Private Internetnutzung am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Nutzung, Internet, Arbeitsplatz
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Darf man am Arbeitsplatz den Internetzugang für privates Surfen benutzen?Diese Frage hat in der letzten Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen, da die Mehrzahl der Arbeitsplätze über einen Internetanschluss verfügt.

Dazu gibt es nunmehr eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Das Gericht gab einem Arbeitgeber Recht, der einem Arbeitnehmer gekündigt hatte, weil von einem nicht ausschließlich von ihm genutzten Computer häufig Internet-Seiten mit pornografischem Inhalt aufgerufen und davon Bilddateien herunter geladen worden waren. Auch wenn die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich untersagt sei, so das BAG, könne sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zu einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Dazu sei auch keine vorherige Abmahnung erforderlich.

Von einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist daher dringend abzuraten. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber die Nutzung ausdrücklich untersagt hat, was rechtlich gut beratene Arbeitgeber heute ohnehin tun.

Ulrike Hinrichs. MBA
RECHTSANWÄLTN. MEDIATORIN

Crellestraße 19/20
10827 Berlin

Tel. 030 7676 5195
Fax. 030 7676 8994

Info@verhandlungsraum.de
www.verhandlungsraum.de