Private Reparatur - Gewährleistung?

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)
Private Reparatur - Gewährleistung?

Hallo!
Ich erfinde mal folgenden Fall:
Ein Elektriker repariert einem Bekannten die Waschmaschine. Die benötigten Teile bekommt er etwas billiger im Einkauf (Großhandel).
Als Entlohnung wird ausgemacht, dass der Bekannte dem Elektriker den "normalen" Preis der Ersatzteile bezahlt (also was diese normalerweise für Endkunden kosten) und zusätzlich noch eine "Aufwandsentschädigung" von ein paar Euro für den Transport der Maschine, Besorgung der Ersatzteile, usw.(Benzinkosten)
Ein "Arbeitslohn" im eigentlichen Sinne wird nicht bezahlt.
Nun geht die Maschine nach ein paar Wochen erneut kaputt!
Hat der bekannte gegenüber dem Elektriker irgendwelche Ansprüche (Gewährleistung)?

Bin mal gespannt auf die Antworten - Danke schon mal!
Gruß!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Entschuldigung, der Handwerker arbeitet für "nothing", die Teile sind noch aus dem Großhandel und zu guter Letzt soll der Handwerker noch haftbar gemacht werden für einen "Freundschaftsdienst", ist aus meiner Sicht schon ziemlich dreist.

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#2
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo nochmal.
Klar, dreist ist das schon - aber was ist "rechtens"??
Hat der "Auftraggeber" nun ein Recht zur wiederholten Fehlerbeseitigung?
Gruß,
Wassermaxe

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

.....hier liegt doch ganz klar Schwarzarbeit vor. Denn die Entlohnung liegt ja vor.

Und nun setzt mal Gewährleistung bei Schwarzarbeit durch, das wird für beide Seiten ein Eigentor.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo "belle".
Wieso liegt denn hier eine Entlohnung vor??
Der "Auftraggeber" bezahlt nur den Preis, den er ohnehin für die Teile im "normalen" Handel bezahlt hätte (von den Prozenten, die der Elektriker bekommt weiß er ja nichts) und der Rest sind ganz korrekt abgerechnet nur die Kosten für´s Benzin. Davon abgesehen, hat der Elektriker diese ja nichtmal verlangt - es war ein freiwilliges Zugeständnis des Bekannten, eine Art "Trinkgeld".
Für mich sieht das nicht nach Entlohnung aus, um ehrlich zu sein!
Aber davon jetzt angesehen - hat er eine Recht auf Gewährleistung oder nicht?
Klar, im Zweifelsfall müsste sich der Bekannte evtl. selbst anzeigen...

Gruß,
Wassermaxe

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Es stellt sich die Frage, ob ein einvernehmlicher Werkvertrag entstanden ist.
Dies würde, wenn der Fall gerichtsanhängig wird, durch ein Zivilgericht geprüft werden. Der Kläger muss dies nachweisen...
Sollte dieser Nachweis gelingen, muss der Auftraggeber nachweisen, dass er dem Elektriker die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat. Weiterhin ist (im Zweifelsfall durch ein Sachverständigengutachten) zu prüfen, ob der jetzt an der Waschmaschine aufgetretene Fehler überhaupt im Zusammenhang mit dem ursprünglich behobenen Fehler steht, insbesondere unter Anbetracht der Tatsache, dass das Gerät nach der Reparatur unbestritten einige Wochen funktioniert hat.
Na denn viel Spaß beim Durchsetzen dieser "Gewährleistungsansprüche"

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