungsentgelt, mindert dies den zu versteuernden geldwerten Vorteil" bzw. siehe Seite.

Was bedeutet das jetzt konkret. Wenn vertraglich festgelegt ist, dass der Arbeitnehmer anrecht auf einen Firmenwagen hat, wenn er auf den Betrag X (z.B. 200 Euro) pro Monat verzichtet, kann dieser vom geldwerten Vorteil abgezogen werden?

Beispielrechnung. Geldwerter Vorteil beträgt 500 Euro, dann wäre der zu versteuernde Betrag 500 - 200 = 300?
Oder müssen noch irgendwelche andere Bedingungen erfüllt werden?

Besten Dank.

-- Editier von blackhawk3000 am 14.08.2017 08:46

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn der Mitarbeiter auf 200 Euro monatlich verzichtet, vermindert sich sein zu versteuerndes Einkommen entsprechend. Der geldwerte Vorteil bleibt in voller Höhe bestehen.

Die zitierte Regelung gilt, wenn der Mitarbeiter die 200 Euro an den AG zahlt für die Privatnutzung des Fahrzeugs.

Zu versteuern ist in beiden Fällen gleichviel.

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#2
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke, nur um sichr zu gehen.

Wenn der Mietarbeiter von seinem Nettolohn 200 Euro bezhalt, dann kann er diesen vom geldwerten Vorteil abziehen. Ansonsten nicht?

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nein, aber wenn er stattdessen 200 Euro weniger Gehalt bekommt zahlt er ja ebenfalls für diesen Betrag keine Steuern.

Der geldwerte Vorteil wird auch nicht anders versteuert als das normale Einkommen. Ob man sein Gehalt um 200 Euro mindert oder dem AG 200 Euro zahlt für die Privatnutzung des Fahrzeugs, das zu versteuernde Einkommen ist am Ende gleich.

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#4
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das stimmt.

Ich hatte es nur so verstanden, wenn ich 300 Euro auf meinen Brutto Lohn verzichte. für einen Firmenwagen, kann ich diese noch vom geldwerten Vorteil abziehen, da ich ja schon einen Teil in eigenleistung gehe, für den Firmenwagen.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nein, das Geld wird entweder vom Lohn abgezogen oder vom geldwerten Vorteil, nicht beides.

Wenn man mit dem Arbeitgeber eine Lohnsenkung vereinbart, um im Gegenzug einen Firmenwagen zur Privatnutzung zu bekommen, ist das eine Sache zwischen AG und AN. Das Finanzamt interessiert nicht, warum der Lohn gesenkt wurde. Zu versteuern ist dann immer der (niedrigere) Lohn plus der geldwerte Vorteil.

Vom geldwerten Vorteil abgezogen werden nur Zahlungen an den AG für die Privatnutzung des Fahrzeugs. Nachdem solche aus dem Nettoeinkommen erfolgen, wie Sie selbst geschrieben haben, ist die Variante mit der Lohnsenkung vermutlich insgesamt steuerlich günstiger.

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#6
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Super. Besten Dank.

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