Hallo! Folgendes Problem:
Ich habe ein Objekt über ebay Kleinanzeigen kaufen wollen. Ich bin wie vereinbart hin gefahren und musste feststellen, dass zum einen das schwere Objekt im 3. Stock ist (ohne aufzug) und zum anderen gar nicht ins Auto passt. Ein transporter etc übersteigt weit den Kaufpreis (30€). Ich habe dem Verkäufer freundlicher Weise das Geld bar da gelassen (Zeugen vorhanden).
Jetzt möchte ich gerne aus dem unvollständigen Kaufvertrag zurück treten und das Geld zurück. Der Verkäufer weigert sich! Was kann ich tun?
Lg
Privater Kaufvertrag Rücktritt
24. Oktober 2017
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Frage vom 24. Oktober 2017 | 17:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Kaufvertrag Rücktritt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 18:47
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Wenn der VK sich weigert, dan kannst du nichts machen! DU MUSST das Teil sogar abholen, wie du das machst ist dan ganz alleine dein Problem.Zitat:er Verkäufer weigert sich! Was kann ich tun?
Du kannst ja fragen, ob der VK gegen eine etwas geringere Zahlung den Kauf rückgängig machen würde, oder biete ihm irgendwas an, wie du willst...
#2
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119651 Beiträge, 39758x hilfreich)
Die 30 EUR stehen gemäß der vertraglichen Vereinbarung dem Verkäufer zu.
Man kann froh sein, das dieser sich offenbar nicht noch überlegt hat auf Abholung zu bestehen bzw. die Kosten der Entsorgung zu fordern.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 20:24
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Allein von deiner Beschreibung wäre eine Anfechtung wegen Irrtum denkbar. Dabei machst du dich aber schadensersatzpflichtig, sollte ein Schaden dadurch entstehen. Ein weiteres Problem ist, dass du nun klagen müsstest. Das macht angesichts dieser Umstände wenig Sinn
#4
Antwort vom 24. Oktober 2017 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Allein von deiner Beschreibung wäre eine Anfechtung wegen Irrtum denkbar.
Das sehe ich nicht so. Das Geld wurde übergeben, nachdem man das Objekt gesehen hatte.
#5
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 08:10
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Ich weiß, worauf du hinaus willst. Das schließt aber für mich aber eine Anfechtung nicht aus
#6
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 09:11
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Anfechten kann man immer. Hier sehe ich aber keine Erfolgsaussichten. Verträge sind einzuhalten.ZitatDas schließt aber für mich aber eine Anfechtung nicht aus :
Den Kaufgegenstand schleunigst abholen.ZitatWas kann ich tun? :
Und jetzt?
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