Privat Auto gekauft, jetzt mit erhäblichen mängeln

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Uhu1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Auto gekauft, jetzt mit erhäblichen mängeln

Hallo, ich habe letzte Woche einen Gebrauchten 22 Jahre alten 3er BMW gekauft (700€) laut Anzeige Technisch in Ordnung mit 220000km.Aber als ich ankam stellten sich einige Mängel heraus wärend der Probefahrt wie Geräusche von Lichtmaschine, Anlasser defekt, Zylinderkopfdichtung Ölig, Stoßstange defekt, schiebedach defekt und es war Unfallwagen. Ich habe das Fahrzeug trotzdem gekauft da ich der meinung war dies reparieren lassen zu können. Im Kaufvertrag von Mobile, wo Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist wurde nur der Unfallschaden erwähnt, keine Sonstigen Mängel. Der Verkaufer hat mir auch keine weitern Mängel erzählt.
Letzter Tüv war ohne Mängel vor 10 Monaten mit 190000km und seit dem wurden fast 30000km von dem Besitzer mit dem wagen gefahren.
Jetzt wo ich das Fahrzeug in der Werkstatt habe sind erhebliche Mängel festgestellt worden wie Hinterachse links beschädigt, Feder gebrochen, Durchrostung des Unterbodens, Bremsen Verschlissen, Blinker vorne lose, Scheinwerferhalterungen Abgebrochen, Schiebedachkante von innen Verrostet und noch vieles weiters so das das Auto laut Werkstatt nicht verkehrstauglich ist und sich eine Reparatur nicht lohnt bei dem Alter.

Ist es sinnvoll gegen den Verkäufer und die rechtlich wegen Täuschung, Betrug vorzugehen? Er hat mir ja alles verschwiegen...
Kann man den Dekra Prüfer zur rechenschaft ziehen, die Rostschäden und andere sachen waren ja schon bestimmt bei der Tüv Prufung?
Welche möglichkeit habe ich noch um gegen den Verkäufer vorzugehen?
Kann ich ein Teil des Kaufpreises zurückverlangen oder eventuell das Geschäft Rückgangig machen?
Wie stehen meine chansen bei einem Rechtstreit?

Gruß

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-- Editiert Uhu1 am 07.01.2013 07:37

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

die Chancen stehen unterirdisch schlecht - Du hast einen alten Wagen mit 220.000 km gekauft, und zwar unter Ausschluß der Sachmängelhaftung von privat. Klar ist das kein Neuwagen. Der VK wird Dir auch nicht vertraglich zugesichert haben, einen mangelfreien Wagen zu erhalten (sonst wäre die Sachmängelhaftung ja nicht auszuschließen gewesen). Auch der Preis von 700,- EUR deutet ja nicht grade auf einen Oldtimer im 1a-Zustand hin.

Den TÜV-Prüfbericht hast Du ja mit erhalten; d.h. die Mängel dort (sofern festgestellt) wurden Dir mitgeteilt.

Dass der VK Dir irgendwas verschwiegen hat, wirst Du kaum beweisen können - wer sagt Dir denn, dass er davon wusste? Wenn irgendwas aus Unterlagen hervorgeht, die Du bekommen hast (Rechnungen, Werkstattberichte, Dekra-Unterlagen...), hat er sie nicht verschwiegen, sondern Dir die Dokumentation ausgehändigt. Wenn Du das nicht liest... ?!

Wenn nichts aus diesen Unterlagen hervorgeht: Wie willst Du das beweisen?

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