Privat mahnen oder direkt gerichtl. Mahnbescheid?

2. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Montana123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Privat mahnen oder direkt gerichtl. Mahnbescheid?

Hallo!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :)
Folgendes: Ich habe beim Umzug eine Halteverbotszone errichten lassen (10 Tage vor dem Umzug) und musste ein Auto abschleppen lassen - die 155 Euro musste ich vorstrecken. Der Halter konnte von der Polizei nicht erreicht werden, da er in einer anderen Stadt wohnt (und offensichtlich nicht daheim war, sondern in meiner Stadt zu Besuch war). Er hat sich den ganzen Tag nicht blicken lassen. Ich habe ihm dann ein paar Tage später einen Brief geschrieben: Genehmigung, Rechnung des Abschleppers, Höhe der Kosten, Kontakt- und Kontodaten und einen Termin zur Zahlung. Alles per Einschreiben verschickt. Das ist nun 3 Wochen her.

Wie muss ich nun weiter vorgehen:
- Muss ich noch eine Mahnung schreiben (gilt die Überschreitung des in der Rechnung festgesetzten Termins schon als Verzug?) oder kann ich direkt "ans Eingemachte" gehen?
- Sollte ich zum Anwalt gehen und alles erledigen lassen? Oder lieber einen Mahnbescheid selbst ausfüllen bzw. über dieses Onlineformular und ans Gericht schicken?
- Ich würde es ja lieber durch einen Anwalt machen lassen, damit ich nichts falsch mache: Aber kann ich diese Kosten dem Mann dann auch in Rechnung stellen? Oder nur die Gebühren für den gerichtl. Mahnbescheid, da der Anwalt "Luxus" für mich ist?

Vielen lieben Dank!
Montana

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Du hast doch das Auto als Pfand - oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Montana123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, leider habe ich das Auto nicht selbst abgeschleppt und einbehalten :grins:

Aber mal ehrlich: Ich möchte das vorgestreckte Geld gerne wieder und habe der Person schon länger Zeit gegeben. Nun will ich auch nicht ewig Mahnungen verschicken usw., nur falls es nötig ist... ansonsten würde ich gerne einen Schritt weiter gehen, aber weiß nicht, was ich das am besten machen soll.

Grüße!

-- Editiert Montana123 am 02.10.2012 14:30

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Ich würde noch einmal per Einschreiben mahnen. Dicke Überschrift: Letzte Mahnung. Zwei bis drei Wochen Frist. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Mahnbescheid.

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#4
 Von 
Montana123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, das werde ich wohl so machen... dann bin ich auf der sicheren Seite, hoffe ich.
Und danach zum Anwalt oder selbst das Formular ausfüllen? Ich hab mit sowas noch keine Erfahrung...

LG!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du solltest, wie Heinz Dieter vorschlägt, mindestens einmal eine Mahnung verschicken. Damit er nicht hinterher sagen kann, du hättest ja nie angemahnt. Nur eine Zahlungsfrist zu nennen, reicht in aller Regel nicht aus.

Beim Abschleppen hast du leichtes Spiel, da das alles vernünftig und beweiskräftig dokumentiert ist. Du selbst hast ja nicht abschleppen lassen sondern die Polizei hat den Abschleppdienst beauftragt.

Insofern würde ich, wenn nach der Mahnung immer noch nichts passiert, direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid losschicken. Das würde ich in der Mahnung auch so ankündigen und ankpndigen, dass du bei Widerspruch des Mahnbescheides die Forderung gerichtlich einklagst.

Dann beim Mahnbescheid ankreuzen, dass das Verfahren bei Widerspruch automatisch eröffnet werden soll.

Inhaltlich hast du bei Parksündern leichtes Spiel. Und alle gängigen Ausreden (ich war nur 5 Minuten weg) ziehen wegen der Versuche der Polizei, ihn irgendwo aufzutreiben, nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Montana123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank!
Tatsächlich war es so, dass ich den Abschleppdienst rufen musste, die Polizei war nicht sonderlich hilfsbereit... aber das dürfte ja nichts an der Sache ändern, weil es trotzdem über die Polizei lief und sie mir sagten, wen ich anrufen soll.
Offensichtlich hat der Mann kein Interesse daran zu bezahlen: Ich hatte einen Zettel ans Halteverbotsschild geklebt, wo er mich erreichen kann - der Zettel war irgendwann im Müll. Auf den Brief hat er nicht geantwortet und eben auch nicht gezahlt... da ist die Mahnung dann nur Formsache ;) Ich frag mich, wie er an sein Auto gekommen ist (oder sucht er immer noch? hehe), das wurde wirklich weeeiiit weg abgestellt.

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wichtig ist, dass die Polizei es dokumentiert hat und das wird sich bestimmt getan haben bzw. dazu sind sie letzlich verpflichtet...

In aller Regel wird er spätestens wenn er sein Auto sucht die Polizei anrufen und die wird entweder sofort wissen, was los ist oder zuerst Abschleppdienste anrufen.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Montana123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich bin's wieder :-D

Als ich gestern das Schreiben aufgesetzt habe, kamen nochmal ein paar kleinere Fragen zum Ablauf:
- Den ersten Brief habe ich ja schon als Einschreiben (nicht Einwurf) verschickt und befürchte jetzt, dass der nächste Brief dann nicht angenommen wird (man kann ihn doch abweisen, wenn man ihn nicht will, oder?) - kann ich ihn auch als Einwurf verschicken? Dann kommt er ja auf jeden Fall zumindest an.

- Kann ich in dem Brief schreiben, dass ich ihm für diesen die Portokosten fürs Einschreiben berechne? Habe ja schon das erste Einschreiben und die Kopierkosten der Genehmigung etc. bezahlt - irgendwann reicht's ;-)

- Und eben auch "androhen", dass wenn er jetzt nicht überweist, ich zum Anwalt gehen muss um die Sache regeln zu lassen und IHM die Kosten berechnen DARF (stimmt das so?)?

Vielen Dank!
Montana

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Die Antwort ist in auf alle Fragen "Ja". Um einen gerichtlichen Mahnbescheid einzureichen, braucht man allerdings nun wirklich keinen Anwalt - das kann jeder halbwegs intelligente Mensch allein. Wird dem Mahnbescheid widersprochen, was hier eigentlich keinen Sinn machen würde, aber natürlich trotzdem vorkommen kann, sollte dann in der Tat ein Anwalt mit dem Klageverfahren beauftragt werden. By the way wie stets in solchen Fällen die Warnung: Man kann auch auf den Kosten sitzen bleiben. Die Pfändungsfreigrenze in D liegt bei über 1000 Euro - wer also nicht zahlen will, ist schwer zu belangen. Man kann zwar aus einem vollstreckbaren Titel 30 Jahre lang vollstrecken, aber so richtig schön ist die Aussicht auch nicht, sich damit noch in 10 oder 20 Jahren herumzuplagen.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Montana123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, vielen Dank!
Ok, wenn du so klipp und klar sagst, dass auch ICH das ausfüllen können müsste, dann spare ich mir den Anwalt tatsächlich ;-) Ich bin mir, wie man merkt, in der ganzen Sache sehr unsicher und will da bloß nichts falsch machen.
Bin auch nur arme Studentin und will auf dem Geld nicht sitzen bleiben, ist viel Geld für mich... deshalb hoffe ich, dass der Mensch zahlt und Angst bekommt wegen des Mahnbescheids *g*

Danke nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Viel kannst du nicht falsch machen, solange du keine Kosten erfindest (wie Inkassobüros das machen).
Man sollte auch nicht utopisch hohe Kosten erfinen. 30€ Auslagen für Briefe und Zeugs sind irgendwie unlogisch :)

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