Privat Auto verkauft! Nun Klage wegen Kilometer

8. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
lostnobody
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Privat Auto verkauft! Nun Klage wegen Kilometer

Hallo!


Zu meinem Problem. Vor circa 1 Jahr habe ich mein altes Auto verkauft, da ich mir ein neues zugelegt habe.

Dies geschah an einen jungen Spund, der mit seinem Vater und einen Freund vorfuhr.
Der Freund hat ihn begleitet und eine Probefahrt mit ihm unternommen.
Sie waren von den Fahrzeug komplett begeistert und zahlten die von mir geforderte Summe von 1200 Euro in Bar.

Nun zur eigentlichen Sache... Ich sagte den Käufer damals mehrmals, das ich den nach aktuellen Tacho-Stand verkaufe. Mein genauer Wortlaut war ca. so: " Ich kann dir nicht sagen, ob der Tacho schonmal durchgelaufen ist, oder ob der gewechselt wurde, daher ich kann dir keine Angaben machen ob das der wirkliche Stand ist" mehrmals bemerkte ich noch das ich nicht weiß ob der Tacho schonmal durchgelaiufen ist (daher reset von 0).
Zu diesem Zeitpunkt zeigte der Tacho circa 120.000 Km an.

Im Kaufvertrag steht auch " nach Tacho 120.000km"!


Nach 5 Monaten kam der Anruf

" Ich hab aufgrund eines Zettels im Motorraum herausgefunden das der Wagen schon fast 200.000KM gelaufen ist, ich will mein Geld wieder"

Wohl gemerkt, dieser Anruf kam nach Monaten. Ich sah natürlich nicht ein, ihm mein Geld wiederzugeben, da ich ihn ja nicht wissentlich betrogen habe... Außerdem hab ich ihn mehrmals drauf hingewiesen das ich nicht weiß was der richtige Kilometerstand ist. Das kann übrigens ein Familienangehöriger bezeugen!

Nun, er machte eine Anzeige. Erst kam ein Brief das ich 300 Euro zahlen sollte. Dagegen habe ich nun widerspruch eingelegt und der Fall geht vor Gericht. Der Anwalt hat mir dazu geraten, da ich zwar die 300 Euro wegen des Betruges zahlen kann, aber er nich zivilrechtliche Schritte einleiten könne.

Wie stehen meine Chancen vor Gericht zubestehen?
Wie gesagt ich habe einen Zeugen und im Kaufvertrag steht "Nach Tacho verkauft".
Er hat übrigens auch Zeugen angegeben, die aber noch keine Aussagen gemacht haben.


Vielen Dank!



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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Im Kaufvertrag steht auch " nach Tacho 120.000km"

Dann müßte man dir wohl nachweisen, daß du die tatsächlich viel höhere Laufleistung kanntest und arglistig verschwiegen hast.

Eine *Laufleistung* von 120 tkm hast du ja gerade nicht zugesichert. Dazu gibt es auch schon einschlägige Urteile.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Warum schreibt jemand "nach Tacho 120 000" wenn er erklärt "durchgelaufen". Dann kann er das doch auch gleich hinschreiben, oder erst gar nichts hinschreiben. Das wird wohl kein Richter glauben.

Jetzt will eine der Parteien auch noch einen Zeugen in Messer laufen lassen.

Wieviel Kilometer hatte der Wagen denn durchgelaufen wäre er ja erst bei
999 999. So viel Kilometer habe ich noch nie gesehen.

Welchen Wert hätte man denn erziehlt, bei echten 1 120 000 Kilometer und bei 120 000. Auch das wäre ein Indiez einer Straftat.

K.

-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dass der Tacho einmal durchgelaufen ist und das Fahrzeug damit eine Fahleistung von 1.120.000 km hätte, dürfte aber wohl extrem unwahrscheinlich sein.

Somit kommt nur in Betracht, dass der Tacho ausgetauscht wurde oder manipuliert wurde. Wenn im Motorraum ein Zettel mit der Angabe 200.000 km, dann war das wohl der letzte Ölwechsel. Ein Tausch des Tachos kommt daher auch kaum in Betracht, da dann seit dem letzten Ölwechsel mindestens 120.000 km gefahren worden wären, wohl auch unwahrscheinlich.

Dann bleibt also nur noch, dass der Tacho manipuliert wurde. Das ist jedoch nach § 22b StVG strafbar und mit einer Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug belegt. Anderslautende Urteile stammen aus der Zeit vor Einführung des § 22b StVG zum 17.08.2005.

Gegenüber dem Käufer handelt es sich mindestens um arglistige Täuschung, bei Vorsatz zur Erzielung eines höheren Preises sogar um Betrug. In beiden Fällen bist Du jedenfalls zur Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.

Der Umstand, dass Du betont hast, der Tacho könne durchgelaufen sein oder getauscht worden sein, aber davon wüsstest Du nichts, spricht aus meiner Sicht eher gegen Dich. Wer weist als Verkäufer schon auf so etwas hin, wenn er nicht wenigstens vermutet, dass das passiert sein könnte. Ganz schlechte Karten hast Du, wenn Du das Auto laut Vorbesitzer mit einem Tachostand von mehr als 120.000km gekauft hast oder der Zettel mit der Aufschrift 200.000km aus einer Zeit stammt, in der Du bereits Eigentümer warst. Beide Dinge dürften einfach zu beweisen sein.

Dass der Vorwurf erst 5 Monate nach dem Kauf kommt, spielt übrigens keine Rolle. Allenfalls kann der zu erstattende kaufpreis um eine Nutzungsentschädigung gemindert werden. Weder strafrechtlich noch zivilrechtlich sind hier irgendwelche Dinge verjährt.

Wehren solltest Du Dich hier nur, wenn Du Dir halbwegs sicher bist, dass man Dir die genannten Umstände nicht beweisen kann. Ansonsten kommen zur Geldstrafe, Anwaltskosten des Käufers und Kaufpreiserstattung noch weitere Kosten für Anwalt, sowie Straf- und Zivilprozess auf Dich zu. Deine Zeugen sind dabei aus meiner Sicht bei der Verteidigung gegen die Vorwürfe wenig hilfreich.

Ich gehe jedoch davon aus, dass die Beweislage bereits sehr eindeutig gegen Dich spricht, da man ansonsten keine Geldstrafe gegen Dich verhängt hätte. Wie kann man auch nur so blöd sein, den Tacho zu manipulieren und dann den Zettel vom letzten Ölwechsel hängen lassen. :Bang:

-- Editiert am 08.04.2009 16:41

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nachtrag:
Ein Gerichtsverfahren kann auch dann zu einer höheren Strafe für Dich führen, wenn der Prozess nur aufgrund Deines Einspruches durchgeführt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Im Zweifel ist aber der Ölwechselzettel nur ein Indiz und kein Beweis. Ich hatte auch schon die lustigsten Zahlen auf meinen stehen - in einem Fall hätte das bedeutet, ich hätte in einem Jahr ca. -150 km zurückgelegt.
Meistens fragt die Werkstatt auch "wieviel hat er denn drauf?" und guckt das nicht selber nach.

Ergo müßte im Streitfall erst mal der K beweisen, daß der Wagen schon 200,000 km gelaufen sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

zum tacho.. es gibt auch autos, deren tacho nur bis 99.999 km geht... danach ist er dann durchgelaufen. wenn ich mir hier den kaufpreis anschaue, könnte es sich durchaus um solch ein auto handeln. würde mal auf nenalten ford fiesta tippen.

was dazusteuern kann ich leide rnet... viel erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

zu cdfmi...passt aber nicht, da der TE siehe unten

quote:
Zu diesem Zeitpunkt zeigte der Tacho circa 120.000 Km an.

Im Kaufvertrag steht auch " nach Tacho 120.000km"!


wenn schon, denn schon.....dumm geloffe, für den TE, jetzt zeigt eben mal der Käufer die "Zähne", der Jungspund , und Recht hat der!!!!

Der TE kann noch Glück haben und für seine Aktion nicht vorbestraft werden. Dann hat er aber verdammt viel Glück!!

Gruss vom Strand

-- Editiert am 09.04.2009 00:37

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lostnobody
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen!

Um es nochmals klarzustellen, ich hab daran garnichts gedreht, ich hab den Wagen 5 Monate zuvor halt mit etwas weniger Kilometer gekauft. Der Zettel wurde daher schon beim vorbesitzer drangehängt und nicht bei mir.
Ich war mit dem Fahrzeug weder beim Tüv noch bei einer Werkstatt. Im prinzip wurde ich beim Kauf des Fahrzeuges selbst getäuscht.

Ich hab den Wagen nur verkauft, da ich einen neueren Wagen günstig erstanden konnte.
Warum kann es eine arglistige Täuschung sein, wenn ich den Käufer klar drauf hingewiesen habe, das ich nicht weiß ob der Kilometer Stand stimmt? Ich war so ehrlich um zu sagen das der Tachostand wahrscheinlich nicht stimmt, da ich aber selbst Laie bin und niemals in den Motorraum geschaut habe, konnte ich schlecht genauere Angaben darüber machen.



Habe mich im übrigen im Anfangs Post getäuscht, der Tachostand war irgendwas bei 90.000KM und bei 99.999 dreht dieser durch.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lostnobody
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

@ Sailor


Tut mir leid, aber was hat man dir in den Kaffee getan? Man kann wohl von nen Technischen Laien nicht erwarten das man die Kilometer-Zahl eines alten Wagen schätzen kann.

Wie gesagt, ich kannte den richtigen Kilometer-Stand selbst nicht, konnte mir halt nur vorstellen das dieser schonmal durchgelaufen ist. Und da ich ehrlich sein wollte, habe ich den Käufer dies auch mitgeteilt und er fand dies auch in Ordnung.

Ich meine, ich kann doch nicht für was belangt werden, mit was ich garnichts zutun habe. Wie gesagt der Wagen hatte etwas von 90.000km drauf, als ich ihn gekauft hatte war er bei 82.000 KM.
Bin ich wirklich verpflichtet auf die Suche nach Aufklebern im Motorraum zu gehen? Der Käufer hat sogar mit mir unter die Haube, weder ich hab so einen Zettel entdeckt, noch er.


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Nach Lage der Dinge wirst du glaubhaft machen müssen von dem Kilometerstand >100.000 nichts gewußt zu haben. Wenn du im Kaufvertrag zuvor 82.000 km stehen hast, dann hast du einen Beleg. Ansonsten ist der Hinweis auf den unsicheren KM-Stand schon ein Hinweis für eine Täuschung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Im Kaufvertrag steht auch " nach Tacho 120.000km"!


quote:
bei 99.999 dreht dieser durch


Na der eigene Vortrag sollt doch wenigstens stimmen. Selbst das passt nicht.

K.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Nach Lage der Dinge wirst du glaubhaft machen müssen von dem Kilometerstand >100.000 nichts gewußt zu haben.

Nein, der K müßte dem VK beweisen, daß er den Mangel kannte, d.h. von dem höheren Stand gewußt hat.

> Ansonsten ist der Hinweis auf den unsicheren KM-Stand schon ein Hinweis für eine Täuschung.

Nö, das würde ich auch machen, wenn ich ein Auto verkaufe, das ich selbst gebraucht gekauft habe, weil ich keine Zusagen für etwas machen kann/will, über das ich kein gesichertes Wissen habe - etwa darüber, was der Vorbesitzer alles für Dinge am Auto gemacht hat, vielleicht den Motor getauscht, den Tacho getauscht, den Tacho manipuliert etc.
Deswegen ist es kein "Hinweis für eine Täuschung", sondern sehr vernünftig, in so einer Situation nur den Kilometerstand laut Tacho zuzusichern und nicht etwa die tatsächliche Laufleistung.
Man könnte zusätzlich auch formulieren "bei km-Stand 75,000 gekauft und seitdem ca. 15,000 km damit gefahren".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

ein Tachostand ist nicht zwingend eine Angabe über die Gesamtlaufleistung.

Wenn auf einem Tacho 90000 oder 120000 KM stehen, dies wird mit dem Zusatz KM laut Tacho in den Kaufvertrag übernommen und keine weitere Angabe zur Gesamtfahrleistung gemacht wurden, dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen das er ihm den tatsächlichen Kilometerstand arglistig verschwiegen hat. Das setzt vorraus das der Verkäufer den tatsächlichen Kilometerstand auch kannte.

Gruß
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lostnobody
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Seufz:Nach Lage der Dinge wirst du glaubhaft machen müssen von dem Kilometerstand >100.000 nichts gewußt zu haben. Wenn du im Kaufvertrag zuvor 82.000 km stehen hast, dann hast du einen Beleg. Ansonsten ist der Hinweis auf den unsicheren KM-Stand schon ein Hinweis für eine Täuschung.



Jetzt mal Butter bei die Fische.

Warum sollte das was ich getan habe, eine Täuschung sein? Andersrum wärs der Fall, hätte ich ihm zugesichert das der Wagen nur diese Kilometer-Anzahl hätte, wärs ne Täuschung.

Vielleicht bin ich wirklich zu Dumm um es zu verstehen, aber wie ich habe IHN ja extra drauf hingewiesen, das ich nicht sagen kann wieviel der Wagen gelaufen ist, das es gut sein kann das der Tacho einmal komplett durchgelaufen ist. Warum sollte das ne Täuschung sein, ich hab genau das wiedergegeben was ich wußte, nicht mehr und auch nicht weniger. Wie gesagt, ich selbst habe den Wagen ja nicht über die magische 99.999km Grenze gefahren.

Der Käufer wollte den Wagen trotz den Hinweisen, das ich nicht weiß wieviel er im Endeffekt gelaufen ist, das sagte ich ihm mehrmals. Er hat diesen Wagen wissentlich gekauft, obwohl ich ihn die genaue KM Zahl nicht zusichern konnte.Und nun werde ich als Betrüger hingestellt??! Kann irgendwo nicht angehen, da will man ehrlich sein und bekommt einen über den Sack.

Man kann doch nicht allen ernstes erwarten, das ich mit nen 20 Jahr alten Wagen,welchen ich für 1000 Euro verkauft habe, in die Fachwerkstatt fahre, und die Kilometer schätzen lassen...





0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Aber WARUM hast du den Hinweis auf den Tacho gegeben?
Dafür muß es doch einen Grund geben! Entweder du hast den übergelaufenen Tachostand gewußt oder einen Hinweis darauf gehabt. Wie hast du denn den Wagen gekauft? Ohne schriftlichen Kaufvertrag?

Sicher muß der Verkäufer dir die Täuschung nachweisen. Aber die Geschichte hört sich auch vor Gericht sicher verdächtig an und was passiert wenn der Vorbesitzer als Zeuge geladen wird?

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