Hallo!
Ich erfinde mal folgenden Fall:
Ein Elektriker repariert einem Bekannten die Waschmaschine. Die benötigten Teile bekommt er etwas billiger im Einkauf (Großhandel).
Als Entlohnung wird ausgemacht, dass der Bekannte dem Elektriker den "normalen" Preis der Ersatzteile bezahlt (also was diese normalerweise für Endkunden kosten) und zusätzlich noch eine "Aufwandsentschädigung" von ein paar Euro für den Transport der Maschine, Besorgung der Ersatzteile, usw.(Benzinkosten)
Ein "Arbeitslohn" im eigentlichen Sinne wird nicht bezahlt.
Nun geht die Maschine nach ein paar Wochen erneut kaputt!
Hat der bekannte gegenüber dem Elektriker irgendwelche Ansprüche (Gewährleistung)?
Bin mal gespannt auf die Antworten - Danke schon mal!
Gruß!
Private Reparatur - Gewährleistung?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Entschuldigung, der Handwerker arbeitet für "nothing", die Teile sind noch aus dem Großhandel und zu guter Letzt soll der Handwerker noch haftbar gemacht werden für einen "Freundschaftsdienst", ist aus meiner Sicht schon ziemlich dreist.
Hallo nochmal.
Klar, dreist ist das schon - aber was ist "rechtens"??
Hat der "Auftraggeber" nun ein Recht zur wiederholten Fehlerbeseitigung?
Gruß,
Wassermaxe
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
.....hier liegt doch ganz klar Schwarzarbeit vor. Denn die Entlohnung liegt ja vor.
Und nun setzt mal Gewährleistung bei Schwarzarbeit durch, das wird für beide Seiten ein Eigentor.
mfg
Hallo "belle".
Wieso liegt denn hier eine Entlohnung vor??
Der "Auftraggeber" bezahlt nur den Preis, den er ohnehin für die Teile im "normalen" Handel bezahlt hätte (von den Prozenten, die der Elektriker bekommt weiß er ja nichts) und der Rest sind ganz korrekt abgerechnet nur die Kosten für´s Benzin. Davon abgesehen, hat der Elektriker diese ja nichtmal verlangt - es war ein freiwilliges Zugeständnis des Bekannten, eine Art "Trinkgeld".
Für mich sieht das nicht nach Entlohnung aus, um ehrlich zu sein!
Aber davon jetzt angesehen - hat er eine Recht auf Gewährleistung oder nicht?
Klar, im Zweifelsfall müsste sich der Bekannte evtl. selbst anzeigen...
Gruß,
Wassermaxe
Es stellt sich die Frage, ob ein einvernehmlicher Werkvertrag entstanden ist.
Dies würde, wenn der Fall gerichtsanhängig wird, durch ein Zivilgericht geprüft werden. Der Kläger muss dies nachweisen...
Sollte dieser Nachweis gelingen, muss der Auftraggeber nachweisen, dass er dem Elektriker die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat. Weiterhin ist (im Zweifelsfall durch ein Sachverständigengutachten) zu prüfen, ob der jetzt an der Waschmaschine aufgetretene Fehler überhaupt im Zusammenhang mit dem ursprünglich behobenen Fehler steht, insbesondere unter Anbetracht der Tatsache, dass das Gerät nach der Reparatur unbestritten einige Wochen funktioniert hat.
Na denn viel Spaß beim Durchsetzen dieser "Gewährleistungsansprüche"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten